Aktuelles | 22.06.2026

„START2ACT“ – EUROPÄISCHER FACHTAG ZU KINDERSCHUTZ IN DER KULTURELLEN BILDUNG

Missbrauchsbeauftragte Claus: „Kulturelle Bildung schafft Räume, in denen Kinder und Jugendliche wachsen, experimentieren und sich entfalten. Damit das gelingt, braucht es verbindliche Schutzkonzepte, echte Beteiligung und klare Zuständigkeiten – nicht als Zusatzaufgabe, sondern als Grundlage."

Berlin, 22.06.2026. Wie können Kinder und Jugendliche in kulturellen Bildungsangeboten wirksam vor sexualisierter Gewalt geschützt werden – und welche Rolle spielen Beteiligung, klare Beschwerdewege und verbindliche Schutzkonzepte dabei? Diese Fragen standen im Mittelpunkt des europäischen Fachtags „Start2Act: Safer Spaces and Participation in Cultural Education“, zu dem die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) vom 17. bis 19. Juni 2026 eingeladen hatte. Die Fachtagung fand im Rahmen des EU-geförderten Projekts „Start2Act – Safer Spaces and Participation in the Arts – Creating and Promoting Child Safeguarding Policies“ statt. 

Rund 100 Multiplikator:innen, Fachkräfte, Träger der kulturellen Bildung, Kinderschutzexpert:innen, Forschende sowie politische Entscheidungsträger:innen aus Deutschland und dem europäischen Ausland tauschten sich darüber aus, wie Prävention sexualisierter Gewalt in Strukturen der kulturellen Bildung nachhaltig verankert werden kann. Ziel der Tagung war es, europäische Perspektiven, praktische Erfahrungen und institutionelle Strategien zusammenzuführen und zu diskutieren, wie sichere, beteiligungsorientierte Räume für Kinder und Jugendliche geschaffen werden können.

Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, nahm an der Podiumsdiskussion „Safeguarding Policies in Practice – Experiences from Germany and Europe“ teil. Dabei betonte sie die Bedeutung verbindlicher Schutzkonzepte: „Auch in der kulturellen Bildung gilt: Schutzkonzepte schaffen einen verlässlichen Rahmen, stärken die Prävention und geben Handlungssicherheit. Damit bilden sie eine wesentliche Voraussetzung, die Kreativität und Teilhabe überhaupt erst möglich machen. Gerade für ehrenamtliche und kleinere Strukturen braucht es bei der Entwicklung und Umsetzung gezielte Unterstützung, damit solche Prozesse nicht überfordernd erlebt werden. Projekte wie Start2Act sind hier wichtig, weil sie Beratung, Praxiswissen und finanzielle Mittel dorthin bringen, wo sie gebraucht werden. So kann Kinderschutz in der Fläche konkret umgesetzt werden.“

Mit Claus diskutierten Emilia Popovych von der National Ukrainian Youth Association, die Erfahrungen aus der ukrainischen Jugendverbandsarbeit und dem Kinderschutz unter Krisenbedingungen einbrachte, sowie Henrike Schauerte, Geschäftsführerin der Deutschen Chorjugend, die die praktische Umsetzung von Schutzkonzepten in kulturellen Jugendverbänden in den Blick nahm.

Im Zentrum der Diskussion stand die Frage, wie nationale Qualitätsstandards so gestaltet werden können, dass sie Schutz verbindlich machen, ohne Organisationen damit allein zu lassen. Claus machte deutlich, dass Prävention nicht vom freiwilligen Engagement einzelner Träger abhängen dürfe. Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeite, trage Verantwortung dafür, klare Regeln, verlässliche Ansprechpersonen und transparente Verfahren vorzuhalten. Gleichzeitig müssten Bund, Länder und Trägerstrukturen dafür sorgen, dass Organisationen Beratung, Qualifizierung und finanzielle Unterstützung erhalten.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf wirksamen Beschwerdewegen. Kinder und Jugendliche sollten altersgerecht informiert sein, an wen sie sich wenden können, wenn Grenzen verletzt werden oder sich etwas falsch anfühlt. Beschwerdesysteme müssten so gestaltet sein, dass sie für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sind – auch für junge Menschen mit Behinderungen, Kommunikationsbarrieren oder anderen Unterstützungsbedarfen. Entscheidend sei, dass Beschwerden nicht als Störung institutioneller Abläufe verstanden würden, sondern als wichtige Hinweise auf Schutzlücken.

Claus unterstrich zudem, dass Kinderschutz eine Kultur des Hinschauens erfordere. Institutionen müssten den Reflex überwinden, zunächst das eigene Ansehen oder beteiligte Erwachsene zu schützen. Der erste Schritt müsse immer sein, Kindern und Jugendlichen zuzuhören, Hinweise ernst zu nehmen und Verfahren transparent einzuleiten. Schutzkonzepte seien deshalb kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand, sondern ein Instrument, das Sicherheit, Vertrauen und klare Handlungswege schafft.

Der Fachtag machte deutlich: Kulturelle Räume sind Orte von Kreativität, Ausdruck und persönlicher Entwicklung. Damit Kinder und Jugendliche diese Räume frei und selbstbestimmt erleben können, müssen sie zugleich verlässliche Schutzräume sein. Ihre Beteiligung stärkt Prävention und Schutzprozesse – die Verantwortung dafür bleibt jedoch klar bei den Erwachsenen. Schutz, Teilhabe und verbindliche Zuständigkeiten müssen deshalb zusammengedacht werden, damit kulturelle Bildung Kindern und Jugendlichen sichere und stärkende Erfahrungsräume eröffnet.

Hintergrund:

Das Projekt „Start2Act“, welches von der Europäischen Union gefördert wird, unterstützt Träger und Vereine der kulturellen Bildung dabei, Präventionsprojekte umzusetzen, Schutzkonzepte zu entwickeln und organisationsspezifische Beratungs- und Begleitprozesse aufzubauen. Insgesamt profitierten bisher rund 242 Organisationen von der Förderung. Darüber hinaus hat die BKJ im Rahmen des Projekts Beratungskapazitäten aufgebaut, praxisorientierte Materialien in deutscher und englischer Sprache entwickelt und Instrumente zur Selbstevaluation geschaffen.

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