Der Betroffenenrat unterstützt die Arbeit der Beauftragten und ihres Teams. Auch in weiteren Gremien und Projekten auf Bundes- und Landesebene bringen die Mitglieder des Betroffenenrates die wichtige Perspektive von Betroffenen ein.
Der erste Betroffenenrat 2015-2020
Der Betroffenenrat wurde erstmals im März 2015 konstituiert. Mit der Einrichtung eines Betroffenenrates wurde die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2013 vorgesehene strukturierte Beteiligung von Betroffenen und damit eine zentrale Forderung des UBSKM umgesetzt. Die Mitglieder des Betroffenenrates haben sexualisierte Gewalt in unterschiedlichen Kontexten erlebt, zum Beispiel im familiären, institutionellen und nicht-institutionellen Kontext sowie im Bereich der organisierten und rituellen Gewalt. Die Mitglieder arbeiten seit Jahren beruflich und/oder ehrenamtlich zu diesem Thema und verfügen neben individuellem Erfahrungswissen auch über spezifisches Expert:innenwissen.
Durch die strukturierte Beteiligung von Betroffenen sollen die Belange von Betroffenen auf Bundesebene Gehör finden und in laufende Prozesse zum breiten Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs einfließen. Indem der Betroffenenrat bei der Entwicklung von Konzepten, Vorhaben, Stellungnahmen und Positionierungen der UBSKM sowie im Rahmen weiterer Gremien (u. a. Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Aufarbeitungskommission) mitwirkt, trägt er die Anliegen und Expertisen der Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexuelle Gewalt erlitten haben, in den politischen und gesellschaftlichen Diskurs. Darüber hinaus richtete der erste Betroffenenrat zwei große und international besuchte Kongresse für Betroffene und Unterstützer:innen aus.
Mit der dauerhaften Einrichtung des Amtes einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wurde durch das Bundeskabinett im Dezember 2018 auch die Tätigkeit des Betroffenenrates verstetigt.
Der zweite Betroffenenrat 2020-2025
Das Auswahlverfahren für den zweiten Betroffenenrat wurde im Oktober 2019 gestartet und im April 2020 abgeschlossen.
Das Auswahlgremium einigte sich einstimmig auf sieben neue Mitglieder, die nach einem differenzierten Auswahlverfahren aus mehr als 200 Bewerbungen der damaligen Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zur Berufung vorgeschlagen wurden. Die weiteren elf Mitglieder waren bereits im ersten Betroffenenrat tätig und setzen ihr Engagement fort.
Am 4. Juni 2020 wurden die 18 Mitglieder des zweiten Betroffenenrates für die Dauer von fünf Jahren berufen und unterstützen seitdem den Missbrauchsbeauftragten und sein Team ehrenamtlich. Seit 1. April 2022 gehören dem Betroffenenrat noch 16 Mitglieder an.
Die konstituierende Sitzung des neuen Betroffenenrates fand Ende Juni 2020 statt.
Dem fünfköpfigen Auswahlgremium gehörten der Unabhängige Beauftragte, eine Vertreterin des UBSKM-Arbeitsstabes, eine Vertreterin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie zwei – von den Mitgliedern des ersten Betroffenenrates benannte, dem Betroffenenrat jedoch nicht angehörende – Betroffene an. Bei der Auswahl und Zusammensetzung des neuen Betroffenenrats wurden die im Kabinettsbeschluss von Dezember 2018 benannten Kriterien von Gendergerechtigkeit, Altersdiversität und unterschiedlichen Missbrauchskontexten berücksichtigt.