Zwei Mütter und ein Kind sitzen bzw. stehen vor einem Laptop und schauen auf den Bildschirm

Sexuelle Gewalt im Internet

Für Kinder und Jugendliche ist das Internet selbstverständlicher Teil ihres Alltags. Sie nutzen digitale Medien zur Kommunikation mit Freund*innen und Familie, für Informationen und Bildung, zur Unterhaltung und zum Spielen. Gleichzeitig bringt die digitale Lebenswelt auch Risiken mit sich. Die Anonymität, Reichweite und technischen Möglichkeiten sozialer Plattformen – verstärkt durch Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz – begünstigen und verbreiten neue Formen von Grenzverletzungen und Gewalt.

Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kinder und Jugendliche (auch Missbrauchsdarstellungen) sind Bilder, Videos, Texte, Live-Streams oder computergenerierte Inhalte, die sexuelle Handlungen an, von oder vor Kindern oder Jugendlichen zeigen oder diese in aufreizend-geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen (sog. Posingbilder). Der im Strafrecht verwendete Begriff „Kinder- bzw. Jugendpornografie“ verharmlost den Gewaltcharakter dieser Taten. 

In den letzten Jahren ist die Zahl der Straftaten im Bereich von Missbrauchsdarstellungen deutlich gestiegen. Laut dem National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) wurden 2024 wurden weltweit über 20,5 Millionen Verdachtsfälle gemeldet. Die bekannten Zahlen zeigen jedoch nur einen Teil des tatsächlichen Geschehens, viele Taten bleiben im Dunkelfeld und erscheinen daher in keiner Kriminalstatistik.

Mehr als 60% der weltweiten Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen werden auf europäischen Servern gehostet. Rund 40 Prozent der Tatverdächtigen in Deutschland sind selbst Kinder und Jugendliche. Häufig fehlt ihnen das Bewusstsein für die Strafbarkeit – Inhalte werden aus Unkenntnis, Unsicherheit, Gruppendruck oder Angst weitergeleitet:

Einmal verbreitet, kennen Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen keine Grenzen. Inhalte werden international weiterverbreitet und lassen sich kaum vollständig löschen. Für Betroffene kann das eine dauerhafte Belastung bedeuten. Sie können über Jahre oder Jahrzehnte immer wieder mit eigenem Missbrauchsmaterial konfrontiert werden. Schnelles Erkennen, Melden und Löschen ist deshalb aktiver Schutz Betroffener.

Wo kann ich Missbrauchsdarstellungen melden?

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Cybergrooming

Cybergrooming bezeichnet das gezielte Ansprechen von Minderjährigen im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte und ist nach deutschem Recht strafbar. Fast jedes vierte Kind und jede*r vierte Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren in Deutschland hat bereits Cybergrooming erlebt. Das zeigt eine Erhebung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen aus 2025.

Täter und Täterinnen bauen gezielt Vertrauen auf

Beim Cybergrooming bauen Tatpersonen gezielt Vertrauen zu Kindern und Jugendlichen auf, um sie schrittweise an sexualisierte Inhalte oder Handlungen heranzuführen. Ziel ist die sexuelle Ausbeutung – online oder offline. Durch Manipulation entsteht bei Betroffenen häufig der Eindruck, freiwillig zu handeln. 

Als Cybergrooming gilt bereits die Kontaktaufnahme mit dieser Absicht – auch wenn es nicht zu einem Treffen oder einer sexuellen Handlung kommt. Betroffen sein können Kinder und Jugendliche jeden Alters. Cybergrooming ist in Deutschland bislang nur strafbar, wenn sich die Kontaktaufnahme an Kinder unter 14 Jahren richtet. Ausführliche Informationen zu den rechtlichen Regelungen und zum Straftatbestand finden Sie hier

Cybergrooming findet vor allem dort statt, wo Kinder und Jugendliche im Netz aktiv und im Austausch mit anderen sind. Täter und Täterinnen nutzen überwiegend soziale Medien und Messenger wie Instagram oder WhatsApp, sprechen junge Menschen aber auch auf Plattformen wie YouTube oder TikTok sowie in Online-Games und auf Gamingplattformen wie Steam oder Roblox an. Ziel ist es, schnell Vertrauen herzustellen und eine emotionale Beziehung aufzubauen. Dafür nutzen Täter und Täterinnen gezielt Bedürfnisse nach Aufmerksamkeit, Anerkennung oder Zugehörigkeit aus.

