Junge Frau auf einer Treppe sitzend

Forschung zur Prävalenz sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Bisher gibt es insbesondere hinsichtlich verschiedener Tatkontexte keine verlässlichen Schätzungen zur aktuellen Prävalenz (also der Häufigkeit) sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Das Amt der UBSKM und der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kinder und Jugendlichen wollen diese Wissens- und Forschungslücke nun schließen. Ein neues Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen soll regelmäßige Dunkelfeld-Befragungen von Jugendlichen an Schulen durchführen und damit die Grundlage einer evidenzbasierten Politik für bessere Prävention und Hilfen bei sexueller Gewalt schaffen.

Politische Forderungen der UBSKM

Mit dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode hat die Bundesregierung sich dazu verpflichtet, das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gesetzlich zu verankern. Dabei soll eine Berichtspflicht der UBSKM an den Deutschen Bundestag/Bundesrat eingeführt werden.

Das neu einzurichtende Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen soll regelmäßig Daten zum Ausmaß sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen liefern. Auf dieser Basis kann die Unabhängige Beauftragte einen regelmäßigen Lagebericht mit empirisch basierten Analysen und Empfehlungen vorlegen.

Das Amt der UBSKM hat ein Projekt des Deutschen Jugendinstituts (DJI) e. V. zur Konzeptionierung eines Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Laufzeit bis Ende 2023) gefördert. Das Diskussionspapier zum Konzept des Zentrums und weitere Ergebnisse sind auf der DJI-Projektwebseite veröffentlicht.

Aktuell läuft ein Vergabeverfahren des Amtes der UBSKM für das Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen und die erste Erhebungswelle der Dunkelfeld-Befragung. Informationen zum Vergabeverfahren siehe https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?5&id=634433 (Frist Teilnahme-Antrag 05.05.24).

 

Forschungsstrategie im Nationalen Rat

Eine nationale Forschung zur Häufigkeit (sexueller) Gewalt gegen Minderjährige mit Erhebungen zum Dunkelfeld und Verbindungen zwischen verschiedenen Hellfeld-Daten, wie sie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordert, ist in Deutschland bisher noch nicht umgesetzt.

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen konstatierte (siehe „Gemeinsame Verständigung“), dass es eine systematische Beobachtung der Prävalenz sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen braucht, um Entwicklungen abzubilden und Maßnahmen der Prävention und Hilfen entsprechend anzupassen.

Partizipative Forschung

Der Nationale Rat hat sich auf Leitlinien für die Konzeption von Häufigkeitsstudien zu (sexueller) Gewalt an Kindern und Jugendlichen geeinigt. Eine der Leitlinien hält fest, dass von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend Betroffene sowohl strukturell am Zentrum als auch an der Konzeption und Durchführung der Dunkelfeld-Befragungen beteiligt werden sollen. Prävalenzforschung soll partizipativ sein, Fachpraxis und auch Jugendliche als befragte Zielgruppe sollen an der Gestaltung der Forschung beteiligt werden.

Mehr Informationen zu den aktuell verfügbaren Zahlen und weiterführenden Informationen finden Sie im Bereich Zahlen und Fakten.

 

Hellfeld

Der Begriff des Hellfeldes im Bereich sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen umfasst mehr als die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Denn auch weitere Daten von Polizei und Justiz sowie Zahlen der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitssystems oder der Fachberatungsstellen können Aufschluss geben.

Eine Gegenüberstellung zwischen Dunkelfeldschätzungen und Hellfeld-Daten lässt Erkenntnisse zu, ob und welche Betroffenen bei Polizei und Justiz ankommen und durch das Hilfesystem erreicht werden.

Webanalyse / Datenerfassung

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs möchte diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.