Berlin, 07.09.2026. Wie werden Kinder und Jugendliche in gerichtlichen Verfahren altersgerecht gehört? Wie arbeiten die beteiligten Professionen dafür zusammen? Und was braucht es, damit gute Praxis zum Standard wird? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der Fachtagung „Kindgerechte Befragung und der Umgang mit Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren“, die der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gemeinsam mit der Europa-Universität Flensburg am 2. und 3. September 2026 in Berlin veranstaltete.
Rund 110 Expert:innen aus Landesjustizverwaltungen, Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei, Rechtspsychologie, Childhood-Häusern, Fachberatungsstellen und Wissenschaft nahmen teil, darunter auch zwei Mitglieder des Betroffenenrats bei der UBSKM. Der Teilnehmendenkreis war damit ausdrücklich interdisziplinär und brachte unterschiedliche Perspektiven auf die Situation von Kindern und Jugendlichen in gerichtlichen Verfahren zusammen.
Für die Schirmherrin der Tagung, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) Kerstin Claus, nahm die Leiterin ihres Arbeitsstabs, Jana Borkamp, an beiden Tagen teil und eröffnete die Tagung. In ihrer Begrüßung betonte sie die Bedeutung einer kindgerechten und betroffenensensiblen Justiz: „Eine kindgerechte Justiz gelingt nur, wenn Justiz, Polizei, Medizin, Psychologie und Kinderschutz eng zusammenarbeiten. Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf sachkundige Unterstützung, altersgerechte Informationen und eine Beteiligung, die ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt. Diese Rechte dürfen nicht davon abhängen, ob einzelne Fachkräfte besonders engagiert sind und zusätzliche Arbeit übernehmen.“
Am ersten Tag gaben mehrere Fachvorträge einen Überblick über aktuelle Entwicklungen. Sie befassten sich unter anderem mit der richterlichen Videovernehmung, mit Schnittstellen zwischen Straf- und Familienrecht sowie mit den wissenschaftlichen Standards der forensischen Vernehmung von Minderjährigen. Ein Fachpanel stellte Initiativen aus mehreren Bundesländern vor, die Fachkräfte im Umgang mit Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren interdisziplinär qualifizieren, etwa an den Childhood-Häusern in Düsseldorf, München, Heidelberg, Frankfurt am Main und Leipzig.
Am zweiten Tag arbeiteten die Teilnehmenden in vier Fachforen zu zentralen Praxisfragen. Im Forum „Umgang mit Minderjährigen im Kontext gerichtlicher Verfahren: Interprofessionelle Ansätze und Beteiligung Betroffener“ brachten Kristina Blaas und Noah Dejanović, Mitglieder des Betroffenenrats bei der UBSKM, ihre eigenen Erfahrungen ein. Weitere Foren befassten sich mit Qualitätssicherung und Weiterbildung in der forensischen Befragung, mit Supervision und Intervision für Vernehmende sowie mit der besseren Abstimmung von Familien- und Strafgericht bei parallel geführten Verfahren.
Vor der abschließenden Plenumsrunde schilderten Kristina Blaas und Noah Dejanović anhand ihres Erfahrungswissens, wie betroffene Kinder gerichtliche Verfahren wahrnehmen und welche Hürden für Kinder bestehen, im System der Justiz überhaupt Gehör zu finden, wenn Erwachsene betroffene Kinder nicht unterstützen. Sie wiesen darauf hin, dass viele Pädagog:innen in Kitas oder Schulen nicht ausreichend zum Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ausgebildet seien. Sie betonten die Wichtigkeit der strukturellen und nicht punktuellen Beteiligung von Betroffenen an Prozessen zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. In der abschließenden Plenumsrunde trug Jana Borkamp gemeinsam mit Prof. Dr. Simone Pülschen (Europa-Universität Flensburg), Dr. Ralf Bauer (Präsident des Landgerichts Flensburg) und Dr. Astrid Helling-Bakki (Childhood Foundation) die Ergebnisse der Foren zusammen. Vier Spannungsfelder zogen sich dabei durch die Diskussion: das Verhältnis von Verbindlichkeit und Föderalismus, die Lücke zwischen vorliegenden fachlichen Standards und ihrer Umsetzung in der Praxis, die Belastung von Fachkräften als Qualitätsfrage sowie die Beteiligung Betroffener als fester Bestandteil von Verfahren statt als Randformat.
Borkamp verwies auf aktuelle Entwicklungen auf Bundes- und Länderebene: Die Justizministerkonferenz habe im Sommer die Erarbeitung von Standards für die forensische Befragung von Kindern und Jugendlichen im Strafverfahren beschlossen – ein Schritt, den die UBSKM ausdrücklich begrüße.
Zum Abschluss der Tagung hielt Borkamp fest: „Die vorgestellten Best-Practice-Beispiele zeigen, dass sich viele Menschen in der Praxis bereits auf den Weg gemacht haben. Jetzt kommt es darauf an, dass aus guten Einzelbeispielen flächendeckende Standards werden – mit den dafür nötigen finanziellen und personellen Ressourcen.“ Die Kriterien einer kindgerechten Justiz beruhten auf den Kinderrechten und seien deshalb kein zusätzliches Angebot, sondern eine verbindliche Grundlage staatlichen Handelns.
Hintergrund
Die Fachtagung wurde vom Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gemeinsam mit der Europa-Universität Flensburg ausgerichtet. Die Kriterien einer kindgerechten Justiz gehen auf die Leitlinien des Europarates zurück und sind über die UN-Kinderrechtskonvention geltendes Recht in Deutschland. Sie umfassen unter anderem das Recht von Kindern auf sachkundige Begleitung vor, während und nach gerichtlichen Verfahren, auf Anhörung, auf altersgerechte Information sowie auf die Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse.
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