Nach dem ersten Kontakt wollen sie oft schnell auf privatere Kommunikationskanäle wie Messenger oder Videochats ausweichen. Mithilfe von Profilinformationen sammeln sie private Details von Kindern und Jugendlichen, um Nähe und Gemeinsamkeiten vorzutäuschen. Oft treten Tatpersonen anonym oder unter falscher Identität auf. Sexualisierte Inhalte und Grenzüberschreitungen werden dabei häufig schrittweise als normal dargestellt. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu manipulieren, zu kontrollieren und zu sexuellen Handlungen im Netz oder offline zu bewegen. Häufig setzen Täter und Täterinnen Betroffene unter Druck, etwa durch Schuldgefühle, Geheimhaltungsforderungen oder intime Inhalte.

Missbräuchliches Sexting

Sexting beschreibt das freiwillige und einvernehmliche Teilen selbst aufgenommener intimer Bilder oder Nachrichten. Jugendliche verwenden dafür auch Begriffe wie „Pics“ oder „Nudes“. Selbstbestimmtes Sexting kann Teil einer altersgemäßen sexuellen Entwicklung sein.

Wenn Sexting zu Missbrauch wird

Missbräuchlich wird Sexting, wenn Aufnahmen ohne Einverständnis entstehen oder ohne Zustimmung der abgebildeten Person weitergeleitet oder veröffentlicht werden. Das stellt eine Form sexualisierter Gewalt dar. Die ungewollte Verbreitung kann strafbar sein und zu Bloßstellung, Beschämung und Ausgrenzung von betroffenen Kindern und Jugendlichen führen und ist häufig Ausgangspunkt für Mobbing. Einmal online veröffentlichte Inhalte lassen sich kaum zurückholen.

Sind Kinder unter 14 Jahren abgebildet, ist bereits der Besitz solcher Aufnahmen strafbar, ebenso jede Weitergabe oder Speicherung – unabhängig von einem Einverständnis.

Laut einer Studie der Landesanstalt für Medien NRW aus dem Jahr 2024 hat ein Viertel der befragten Jugendlichen bereits eine Sexting-Nachricht erhalten, davon mehr als drei Viertel unaufgefordert.

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Sexuelle Ausbeutung

Wenn sexuelle Handlungen an oder mit Minderjährigen mit einer Gegenleistung verbunden sind, handelt es sich um sexuelle Ausbeutung. Dazu zählen die Phänomene Sextortion, Livestreaming, die Loverboy-Methode und sogenannte Taschengeldtreffen. Digitale Technologien erleichtern und verstärken diese Formen der Ausbeutung. Auch scheinbar freiwillige Handlungen Jugendlicher schließt sexuelle Ausbeutung nicht aus. Kinder und Jugendliche können ihrer eigenen Ausbeutung nicht zustimmen.

Sextortion

Sextortion ist eine Form digitaler Erpressung. Der Begriff setzt sich aus „Sex“ und „Extortion“ (Erpressung) zusammen. Täter und Täterinnen geben sich häufig als Gleichaltrige aus und bauen über gefälschte Profile Vertrauen zu Kindern und Jugendlichen im Netz auf. Betroffene werden zur Herstellung intimer Bilder oder Videos gedrängt. Anschließend wird ihnen mit der Veröffentlichung dieser Aufnahmen gedroht, wenn sie nicht innerhalb weniger Stunden Geld zahlen oder weitere sexuelle Handlungen vornehmen. Es wird zwischen finanziell motivierter Sextortion (Forderung von Geld) und sexuell motivierter Sextortion (Forderung weiterer sexueller Handlungen) unterschieden.

Sextortion nimmt zu: Nach Angaben des National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) wurden 2024 weltweit durchschnittlich fast 100 entsprechende Hinweise pro Tag registriert. In mehreren Fällen hat Sextortion zu Suiziden von Jugendlichen weltweit geführt. Auch in Deutschland werden Fälle von den Strafverfolgungsbehörden mit hoher Priorität behandelt. Aktuelle Daten zeigen, dass Jungen und junge männliche Jugendliche zunehmend Zielgruppe finanziell motivierter sexueller Erpressung sind. 

