Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und ihr Arbeitsstab verpflichten sich einer gendergerechten, diskriminierungsfreien und inklusiven Sprache - unter Berücksichtigung der spezifischen Herausforderungen im Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs. Gerade bei Prävention und Intervention oder bei der Befassung mit Opferrollen und Bildern von Täter oder Täterinnen ist eine geschlechtliche Differenzierung wichtig. Daher verwenden wir in unseren Veröffentlichungen und auf dieser Website bestimmte Formulierungen.
Sensibel formulieren
Wir sprechen von „Menschen mit Behinderungen“, denn eine Behinderung ist nur eines von vielen Persönlichkeitsmerkmalen einer Person. Tipps für andere sprachsensible Formulierungen finden Sie auf Leidmedien.de.
Wir verwenden außerdem eine Sprache, die alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten umfasst. Als Genderzeichen nutzen wir auf unserer Website den Doppelpunkt.
Erläuterung zu „Kindern und Jugendlichen“ bzw. der Unterscheidung in „Mädchen und Jungen“
Wenn wir über sexualisierte Gewalt sprechen und schreiben, ist es notwendig, Kinder und Jugendliche auch in ihrer individuellen geschlechtlichen Identität zu sehen. Es gibt bedeutende Unterschiede darin, wie Mädchen oder Jungen von anderen wahrgenommen, adressiert, erzogen, beurteilt, gefügig gemacht, bedroht, ausgebeutet, missbraucht oder auch geschützt werden. Ebenso wichtig sind ihre Selbstwahrnehmung, ihr Anspruch an sich selbst sowie das eigene Umfeld. Je nach inhaltlicher Ausrichtung sprechen wir daher von „Kindern und Jugendlichen“ oder „Mädchen und Jungen“.
Wir berücksichtigen die besonderen Umstände von trans*, divers- und intergeschlechtlichen Personen.
Erläuterung zu „Täter und Täterinnen“
Bisherige Untersuchungen zur Häufigkeit von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zeigen, dass die Mehrheit (ca. 90 Prozent) der Tatpersonen Männer sind. Um dies sprachlich widerzuspiegeln, nennen wir die männliche Form zuerst und schreiben „Täter und Täterinnen“ statt „Täterinnen und Täter“ oder „Täter:innen“.