Berlin, 13.10.2026. Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus, hat heute den ersten Bericht ihres Amtes an die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Der Bericht benennt 15 politische Handlungsbedarfe für Bund, Länder und Kommunen.
Einen Schwerpunkt legt der Bericht auf den digitalen Raum, in den sich die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zunehmend verlagert. Kinder und Jugendliche wachsen heute online wie offline auf. Für beide Bereiche gilt: Sie müssen geschützt und altersgerecht sein. Bund, Länder und EU stehen jetzt in der Pflicht, die Empfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vom September 2026 umzusetzen und zu finanzieren.
Wer Schutz nicht mit konkreten Vorgaben und Rahmenbedingungen sicherstelle, lasse Risiken zu, warnt Claus. Tagtäglich würden Kinder und Jugendliche im Netz Opfer sexueller Gewalt und Ausbeutung. Jeder vierte junge Mensch zwischen 14 und 17 Jahren hat bereits Cybergrooming erlebt.
Kerstin Claus: „Sexueller Missbrauch ist ein Grundrisiko des Aufwachsens, zu Hause, in Einrichtungen und im Netz. Mit Smartphone und KI erreichen Täter und Täterinnen Kinder heute schneller, leichter und unbemerkt. Noch immer bleiben zu viele Kinder und Jugendliche damit allein. Schutz, Beratung und Hilfe brauchen deshalb auf allen politischen Ebenen ein klares Mandat, vor Ort, genauso wie in den Ländern im Bund und in Europa.“
Konkrete Lücken
Im Bund:Ein sexueller Übergriff auf junge Menschen ab 14 ist nur strafbar, wenn eine jugendliche Person sich erkennbar widersetzt. Jugendliche, die situativ überfordert sind oder vor Schock erstarren, bleiben ungeschützt. Für Minderjährige muss gelten: „Nur Ja heißt Ja“, also eine Reform des § 177 StGB, um sie künftig besser zu schützen. Zudem müssen auch in Deutschland künftig Missbrauchsdarstellungen im Netz proaktiv identifiziert und gelöscht werden. Hier fehlen bislang ein klarer politischer Auftrag, sowie finanzielle und personelle Ressourcen. Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend sind angewiesen auf fachliche Unterstützung und Beratung. Deswegen ist ein Rechtsanspruch auf Fachberatung für alle Betroffenen, unabhängig von Alter und Geschlecht elementar.
In den Ländern: Aktuell verpflichten elf von sechzehn Bundesländern Schulen zu Schutzkonzepten. Dieser Standard sollte bundesweit verbindlich werden. Grundsätzlich aber muss mit jeder gesetzlichen Regelung auch eine verbindliche Qualitätssicherung einhergehen. Nur so können qualitative Standards auch in der Praxis greifen. Kinderschutz braucht Fachlichkeit: Deswegen muss er verpflichtend in Ausbildung und Studium verankert sein, insbesondere für erzieherische Berufe, Soziale Arbeit und Lehramt.
In der EU: Der UBSKM-Bericht fordert sichere Voreinstellungen von digitalen Endgeräten und Apps wie zum Beispiel Chatbots, KI-Begleiter oder Spiele. Mit dem EU KIDS Act könnte dies auf europäischer Ebene endlich verbindlich werden. Nun kommt es auf eine zügige Umsetzung an. Bestehende Altersgrenzen lassen sich mit einem Klick umgehen. Zugleich regelt die EU die Aufdeckung von Missbrauchsdarstellungen durch Plattformen nur befristet bis April 2028. Um eine dauerhafte Lösung (CSA-Verordnung) ringen Rat und Parlament weiter.
Hilfe für Betroffene
Der Betroffenenrat beim Amt der UBSKM hat mit einem eigenen Beitrag seine Perspektiven und Forderungen unmittelbar in den Bericht eingebracht, da auch bei der Unterstützung für Betroffene weiterhin dringender Handlungsbedarf besteht.
Der Betroffenenrat: „Seit Jahrzehnten sind es Betroffene sexualisierter Gewalt, die das Thema öffentlich machen, über ihre Erfahrungen sprechen und sich mit ihrer Kompetenz engagieren. Wir begrüßen, dass diese Arbeit durch das UBSKM-Gesetz verankert wurde. Die mittlerweile Erwachsenen als auch die heute von sexualisierter Gewalt Betroffenen in Familien werden oft übersehen. Berufsgruppen, die Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, müssen Kenntnisse zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen und ihren Folgen für Betroffene haben. Dieses Wissen gehört verpflichtend in alle Ausbildungs- und Studiengänge. Zur staatlichen Verantwortung gehört auch, dauerhaft niedrigschwellige Hilfen zu ermöglichen. Der Betroffenenrat fordert hier die zeitnahe Schaffung einer rechtssicheren Folgelösung für den Fonds Sexueller Missbrauch.“
Für viele Betroffene war der Fonds Sexueller Missbrauch bis März 2025 die zentrale, oft einzige Hilfe. Der Haushaltsentwurf 2027 zementiert sein Ende, obwohl der Koalitionsvertrag eine Fortführung zusagt. Noch lasse sich das in den laufenden Haushaltsberatungen ändern, so Kerstin Claus.
Hintergrund
Das am 1. Juli 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) verpflichtet die Unabhängige Bundesbeauftragte, dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung regelmäßig Bericht zu erstatten. Der heute vorgestellte UBSKM-Bericht ist der erste dieser Art. Zeitgleich hat die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ebenso ihren ersten Bericht vorgelegt. Beide Berichte wurden heute Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Bundesmissbrauchsbeauftragte Kerstin Claus, die Vorsitzende der Aufarbeitungskommission, Professorin Julia Gebrande, und Angela Marquardt für den Betroffenenrat stellten sie im Anschluss in der Bundespressekonferenz vor. Künftig soll die Berichterstattung einmal pro Legislaturperiode erfolgen.
Weitere Informationen
Vollständiger Bericht: www.beauftragte-missbrauch.de/bericht-bundestag-2026
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