Livestreaming 

Digitale Technologien erleichtern die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Beim sogenannten Livestreaming wird sexualisierte Gewalt an Minderjährigen in Echtzeit über das Internet gezeigt, häufig gegen Bezahlung. Täter und Täterinnen schalten sich live zu und geben dem Kind oder einer dritten ausführenden Person Anweisungen zu sexuellen Handlungen. Die Tatperson befindet sich häufig in einem anderen Land und bezahlt mittels digitaler Zahlungsdienste oder Kryptowährungen. Das erschwert die Strafverfolgung. 

Die Anbahnung erfolgt häufig über frei zugängliche Plattformen. Der eigentliche Missbrauch findet meist in geschützten digitalen Räumen statt. Solche Taten begehen sowohl fremde Personen, die online Kontakt aufnehmen, als auch Täter und Täterinnen aus dem nahen Umfeld, die die die Ausbeutung vor Ort ermöglicht oder durchführt.

Loverboy-Methode

Die Loverboy-Methode bezeichnet eine gezielte Manipulationsstrategie, bei der Täter eine Liebes- oder Vertrauensbeziehung vortäuschen. Der Erstkontakt findet zunehmend im digitalen Raum statt – über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste und Gaming-Plattformen. Täter machen Betroffene emotional abhängig, isolieren sie schrittweise von ihrem Umfeld und drängen sie in die Zwangsprostitution. Die emotionale Abhängigkeit macht es Betroffenen besonders schwer, die Situation als Gewalt zu erkennen und Hilfe zu suchen. Betroffen sind überwiegend Mädchen und junge Frauen, die Täter sind häufig erwachsene Männer.

Jadwiga Fachberatungsstelle – Informationen für Jugendliche

Jadwiga Fachberatungsstelle – Informationen für Eltern, Fachkräfte und Lehrer*innen

Taschengeld-Treffen

Taschengeld-Treffen sind Verabredungen, bei denen Minderjährige sexuelle Handlungen gegen ein „Taschengeld“ als Honorar anbieten. Das Honorar kann neben Geld auch geldwerte Leistungen umfassen, wie Smartphones oder Markenprodukte. Der Begriff „Taschengeld-Treffen“ verharmlost, dass es sich um sexualisierte Gewalt und Ausbeutung handelt. Diese kann im Rahmen von persönlichen Treffen oder online über das Herstellen von Bildern, Videos oder Livestreams erfolgen. Die Anbahnung läuft häufig über private Chats auf Anzeigenportalen und in sozialen Medien und erschwert Kontrolle und Aufdeckung. 

Mehr Informationen zu Taschengeld-Treffen

Die Grenzen zwischen Cybergrooming, Sextortion, der Loverboy-Methode und Livestreaming sind oft fließend. Tatpersonen nutzen häufig parallel verschiedene Strategien. Betroffene können gleichzeitig mehreren Formen digitaler sexueller Ausbeutung ausgesetzt sein.

 

Künstliche Intelligenz und sexualisierte Gewalt

„Künstliche Intelligenz“ ist ein Sammelbegriff für viele unterschiedliche Technologien mit jeweils klar begrenzten Funktionen. Im Kontext digitaler sexualisierter Gewalt stellen Deepfakes, KI-generierte Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie KI-gestützte Chatbots eine wachsende Herausforderung dar. KI-generierte Inhalte lassen sich von echten Aufnahmen kaum unterscheiden.

Deepnudes

Deepnudes sind eine Form von Deepfakes. KI-Programme wandeln nicht sexualisierte Fotos oder Videos von Personen in realistisch wirkende Nacktbilder oder -videos um. Die Inhalte können auf Basis echten Bildmaterials oder vollständig künstlich erzeugt werden. Häufig kommen sogenannte „Nudify“-Apps zum Einsatz, die auf frei zugänglichen KI-Modellen basieren und die Erstellung solcher Inhalte erleichtern. Als Ausgangsmaterial dienen meist harmlose, öffentlich zugängliche Bilder – etwa Schulfotos oder Profilbilder aus sozialen Netzwerken. Deepnudes entstehen nicht nur durch erwachsene Tatpersonen, sondern zunehmend auch im Peer-Kontext – durch Gleichaltrige aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen. Sie können für Betroffene enorm belastend und schambehaftet sein, da die Bilder hochrealistisch wirken und kaum von echten Aufnahmen zu unterscheiden sind. Die täuschend echte Wirkung erschwert die strafrechtlichen Ermittlungen.

