Der Betroffenenrat bei der UBSKM

Der Betroffenenrat bei der UBSKM sorgt dafür, dass möglichst unterschiedliche Perspektiven von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend wirksam in politische Prozesse eingebracht werden.

Das Auswahlverfahren für den Betroffenenrat 2025-2030 ist inzwischen abgeschlossen. Die konstituierende Sitzung des neuen Gremiums findet im September statt. Weitere Informationen folgen im Anschluss. Uns ist es wichtig, den neu berufenen Mitgliedern zunächst Raum für ein gutes gegenseitiges Kennenlernen und einen vertrauensvollen Einstieg in die gemeinsame Arbeit zu geben.

Wir freuen uns auf die kommende Zusammenarbeit mit dem neuen Betroffenenrat und danken allen herzlich, die sich für eine Mitarbeit interessiert und beworben haben.

Mit über 800 Bewerbungen war das Interesse beeindruckend groß. Wir wissen das Vertrauen, das mit jeder einzelnen Bewerbung verbunden war, sehr zu schätzen.

 

Was ist der Betroffenenrat?

Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtliches, politisch beratendes Gremium beim UBSKM-Amt. Er wurde 2015 ins Leben gerufen, damit Menschen, die sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend erlebt haben, ihr Erfahrungswissen und ihre Expertise in das politische Geschehen, in die Fachwelt und in den öffentlichen Diskurs einbringen.

Der Betroffenenrat steht für Empowerment, Stärkung von Partizipationsstrukturen von Betroffenen und für Veränderungsprozesse im gesellschaftlichen Umgang mit sexualisierter Gewalt.

Der Betroffenenrat besteht aus 18 Mitgliedern und wird für eine Amtszeit von fünf Jahren berufen.

Zum 1. August 2025 wurden die 18 Mitglieder des Betroffenenrates 2025-2030 von der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, ernannt.“

23.12.2021
Weihnachten kann schön sein – oder auch nicht

Der Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) möchte an die Kinder und Jugendlichen erinnern,…

Kinder und Jugendliche haben das Recht, gewaltfrei aufzuwachsen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Kinder überall vor sexualisierten Gewalterfahrungen zu schützen, Anzeichen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegen- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

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Archiv des Betroffenenrates

Kontakt

Als politisches Gremium ist der Betroffenenrat bemüht die Belange möglichst vieler Betroffener in seine Arbeit miteinzubeziehen. Dafür bedarf es der Rückmeldung von Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexuelle Gewalt erlebt haben. Gerne können Sie sich über E-Mail via kontakt(at)betroffenenrat-ubskm.de in Verbindung setzen.

Der Betroffenenrat arbeitet ehrenamtlich und in erster Linie politisch, sodass keine individuellen oder psychologischen Beratungen und persönliche Formen der Unterstützung vom Betroffenenrat zu spezifischen Lebenssituationen geleistet werden können. Hierfür verweisen wir auf das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch.

Presseanfragen können Sie richten an: presse(at)betroffenenrat-ubskm.de

Webanalyse / Datenerfassung

Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen möchte diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.