Ein Junge sitzt vor einem Laptop und schaut auf den Display

Rechtsfragen Digitales

Das Internet bietet Kindern und Jugendlichen Chancen auf Teilhabe und Information. Zugleich entstehen online neue Räume, in denen Minderjährige Opfer von sexueller Gewalt werden können. Existierende Gesetze und Rechtsvorschriften hinken den technischen Entwicklungen oft hinterher oder fehlen gänzlich. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss daher auf den digitalen Raum ausgeweitet werden. Außerdem müssen bestehende Kinderschutzvorschriften den neuen Entwicklungen entsprechend angepasst und ergänzt werden.

Jugendschutz in Deutschland: Das neue Jugendschutzgesetz

Der Kinder- und Jugendmedienschutz ist in Deutschland im Jugendschutzgesetz (JuSchG) geregelt. Am 1. Mai 2021 wurde das Jugendschutzgesetz reformiert, um den Entwicklungen im digitalen Raum begegnen zu können. Mit dem Gesetz sollen Antworten auf Phänomene wie Cybergrooming und Cybermobbing gefunden werden. Auch sollen damit die Risiken für Kinder und Jugendliche im Netz Opfer sexueller Gewalt zu werden minimiert werden.

1. Das Konzept der „persönlichen Integrität“ 

Seit dem reformierten JuSchG wird die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen bei der Mediennutzung explizit im Gesetz genannt. Damit wird davon ausgegangen, dass die Befähigung des Kindes im Umgang mit Medien sich mit zunehmendem Alter entwickelt, und die Einstellungen zum Schutz von Kindern diesen Entwicklungsstand berücksichtigen müssen. 

2. Verpflichtung zu strukturellen Vorsorgemaßnahmen 

Mit dem neuen JuSchG werden Onlinedienste verpflichtet, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Hierzu gehören sichere Voreinstellungen zur Begrenzung der Nutzungsrisiken für Kinder und Jugendliche, niedrigschwellige Melde- und Hilfesysteme, die Verwendung von kinder- und jugendgeeigneten allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Systeme zur Altersüberprüfung. 

3. Alterskennzeichnungen 

Durch das neue JuschG werden die Regelungen zu Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme modernisiert, um Eltern, Fachkräften aber auch Jugendlichen selbst verlässliche Orientierung zu bieten. Erfasst von der Verpflichtung der Alterskennzeichnung sind auch Streaming-Anbieter und Spieleplattformen. 

4. Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) 

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) umgewandelt. Sie soll die Aufsicht über die neuen Verpflichtungen von Online-Anbietern führen. Ebenso soll sie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteur:innen vorantreiben. Hervorzuheben ist der einzurichtende Kinder- und Jugendbeirat bei der BzKJ, der die spezifischen Interessen einbringen soll. Erstmals sind damit Kinder und Jugendliche in einem Beirat bei einer Bundesbehörde vertreten.  

Das neue Jugendschutzgesetz führt einen sehr hohen Schutzstandard ein und konkretisiert durch seine Vorgaben grundlegende Prinzipien der Kinderrechtskonvention wie Partizipation, Befähigung und den Schutz von Kindern. Damit setzt Deutschland als einer der ersten Staaten viele der Vorgaben der 25. Allgemeinen Bemerkung zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld (PDF-Download) um. 

Aufgaben der BzKJ

Die Aufgaben der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sind:

1. Unterhalten einer Prüfstelle für jugendgefährdende Medien

2. Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes durch:

  • Förderung einer gemeinsamen Verantwortungsübernahme von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zur Koordinierung einer Gesamtstrategie zur Verwirklichung der Schutzziele des Kinder- und Jugendmedienschutzes (Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden und jugendgefährdenden Medien, Schutz der persönlichen Integrität, Förderung der Orientierung)
  • Nutzbarmachung von Erkenntnissen zu Wirkungen von Medien auf Kinder und Jugendliche und Orientierungshilfen für Kinder und Jugendliche, Eltern und Fachkräfte und Förderung öffentlicher Diskurse
  • Regelmäßiger Informationsaustausch mit Institutionen, die im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes tätig sind

