Bisher gibt es insbesondere hinsichtlich verschiedener Tatkontexte keine verlässlichen Schätzungen zur aktuellen Prävalenz (also der Häufigkeit) sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Das Amt der UBSKM wird auf Empfehlung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kinder und Jugendlichen diese Wissens- und Forschungslücke nun in den nächsten Jahren schließen. Ein neues Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen soll regelmäßige Dunkelfeld-Befragungen von Jugendlichen an Schulen durchführen und damit die Grundlage einer evidenzbasierten Politik für bessere Prävention und Hilfen bei sexueller Gewalt schaffen.
Politische Forderungen der UBSKM
Mit dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode hat die Bundesregierung sich dazu verpflichtet, das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gesetzlich zu verankern. In dem UBSKM-Gesetzesentwurf, der sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet, ist eine Berichtspflicht der UBSKM an den Deutschen Bundestag und Bundesrat vorgesehen.
Auf Basis der vom neuen Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu ermittelnden Daten zum Ausmaß der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird die Unabhängige Beauftragte einen auch auf empirischen Analysen basierten, regelmäßigen Lagebericht vorlegen, auf dessen Grundlage konkrete Forderungen und Empfehlungen an Politik und Gesellschaft gerichtet werden können.
Nach einem erfolgreichen EU-weiten Vergabeverfahren der UBSKM wird das neue Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Herbst 2024 am Deutschen Jugendinstitut e.V. (DJI) eingerichtet werden. Das DJI will bei diesem Vorhaben mit dem Universitätsklinikum Ulm als Unterauftragnehmer partnerschaftlich zusammenarbeiten.
Nationaler Rat und Partizipative Forschung
Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen konstatierte (siehe „Gemeinsame Verständigung“), dass es eine systematische Beobachtung der Prävalenz sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen braucht, um Entwicklungen abzubilden und Maßnahmen der Prävention und Hilfen entsprechend anzupassen.
Teil des Arbeitsprozesses im Nationalen Rates war die Entwicklung von Leitlinien für die Konzeption von Häufigkeitsstudien zu (sexueller) Gewalt an Kindern und Jugendlichen, auf die sich das Gremium geeinigt hat. Eine dieser Leitlinien hält fest, dass von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend Betroffene sowohl strukturell am Zentrum als auch an der Konzeption und Durchführung der Dunkelfeld-Befragungen beteiligt werden sollen. Prävalenzforschung soll partizipativ sein, Fachpraxis und auch Jugendliche als befragte Zielgruppe sollen an der Gestaltung der Forschung beteiligt werden.
Mit dem Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird eine zentrale Empfehlung des Nationalen Rates von dem Amt der UBSKM umgesetzt.
Der Aufbau des Zentrums und die erste Erhebungswelle der Dunkelfeldstudie orientieren sich an diesen Leitlinien.
Mehr Informationen zu den aktuell verfügbaren Zahlen und weiterführenden Informationen finden Sie im Bereich Zahlen und Fakten.
Hellfeld
Das Hellfeld der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen umfasst mehr als die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Denn auch weitere Daten von Polizei und Justiz sowie Zahlen der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitssystems oder der Fachberatungsstellen geben jeweils Aufschluss darüber, wie viele betroffene Kinder und Jugendliche in administrativen Daten erfasst werden. Allerdings werden diese Hellfeld-Daten aus den unterschiedlichen Sektoren aktuell noch nicht zu einem gebündelten Hellfeld zusammengeführt.
Langfristig wäre eine Zusammenführung der verschiedenen Daten des Hellfeldes wünschenswert. Dann könnten Dunkelfeldschätzungen und Hellfeld-Daten in der Gegenüberstellung Erkenntnisse darüber ermöglichen, ob und unter welchen Bedingungen Betroffenen beispielsweise bei Polizei und Justiz ankommen und durch das Hilfesystem erreicht werden.