Hier finden Sie Expertisen und Studien des UBSKM-Amtes. Alle Dokumente stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.
In Verfahren im Kontext sexualisierter Gewalt, in denen aufgrund fehlender Beweismittel Aussage gegen Aussage steht, wird häufig die Methode der Glaubhaftigkeitsbegutachtung angewandt, um dem Gericht eine sachgerechte Beurteilung zu ermöglichen. Die Expertise hinterfragt aus Perspektive der Psychologie, der Psychiatrie und der Rechtswissenschaft diese Methode und benennt Limitationen und Einschränkungen.
Dafür wird die Methode in ihrer Theorie und Anwendung von verschiedenen Seiten beleuchtet: Die Rechtsprechungen unterschiedlicher Gerichtszweige und das Spannungsverhältnis von „Therapie und Glaubhaftigkeit“ werden vor dem Hintergrund empirisch gestützter traumafokussierter Psychotherapieverfahren diskutiert; die Anwendung der Glaubhaftigkeitsbegutachtung wird hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen/statistischen Methodologie eingeordnet und von Betroffenen berichtete Erfahrungen mit der Gutachtensituation sowie die Rechte der Geschädigten werden näher beleuchtet.
Sexueller Missbrauch und andere Formen von Kindesmisshandlung sind mit hohen Folgekosten in verschiedenen Versorgungsbereichen über alle Altersstufen hinweg verbunden. Es fehlen für Deutschland jedoch aktuelle Daten zu Folgekosten von Kindesmisshandlung, die verlässliche Informationen in unterschiedlichen Versorgungsfeldern berücksichtigen. In einer Expertise des Universitätsklinikums Ulm werden die aktuelle Datenlage analysiert sowie mögliche Datenzugänge diskutiert und ihre Eignung für eine Folgekostenstudie bewertet. Daraus werden Empfehlungen für eine künftige Folgekostenstudie abgeleitet. Die Expertise schließt einen partizipativen Zugang mit Missbrauchsbetroffenen ein, der die Bedeutung von Folgekosten in unterschiedlichen Feldern exploriert und Konzepte in der Folgekostenforschung aus der Perspektive Betroffener reflektiert.
Wie kann das Thema Kinderschutz standardmäßig in der Lehre Sozialer Arbeit verankert werden? Zu der Frage fand ein Praxisaustausch mit Lehrenden der Sozialen Arbeit statt. Diese Broschüre fasst die Vorträge, Diskussionen und Ergebnisse dieses Fachtags zusammen. Sie richtet sich vor allem an Fachgesellschaften, Akteur:innen des Kinderschutzes, Lehrende der Sozialen Arbeit und an ein breites politisches Publikum.
Die Broschüre enthält Zusammenfassungen von fünf Expertisen, die UBSKM im Rahmen des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Auftrag gegeben hat und Leitlinien für Forschung zur Prävalenz sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die Expertisen thematisieren die Partizipation von Betroffenen in Häufigkeitsstudien, Erhebungsinstrumente in Dunkelfeldstudien, Machbarkeit von Dunkelfeldstudien im Erhebungskontext Schule, Machbarkeit von Dunkelfeldstudien mittels Haushaltsbefragungen sowie die Datenerhebungen im Hellfeld.
Handreichung zur Beschäftigung ukrainischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe
Рекомендація щодо залучення українських фахівців до роботи в службі допомоги дітям і підліткам
Partizipative Forschung im Kontext Epidemiologie ist Neuland, aber unverzichtbar. Wie kann die Partizipation von Betroffenen bei Forschungsvorhaben zur Prävalenz sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend in Deutschland realisiert werden?
Welche Erhebungsinstrumente bieten sich für eine Erfassung der Häufigkeit von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland an?
Unter welchen Bedingungen ist eine bundesweite repräsentative Befragung in Schulen zu der Erfahrung mit sexueller Gewalt möglich?
Wie würden bei einer repräsentativen Haushaltsbefragung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen besonders vulnerable Gruppen erreicht werden?