3. Aufsicht über die Einhaltung der neuen Anbieterpflichten

Umgang mit Missbrauchsdarstellungen

Neben den rechtlichen Vorgaben im Kontext von Prävention spielt der Umgang mit Missbrauchsdarstellungen aus rechtlicher Perspektive eine zentrale Rolle. Hier sind neben den strafrechtlichen Folgen, die der Besitz, Erwerb oder die Verbreitung von kinderpornografischem und jugendpornografischem Material mit sich bringen, auch andere Vorschriften zu beachten: 

Bedeutsam ist insbesondere das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Das Gesetz zielt darauf ab, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte wie Missbrauchsdarstellungen auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen.  

Betroffenen soll ermöglicht werden, einen Post oder Kommentar direkt zu melden, wenn sie diesen für rechtswidrig halten. Nach einer Meldung haben Netzwerke 24 Stunden Zeit, um strafbare Inhalte zu löschen. 

Ab 2022 wird neben der Löschpflicht eine Meldepflicht für Plattformen in Kraft treten, um bestimmte Straftaten – darunter auch den Besitz, den Erwerb oder die Verbreitung von kinderpornografischem Material – direkt an das Bundeskriminalamt zu melden. 

Freiwillige Aufdeckungsmaßnahmen durch Online-Dienstanbieter

 

Weltweit beteiligen sich einige Online-Dienstanbieter an der freiwilligen Aufdeckung, Meldung und Löschung von kinderpornografischem Material.Aktuell wird dieses Handeln der Online-Anbieter durch eine europäische Übergangsregelung abgesichert. Langfristig plant die EU Online-Anbieter hierzu gesetzlich zu verpflichten.

 

Internationale und europäische Vorgaben zu Kinderrechten im digitalen Raum

Zum Schutz der Kinderrechte im digitalen Raum gelten verschiedene internationale und europäische Vorgaben. 

Die 25. Allgemeine Bemerkung zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld

Der Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen veröffentlichte am 24. März 2021 die 25. Allgemeine Bemerkung zur UN-Kinderrechtskonvention und bietet damit eine offizielle Interpretation, wie Staaten ihren in der Kinderrechtskonvention definierten Verpflichtungen im Zuge der Digitalisierung gerecht werden können. Die Allgemeine Bemerkung hat zum Ziel, die Potenziale der Digitalisierung für die Verwirklichung der Kinderrechte sichtbar zu machen und zugleich die damit einhergehenden Risiken zu adressieren. 

Diese Rechte können in einem Dreieck visualisiert werden, bei dem das Kindeswohl im Mittelpunkt steht; Schutzrechte und Befähigungsrechte bilden die Basis, um die an der Spitze stehenden Beteiligungsrechte zu verwirklichen. Darin werden Staaten beispielsweise aufgefordert, gesetzliche Rahmenbedingungen und Anreize für Unternehmen zu schaffen oder effektive Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch im Netz zu entwickeln. 709 Kinder und Jugendliche waren bei der Entstehung des General Comments beteiligt. Auch die UBSKM ist Teil eines deutschen Expert:innenkreises für Kinderrechte in der digitalen Welt, der sich mit der Umsetzung des General Comments beschäftigt. 

Europäische Maßnahmen

Die Europäische Kommission hat am 24. März 2021 die erste umfassende Kinderrechtsstrategie (2021–2024) auf europäischer Ebene angenommen. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für die Europäische Union in diesem Bereich als richtungsweisend. Einer der sechs Themenbereiche der Strategie umfasst das Recht der Kinder auf Sicherheit im digitalen Umfeld und auf Nutzung der sich dort bietenden Chancen. Einige Rechtsinstrumente und politische Initiativen wurden auf europäischer Ebene bereits entwickelt und umgesetzt: Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wurde überarbeitet, sodass zum Beispiel Videoplattformen aufgefordert sind, den Zugang von Kindern zu schädlichen Inhalten einzuschränken. Eine Aktualisierung der Europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder ist für 2022 geplant.

Weitere Informationen zu den internationalen Vorgaben im Kontext Kinderrechte und Digitales 

Webanalyse / Datenerfassung

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