Die Fallzahlen bei Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen sind im Jahr 2025 in vielen Bereichen gestiegen. Immer mehr Delikte werden online begangen: So verzeichneten u. a. Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten und der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt neue Höchstwerte. Durch die Digitalisierung und die technologische Fortentwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) verändern sich Tatbegehungsweisen.
Das geht aus dem heute von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, BKA Präsident Holger Münch und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Kerstin Claus vorgestellten Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen hervor.
Alexander Dobrindt, Bundesinnenminister:
„Die hohen Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen zeigen: Wir müssen unsere Kinder noch besser schützen - besonders in der digitalen Welt. Täter dürfen sich nicht in der Anonymität des Internets sicher fühlen. Im Kampf gegen diese widerwärtigen Straftaten brauchen unsere Sicherheitsbehörden wirksame Instrumente wie die IPAdressenspeicherung - um Täter zu identifizieren, konsequent zu verfolgen und aktiven Missbrauch zu beenden.“
Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts:
„Das NCMEC hat dem BKA über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise in 2025 übermittelt. Durch die seit Anfang April 2026 gültige Regelungslage ist nun eine Lücke bei der Erkennung und Meldung von kinder-/jugendpornografischen Inhalten sowie Cybergrooming in der EU entstanden. Die aktuellen Bestrebungen der EU, diese Lücke zu schließen, begrüßen wir ausdrücklich. Gleichzeitig ist es erforderlich, bis zum erneuten Auslaufen der kommenden Interimslösung im April 2028 mit der CSA-Verordnung künftig eine dauerhafte Regelung zu schaffen. Wir verlieren sonst nicht nur Hinweise, sondern die Chance, Täter zu stoppen und weiteres Leid zu verhindern.“
Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen:
„Das Bundeslagebild kann das tatsächliche Ausmaß der sexuellen Gewalt, der Jugendliche im Netz tagtäglich ausgesetzt sind, nicht ansatzweise abbilden. Sextortion nimmt drastisch zu und Cybergrooming trifft fast jeden Dritten zwischen 14 und 17 Jahren – ist aber bislang nicht strafbar. Was nicht strafbar ist, wird nicht gezählt und was nicht gezählt wird, wird nicht bekämpft. Deshalb müssen Jugendliche vor Cybergrooming geschützt und Sextortion als eigene Sexualstraftat erfasst werden.“
Die Fallzahlen von sexuellen Missbrauchshandlungen an Minderjährigen zeigen im Berichtsjahr 2025 einen Anstieg auf 17.126 Fälle bei Kindern (2024: 16.354) sowie auf 1.239 Fälle bei Jugendlichen (2024: 1.191). Insgesamt sind 20.051 Minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs geworden (2024: 19.344). In mehr als der Hälfte der Fälle bestand eine Vorbeziehung zwischen Tatverdächtigen und Opfern. Die Taten wurden hauptsächlich von alleinhandelnden männlichen Tatverdächtigen begangen.
Ausschlaggebend hieran ist auch der wachsende Anteil an Delikten, die online stattfinden (sog. Hands-Off-Straftaten). So sind beispielsweise sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern ohne Körperkontakt mit 4.861 Fällen um 16,5 % gegenüber 2024 gestiegen. Die vermehrte Nutzung des Internets begünstigt digitale Phänomene wie Cybergrooming, Livestreaming oder Sextortion.
Außerdem bietet die Fortentwicklung im Bereich der KI neue oder erleichterte Tatbegehungsmöglichkeiten: Reale Inhalte können ohne fundiertes Fachwissen verändert oder neue Inhalte künstlich generiert werden.
Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten sind 2025 erneut gesunken. Dennoch bleibt die Zahl mit 41.677 Fällen (-2,7 %) auf hohem Niveau. Im Gegensatz dazu erreichten Straftaten in Verbindung mit jugendpornografischen Inhalten im Jahr 2025 einen weiteren Höchstwert (11.515 Fälle; +19,9 %). Minderjährige machen jeweils etwa die Hälfte der Tatverdächtigen aus. Sie sind häufig dem Phänomen der „Selbstfilmenden“ zuzurechnen und leiten kinder- und jugendpornografische Inhalte unbedacht weiter. Die Aufklärung und Vermittlung von Medienkompetenz insbesondere an Kinder und Jugendliche sowie Eltern, Lehrkräfte und Fachpersonal ist auch in diesem Phänomenbereich von zentraler Bedeutung.
Das Bundeslagebild mit weiterführenden Informationen, unter anderem zur sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen, sowie Fallbeispielen finden Sie hier:
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