Prävention | Meldungen Betroffenenrat | 16.03.2016

Forderungskatalog des Betroffenenrates zum Reformbedarf der Rechtslage 13. Abschnitt StGB und StPO bezügl. sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

Das gesamte Strafrecht zum 13. Abschnitt des StGB ist reformbedürftig.

Die derzeitige Rechtslage, das hohe Ausmaß an Einstellungen, die Verfahrensführung und schlussendlich die ausgesprochenen Strafen in der Rechtsprechung – oft am unteren Ende der rechtlichen Möglichkeiten (hohe Anzahl an Bewährungs- und Geldstrafen), sind ein eindeutiges Signal an Täter_ innen. Sie können sich in Sicherheit wiegen. Die Dunkelziffer ist hoch. Sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist eines der sichersten Verbrechen und kann als in der Konsequenz mehr oder weniger strafffreies Delikt betrachtet werden. Das kann nicht im Sinne eines demokratischen Rechtsstaates sein…

Pressekontakt UBSKM

Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
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