Welche Möglichkeiten bietet die Datenerhebung im Hellfeld für die Analyse, wo und wie sexuelle Gewalt erkannt wird, und in welchem Umfang und mit welchen Mitteln die Betroffenen unterstützt werden?
Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch Mitarbeitende ist für alle Verantwortlichen in Einrichtungen, Vereinen, bei Trägern oder in Aufsichtsbehörden mit vielen Unsicherheiten, Ängsten und Fragen verbunden. Anhand der Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) mit dieser Expertise praxisorientiert auf, wie eine Einrichtung oder Organisation sexuelle Gewalt besser verhindern bzw. mit sexueller Gewalt in der eigenen Einrichtung/Organisation angemessen umgehen kann. Im Fokus stehen u. a. die Fragen, unter welchen Voraussetzungen die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten sind und welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten den Verantwortlichen im Falle des Verdachts eines sexuellen Missbrauchs durch eine*n Mitarbeiter*in zur Verfügung stehen.
Da die Frage der Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Ausübung der Personalverantwortung ein besonders relevanter Themenkomplex und in der Praxis mit vielen Unsicherheiten verbunden ist, wurde ergänzend zur oben genannten Expertise eine separate Broschüre entwickelt. Diese Handreichung soll alle Personalverantwortlichen in Einrichtungen und Organisationen als Einstiegsinformation dabei unterstützen, wie sie Personalverantwortung zum Beispiel im Rahmen von Schutzkonzepten nutzen können, um sexuelle Gewalt durch Mitarbeitende zu verhindern bzw. zu beenden.
Um Forschungslücken zu sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen im deutschsprachigen Raum identifizieren zu können, ist ein Überblick über die bereits vorhandenen Studien und Erkenntnisse sinnvoll. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) hat als entscheidender Akteur für die Prävention sexualisierter Gewalt und die Verbesserung der Situation von Gewaltbetroffenen eine entsprechende Übersicht in Auftrag gegeben, um sie als Grundlage für ein »Forschungsbündnis zu sexuellem Kindesmissbrauch « zu nutzen. Die vorliegende Übersicht fasst den Forschungsstand im deutschsprachigen Raum zu sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen für die Jahre 2009 bis 2018 zusammen.
Ergebnisse der Recherche zu Studien sexueller Missbrauch im deutschsprachigen Raum auf Basis einschlägiger Literaturdatenbanken
Das Monitoring 2015 - 2018 dokumentiert die Einführung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und Organisationen. Der Abschlussbericht des Deutschen Jugendinstituts (DJI) umfasst die Ergebnisse der umfangreichen quantitativen und/oder qualitativen Befragungen zum Stand der Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Organisationen. In den Bereichen Bildung und Erziehung, Freizeit und Gesundheit wurden unter anderem Kitas, Schulen, Heime, Sportvereine und Kliniken untersucht.
Wenden sich Minderjährige ohne Sorgeberechtigte an Beweissicherungsanbieter, bestehen zwischen der Selbstbestimmungsfähigkeit der Jugendlichen und dem Sorgerecht der Eltern Konflikte. Im Auftrag des UBSKM untersucht die Expertise die konkrete Verfahrensweise bei der Versorgung von Minderjährigen und kognitiv Beeinträchtigten nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern oder der Betreuer*innen in der Praxis und leitet Handlungsempfehlungen ab.
UBSKM hat 2017 eine erweiterte Datenanalyse in Auftrag gegeben, die erstmalig für Deutschland Aufschluss zur Häufigkeit spezifischer Erfahrungen sexualisierter Gewalt im Netz, zu Motiven, Reaktionen und Merkmalen Betroffener sowie der Personen, die sich Kindern und Jugendlichen online sexuell annähern, geben soll. Es wurden Daten aus drei Onlinebefragungen herangezogen, die im Rahmen des MiKADO-Projektes erfolgten. Der Forschungsverbund MiKADO (Missbrauch von Kindern: Aetiologie, Dunkelfeld, Opfer) wurde seinerzeit vom BMFSFJ gefördert und hatte zum Ziel, sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in Deutschland aus der Perspektive Betroffener und Täter systematisch zu erfassen.
