Auf nationaler und internationaler Ebene gibt es rechtliche Regelungen für besseren Schutz und bessere Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt.
Schutz, Hilfe und Unterstützung
Internationale Verträge und nationale Gesetze sollen Kinder und Jugendliche generell vor sexueller Gewalt schützen und im Idealfall verhindern, dass es zu einer Tat kommt. Kinderrechte und Schutzpflichten - auch im digitalen Raum - spielen hierbei eine besondere Rolle.
Weitere Regelungen richten sich an Betroffene, um ihnen nach einer Tat Hilfe und Unterstützung zu bieten: Häufig steht dabei zunächst der Schutz des Kindes oder der:des Jugendlichen vor weiteren Übergriffen im Fokus – etwa bei Taten, die im familiären Kontext der Betroffenen vorgekommen sind. Für solche Fälle sind die Vorschriften des Familienrechts oder das Kinder- und Jugendhilferecht maßgeblich.
Betroffene können außerdem einen Anspruch auf Entschädigung haben – diese ist entweder auf zivilrechtlichem Weg direkt vom Täter oder der Täterin möglich, oder vom Staat über das Soziale Entschädigungsrecht.
Strafrecht und sexualisierte Gewalt
Eine andere Zielrichtung verfolgt das Strafrecht: Im Fokus des Strafrechts steht die Frage, ob eine strafbare Handlung vorliegt und ob diese vor Gericht nachgewiesen werden kann oder nicht. Eine Anzeigepflicht besteht für Taten von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht.
Die von sexueller Gewalt betroffenen Kinder und Jugendlichen sind im Strafverfahren in erster Linie Zeug:innen, was die Justiz vor besondere Herausforderungen stellt. Mit der Möglichkeit der Nebenklage können Betroffene aktiv am Strafverfahren beteiligt werden.