Was ist das UBSKM-Amt? Was ist sexuelle Gewalt gegen Kinder? Und was ist strafbar bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche? Unsere Erklärfilme bieten Antworten auf Fragen, die die UBSKM häufig erreichen.
Was ist das UBSKM-Amt?
Die Bundesregierung hat 2010 ein eigenes Amt eingerichtet, was sich ausschließlich damit beschäftigt, was gegen sexuellen Kindesmissbrauch getan und wie Betroffenen besser geholfen werden kann. Der Name dieses Amtes ist: Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, kurz: UBSKM.
Die Unabhängige Beauftragte und ihr Team klären Politik und Gesellschaft über sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auf. Sie sensibilisieren für das Thema und erarbeiten politische Strategien und Angebote zur Bekämpfung der sexuellen Gewalt.
Was ist sexuelle Gewalt gegen Kinder?
Jede sexuelle Handlung von Erwachsenen, die mit oder vor einem Kind geschieht, ist sexueller Kindesmissbrauch. Auch wenn Täter oder Täterinnen oft etwas anderes behaupten: Eine sexuelle Handlung mit einem Kind kann nicht auf der Basis eines Einverständnisses stattfinden. Denn betroffene Kinder können gar nicht zustimmen, weil sie dem erwachsenen Täter oder der Täterin unterlegen sind.
Sexueller Missbrauch ist ein Angriff auf die ganze Person des Kindes, auf sein Grundvertrauen, seine psychische und körperliche Unverletzlichkeit. Die Täter und Täterinnen nutzen dafür ihre Machtposition aus. Man spricht deshalb auch von sexueller Gewalt. Denn sexueller Missbrauch ist eine Form von Gewalt. Sexuelle Handlungen vor oder mit Kindern unter 14 Jahren sind immer sexuelle Gewalt und immer strafbar.
Was ist strafbar bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche?
Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist strafbar. Das Video nennt klare Beispiele für strafbare Handlungen am Körper eines Kindes, wie z. B. einem Kind Zungenküsse zu geben. Strafbar ist aber auch sexueller Missbrauch, bei dem der Körper eines Kindes nicht direkt berührt wird, wie z. B. sich sexuell vor einem Kind zu befriedigen. Eine weitere Form des sexuellen Missbrauchs ist die sogenannte Kinderpornografie. Das ist die Erstellung, der Besitz und die Verbreitung von Missbrauchsabbildungen.
Generell ist wichtig zu wissen: Sexuelle Gewalt beginnt schon bei kleinen Grenzüberschreitungen. Nicht jede Grenzverletzung ist strafbar. Aber: Jede sexuelle Handlung verletzt Kinder.
Was kann ich tun, wenn ich mir Sorgen um ein Kind mache?
Seien Sie aufmerksam. Wenn Sie ein merkwürdiges Gefühl haben, gehen Sie nicht darüber hinweg, aber: ermitteln Sie nicht auf eigene Faust.
Bleiben Sie offen für andere Erklärungen. Es gibt viele Probleme, die Kinder belasten können und dazu führen, dass sie sich anders verhalten als sonst. Schließen Sie aber sexuelle Gewalt nicht von vornherein aus.
Bleiben Sie ruhig. Denken Sie bitte zuallererst an das Kind und verzichten Sie auf überstürzte Reaktionen. Wenn Sie eine Vermutung oder einen Verdacht haben, dass jemand einem Kind sexuelle Gewalt antut: Sprechen Sie die verdächtigte Person nicht an.
Wie erkenne ich Anzeichen von sexuellen Gewalterfahrungen bei Kindern?
Signale, die zweifelsfrei auf sexuelle Gewalt hindeuten, gibt es nicht. Körperliche Spuren oder Verletzungen sind in den meisten Fällen nicht vorhanden oder nicht eindeutig auf sexuellen Missbrauch zurückzuführen.
Seien Sie aufmerksam, ob sich Kinder plötzlich oder auch über einen gewissen Zeitraum hinweg verändern, sich völlig anders verhalten als sonst. Wenn Sie beispielsweise neuerdings Aggressionen beobachten, oder Müdigkeit bis hin zu Schlafstörungen.
Was passiert, wenn ich Anzeige erstatte?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Kind sexuell missbraucht wird, können Sie sich an die Polizei wenden, am besten direkt an ein Fachkommissariat für Sexualstraftaten.
Kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, führt sie weitere Ermittlungen durch, auch dann, wenn Sie sich später entscheiden sollten, Ihre Anzeige zurückzunehmen. Sieht die Staatsanwaltschaft keine konkreten Anhaltspunkte stellt sie das Verfahren ein.