Dieser Bericht umfasst die qualitativen und quantitativen Ergebnisse des Monitorings zum Stand der Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Gesundheitsbereich.
Im Mittelpunkt dieses Teilberichts stehen Erfahrungen mit der Einführung und Umsetzung von Schutzkonzepten in evangelischen Gemeinden, katholischen Pfarreien, muslimischen und jüdischen Gemeinden, in der organisierten sportlichen, verbandlichen und kulturellen Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Anbietern von Kinder- und Jugendreisen und in Austauschorganisationen.
Am 18.10.2017 fand in Berlin der gemeinsam ausgerichtet Fachtag von UBSKM, dem Deutschen Bundesjugendring und dem Bayerischen Jugendring zum Thema Jugendarbeit und sexualisierte Peergewalt statt. Unter dem Titel "Jetzt hör endlich auf!" wurden Fragen zu sexuellen Übergriffen unter Jugendlichen sowie zu Grenzen und Grenzüberschreitungen besprochen. Anhand von Vorträgen, Praxisbeispielen und Diskussionsveranstaltungen erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Fachtages Einblicke in aktuelle Fragestellungen und Lösungsansätze zur Prävention von sexualisierter Peergewalt in der Jugendarbeit.
Datenreport des Monitoring zum Stand der Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland (2015-2018) zu den Handlungsfeldern Schulen und Internate
Der „Datenreport des Monitorings zum Stand der Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland (2015-2018)“ beruht auf groß angelegten Befragungen in den Handlungsfeldern Kindertageseinrichtungen, Heime, Kliniken und Einrichtungen des ambulanten Gesundheitsbereichs.
Der Unabhängige Beauftragte und die Mitglieder der „Konzeptgruppe Internet“ in seinem Beirat, haben im Sommer 2015 beim Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) die Expertise „Sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt mittels digitaler Medien“ beauftragt. Die Expertise unter der Autorenschaft von Prof. Peer Briken, Institutsdirektor am UKE, sowie Prof. Arne Dekker und Thula Koops, zeigt auf, wie sich sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch die digitalen Medien verändert hat.
Die Expertise soll Auswirkungen aktueller Entwicklungen auf die Fachberatungsstellen sowie mögliche Veränderungen in den Bundesländern seit 2010 darstellen, die sich u. a. auch aus Änderungen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII, § 8b und § 8 Abs. 3) ergeben haben. Untersucht wurde, ob Beratungsstellen bei steigender Nachfrage durch Fachkräfte inzwischen ausreichende Ressourcen erhalten haben, entsprechende Praxisstruckturen aufgebaut und ausreichend Angebote zur Verfügung gestellt werden konnten, um dem neuen Rechtsanspruch der Einrichtungen auf Beratung gerecht werden.
Das Monitoring 2015 - 2018 dokumentiert Einführung und Umsetzung von Schutzkonzepten in Einrichtungen. Der 1. Teilbericht zur qualitativen Erhebung in Kitas, Schulen, Internaten und Heimen/Wohneinrichtungen liefert einen Einblick, wie unter Berücksichtigung der strukturellen Rahmenbedingungen Schutzkonzepte in der Praxis gelingen können.
Bisher können Fragen etwa zur Differenzierung nach Geschlecht, zur Häufigkeit von Schutz und Hilfen für Betroffene oder ob Missbrauch in Deutschland zunimmt oder zurückgeht aufgrund der aktuellen Datenlage nicht präzise beantwortet werden. Der Unabhängige Beauftragte hat deshalb eine Expertise zu Häufigkeitsangaben beauftragt, in der die aktuelle Datenlage für Deutschland im internationalen Vergleich dargestellt und Empfehlungen für das weitere Vorgehen aufgezeigt werden.