Hier finden Sie Berichte des UBSKM-Amtes. Alle Dokumente stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.
In Kindschaftssachen werden Entscheidungen getroffen, die den Lebensweg von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern wesentlich prägen. Kinder und Jugendliche erleben familiengerichtliche Verfahren aber oftmals als belastend. Im Zentrum dieses Praxisleitfadens steht deshalb die Frage, wie es gut gelingen kann, familiengerichtliche Verfahren in Kindschaftssachen kindgerecht und betroffenensensibel durchzuführen. Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an Familienrichterinnen und Familienrichter, spricht ergänzend aber auch weitere Akteurinnen und Akteure des familiengerichtlichen Verfahrens an, und zwar Jugendamtsmitarbeiter:innen, Verfahrensbeistände sowie Rechtsanwält:innen. Der Praxisleitfaden wurde von BMFSFJ, UBSKM und Vertreter:innen des Nationalen Rates bei einem Dialog im Rahmen der Justizministerkonferenz am 09. November 2022 erstmals öffentlich vorgestellt.
Strafverfahren sind für Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt erlitten haben, oftmals sehr belastend und unter Umständen sogar retraumatisierend. Es ist deshalb wichtig, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen während des gesamten Verfahrens sensibel und altersentsprechend beteiligt und die vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeiten zu ihrem Schutz bestmöglich umgesetzt werden. Der "Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren" ist eine praktische Handlungshilfe für das strafrechtliche Ermittlungs- und Hauptverfahren und sollte bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht eine weite Verbreitung finden. Der Praxisleitfaden wurde von BMFSFJ, UBSKM und Vertreter:innen des Nationalen Rates bei einem Dialog im Rahmen der Justizministerkonferenz am 11. November 2021 erstmals öffentlich vorgestellt.
Ziel des Nationalen Rates war es, bis Sommer 2021 erste konkrete Umsetzungsschritte zu erarbeiten, die dauerhaft zu Verbesserungen bei Prävention, Intervention und Hilfen sowie bei Forschung zu sexueller Gewalt und Ausbeutung gegen Kinder und Jugendliche führen sollen. Die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen „Schutz“, „Hilfen“, „Kindgerechte Justiz“, „Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation“ sowie „Forschung und Wissenschaft“ werden in der „Gemeinsamen Verständigung“ vorgestellt.
In dem Magazin „BETRIFFT: ALLE“ des Betroffenenrates beschreiben die Mitglieder des Betroffenenrates in unterschiedlichen Beiträgen ihr persönliches Engagement, ihre gemeinsame Arbeit und ihre Anliegen und Forderungen an Politik und Gesellschaft. Es ist zum Betroffenenkongress „MitSprache“ am 14./15.09.2018 erschienen.
Der im August 2013 vom Unabhängigen Beauftragten veröffentlichte Bilanzbericht beleuchtet knapp zwei Jahre nach Ende des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ den politischen und gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema.
Zum Ende ihrer Amtszeit im Mai 2011 veröffentlichte die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des
sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, ihren Abschlussbericht. Dieser enthält die Ergebnisse der Aufarbeitung seit Beginn ihrer Arbeit sowie ihre Empfehlungen für konkrete Maßnahmen zum wirksamen Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch.
Der im November 2011 herausgegebene Abschlussbericht des Runden Tisches enthält Ergebnisse und Empfehlungen zu sexuellem Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich.