Berlin, 16.09.2026. Wenn ein Lehrer sich für Schüler:innen einsetzt, viel lobt, immer ein offenes Ohr hat, hält das kaum jemand für verdächtig. Genau das ist das Problem. Es muss nicht verdächtig sein, aber: Wir müssen hellhörig sein und hinsehen. Täter und Täterinnen gehen strategisch vor. Sie bauen sich Vertrauen auf, bei Schüler:innen, aber genauso bei Kolleg:innen und Schulleitungen. Wer beliebt ist, wird selten hinterfragt und kann das entgegengebrachte Wohlwollen für sexuellen Missbrauch ausnutzen.
Deshalb reicht es nicht, nur Kinder zu sensibilisieren. Schulen müssen lernen, Täterstrategien zu erkennen, auch im eigenen Kollegium. Genau hier setzen Schutzkonzepte an: Verhaltenskodex, feste Ansprechpersonen, ein Interventionsplan für den Verdachtsfall und eine grundsätzliche Haltung. Viel zu wenig Schulen haben das bislang umfassend umgesetzt.
Kein Schutzkonzept zu haben, halte ich für fahrlässig. Täterstrategien greifen besonders dort, wo Schutzkonzepte fehlen oder nur als buntes Plakat an der Wand hängen. Das Monitoring des Deutschen Jugendinstituts zum ‚Stand der Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche an Schulen in Deutschland‘ von 2023 zeigt: Nur 17 Prozent aller Schulen verfügen nach eigenen Angaben über umfassende Schutzkonzepte und haben diese in die Praxis umgesetzt.
Das darf so nicht bleiben. Wir brauchen wie beim Brandschutz einen klaren Katalog, wie vorgegangen werden muss. Schutzkonzepte geben Kompetenz und Handlungssicherheit. Seit 2016 arbeitet mein Amt systematisch daran, dass alle Bundesländer Schutzkonzepte für Schulen verpflichtend machen. Elf Länder sind diesen Schritt seitdem gegangen.
Ein Schutzkonzept lässt sich nicht kurzfristig erstellen. Es muss gemeinsam mit der gesamten Schulgemeinschaft erarbeitet, im Schulalltag verankert und regelmäßig überprüft werden. Dafür brauchen Schulen Ressourcen und Zugang zu externer Expertise, etwa durch Fachberatungsstellen. Handlungskompetenz entsteht dort, wo starke Netzwerke rund um Schule wachsen und Schulleitungen diese qualitative Entwicklung fördern. Nur so werden Schutzkonzepte im Alltag gelebt, statt als Ordner im Schrank zu vergammeln.
Elementar ist zudem die Ausbildung künftiger Lehrkräfte: Kinderschutz und ein Grundwissen zur Prävention von sexualisierter Gewalt muss flächendeckend verpflichtendes Modul der universitären Ausbildung werden. Nur so gelingt es, Fälle frühzeitig zu erkennen und betroffene Schülerinnen und Schüler gut zu unterstützen.
Es wird kaum eine Schule in Deutschland geben, die noch nie mit einem Verdachtsfall konfrontiert war. Viele Schulleitungen und Lehrkräfte berichten, dass sie sich dafür nicht gut gerüstet fühlen. Sexueller Missbrauch aber ist ein Grundrisiko in unserer Gesellschaft. Auch Schule ist ein Risikoraum. Deshalb braucht es Handlungskompetenz.
Was viele nicht wissen: Fälle sexualisierter Gewalt an Schulen müssen der Unfallversicherung gemeldet werden. Für betroffene Schülerinnen und Schüler ist das wichtig. Sie können darüber Therapien, Hilfsmittel und bei langfristigen gesundheitlichen Folgen sogar Rentenansprüche geltend machen. Trotzdem melden Schulen solche Fälle bislang kaum. Das ist ein Skandal, um den sich die Kultusbehörden kümmern müssen.
Ich bin überzeugt, sobald sexueller Missbrauch an Schulen die Unfallversicherungen Geld kostet, weil sie Therapien und Renten zahlen, investieren sie auch systematisch in Prävention. Das böte Schulen Unterstützung und einen echten Anreiz, Schutzkonzepte endlich flächendeckend umzusetzen.
Kinder und Jugendliche verbringen einen Großteil ihrer Jugend in der Schule. Hier müssen sie einen sicheren Ort finden, egal wo sie sexuelle Gewalt erfahren. Das darf kein Zufall sein. Sicherheit ist kein Bonus. Sie ist ihr Recht.
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