Der Betroffenenrat bei der UBSKM sorgt dafür, dass die Belange von Betroffenen sexueller Gewalt in der Kindheit und Jugend auf höchster politischer Ebene in Deutschland Gehör finden.

Das Auswahlverfahren für den Betroffenenrat 2025-2030 ist inzwischen abgeschlossen. Die konstituierende Sitzung des neuen Gremiums findet im September statt. Weitere Informationen folgen im Anschluss. Uns ist es wichtig, den neu berufenen Mitgliedern zunächst Raum für ein gutes gegenseitiges Kennenlernen und einen vertrauensvollen Einstieg in die gemeinsame Arbeit zu geben.

Wir freuen uns auf die kommende Zusammenarbeit mit dem neuen Betroffenenrat und danken allen herzlich, die sich für eine Mitarbeit interessiert und beworben haben.

Mit über 800 Bewerbungen war das Interesse beeindruckend groß. Wir wissen das Vertrauen, das mit jeder einzelnen Bewerbung verbunden war, sehr zu schätzen.

 

Was ist der Betroffenenrat?

Am 4. Juni 2020 wurden die 18 Mitglieder des zweiten Betroffenenrates bei der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen für die Dauer von fünf Jahren von der damaligen Bundesfamilienministerin Franziska Giffey berufen.

Die jetzt erhöhte Anzahl der Mitglieder im Vergleich zum ersten Betroffenenrat ermöglicht es einzelnen Mitgliedern, sich entweder temporär oder auch endgültig aus der ehrenamtlichen Gremientätigkeit zurückzuziehen, bevor die offizielle Amtszeit von fünf Jahren abgelaufen ist. So bleibt der Betroffenenrat handlungsfähig und verfügt über ausreichend Ressourcen für seine vielfältigen Aufgaben. Wenn das Gremium eine Mitgliederzahl von 12 unterschreitet, findet ein neues Ausschreibungsverfahren statt.

Aktuell zählt der Betroffenenrat 11 Mitglieder.

Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtlich tätiges Gremium, das die UBSKM und ihren Arbeitsstab strukturiert und kontinuierlich berät. Die Mitglieder setzen sich für die Belange Betroffener sexualisierter Gewalt ein und geben dem Thema ein Gesicht und eine Stimme. Sie tragen die Anliegen der Betroffenen in den politischen Diskurs und in die Öffentlichkeit.

Die Arbeitsgrundlage des Betroffenenrates ist durch die Geschäftsordnung und die Verwaltungsvorschrift geregelt.

23.12.2021
Weihnachten kann schön sein – oder auch nicht

Der Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) möchte an die Kinder und Jugendlichen erinnern,…

Kinder und Jugendliche haben das Recht, gewaltfrei aufzuwachsen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Kinder überall vor sexualisierten Gewalterfahrungen zu schützen, Anzeichen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegen- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Der Betroffenenrat bei der UBSKM Zu allen Zitaten

Schwerpunkt Tatort Familie

Mit einer eigenen Arbeitsgruppe beschäftigt sich der Betroffenenrat seit 2020 intensiv mit dem Tatort Familie. Im Rahmen einer Diskurswerkstatt und mit einem Impulspapier wurden Fragen zur gesellschaftlichen Verankerung von Aufarbeitung diskutiert.

MEHR ZUM TATORT FAMILIE

Weitere Themen des Betroffenenrates

Kontakt

Als politisches Gremium ist der Betroffenenrat bemüht die Belange möglichst vieler Betroffener in seine Arbeit miteinzubeziehen. Dafür bedarf es der Rückmeldung von Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexuelle Gewalt erlebt haben. Gerne können Sie sich über E-Mail via kontakt(at)betroffenenrat-ubskm.de in Verbindung setzen.

Der Betroffenenrat arbeitet ehrenamtlich und in erster Linie politisch, sodass keine individuellen oder psychologischen Beratungen und persönliche Formen der Unterstützung vom Betroffenenrat zu spezifischen Lebenssituationen geleistet werden können. Hierfür verweisen wir auf das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch.

Presseanfragen können Sie richten an: presse(at)betroffenenrat-ubskm.de
Diese Mitglieder stehen für Interviewanfragen zur Verfügung: Übersicht​​​​​​​

Webanalyse / Datenerfassung

Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen möchte diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.