KI-generierte Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche  

Unverfängliche Bilder lassen sich in Sekunden verändern oder sexualisieren, was Grooming und Sextortion erleichtert. KI-generierte Missbrauchsdarstellungen umfassen alle Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, die mithilfe von KI erstellt oder verändert werden. Dazu zählen vollständig neu erzeugte Inhalte, die Bearbeitung bestehender Missbrauchsdarstellungen sowie die sexualisierte Veränderung ursprünglich unbedenklicher Kinderbilder. Solche Inhalte können gezielt zur Ausbeutung, Manipulation oder Erpressung eingesetzt werden.

Die Zahl solcher Inhalte steigt rasant: Laut dem Childlight Global Safety Institute nahm der Anteil KI-generierter Missbrauchsdarstellungen weltweit von 2023 auf 2024 um 1.325 Prozent zu. Im Jahr 2025 identifizierte die Internet Watch Foundation 3.440 entsprechende Videos – mehr als das 260-Fache des Vorjahres. Diese Entwicklungen stellen Gesellschaft, Plattformen und Strafverfolgung vor neue Herausforderungen.

Es handelt sich nicht um eine mindere Form digitaler Gewalt. KI-generierte sexualisierte Darstellungen sind sexualisierte Gewalt mit ebenso gravierenden Folgen für Betroffene.

Chatbots

KI-gestützte Chatbots werden zunehmend missbräuchlich eingesetzt, um sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorzubereiten und zu erleichtern. Sie können genutzt werden, um automatisiert und in großem Umfang Manipulationsnachrichten zu erstellen, die gezielt Nähe und Vertrauen aufbauen sollen. Gleichzeitig nutzen Tatpersonen Chatbots, um kindliche Gesprächspartner zu simulieren, sexuell explizite Inhalte zu erzeugen oder Grooming-Strategien zu testen. Für Kinder und Jugendliche ist es dabei zunehmend schwer erkennbar, ob sie mit einem Menschen oder einer KI kommunizieren.

Mehr Informationen:

Hilfeangebote bei sexueller Gewalt im Internet

Die UBSKM stellt neben den Informationen auf dieser Webseite eine Vielzahl von Angeboten bereit, die beim Umgang mit sexueller Gewalt im digitalen Raum unterstützen und Zugang zu Hilfe bieten.

Hilfe und Beratung bei sexueller Gewalt mittels digitaler Medien

Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch und das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch beraten vertraulich, anonym und kompetent zu sexueller Gewalt im Internet.

Zum Beratungsangebot des Hilfe-Telefons gehört auch die Online-Beratung Schreib-Ollie.

Informationen zu Schutzkonzepten

Wie Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt digitale Risiken berücksichtigen können, zeigt die Initiative „Kein Raum für Missbrauch“.

Für Internet- und IT-Anbieter hat die UBSKM Informationen über Schutzkonzepte und Hilfe bei sexueller Gewalt im digitalen Raum zusammengestellt.

Meldestellen für illegale Inhalte

Wer auf Missbrauchsdarstellungen oder andere strafbare Inhalte im Internet stößt, kann diese unter anderem bei jugendschutz.net, den Beschwerdestellen von FSM und eco sowie über das Meldeportal nicht-wegsehen.net melden. Für Cybergrooming bietet zudem fragZebra eine Meldemöglichkeit an.

Entfernung intimer Bilder aus dem Internet

Take It Down“ unterstützt Minderjährige, Eltern und Fachkräfte dabei, die Verbreitung von Nackt- oder Sexualbildern Minderjähriger im Internet einzudämmen oder zu verhindern.

StopNCII.org“ hilft Betroffenen nicht einvernehmlich geteilter intimer Bilder dabei, die weitere Verbreitung der Aufnahmen einzuschränken. Das Angebot kann auch von Eltern und Fachkräften genutzt werden.

Informationen zu Schutzkonzepten

Wie Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt digitale Risiken berücksichtigen können, zeigt die Initiative „Kein Raum für Missbrauch“. 

Für Internet- und IT-Anbieter hat die UBSKM Informationen über Schutzkonzepte und Hilfe bei sexueller Gewalt im digitalen Raum zusammengestellt.

Zwei Jungen sitzen auf einer Wiese, der Ältere legt den Arm um den Jüngeren

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