Aktuelles | 03.11.2026

30 Jahre Eco Beschwerdestelle – „Selbstregulierung im Wandel der digitalen Gesellschaft“

Beim eco polITalk zum 30-jährigen Bestehen der Beschwerdestelle betont Kerstin Claus die Bedeutung einer verlässlichen Finanzierung und technischen Ausstattung. Auch die proaktive Suche nach Missbrauchsdarstellungen müsse vorangetrieben werden.

Berlin, 03.11.2026. Wie lässt sich die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Internet wirksam bekämpfen? Was braucht ein zeitgemäßer Jugendmedienschutz? Und welche Rolle spielen dabei Selbstregulierung und gesetzliche Vorgaben? Diese Fragen standen im Mittelpunkt des eco polITalks „30 Jahre Beschwerdestelle – Selbstregulierung im Wandel der digitalen Gesellschaft“ am 3. November 2026 im Berliner Basecamp.

Zu der Veranstaltung des eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. kamen rund 60 Vertreter:innen aus Wirtschaft, Politik, Medienanstalten und Meldestellen zusammen. In ihrem Grußwort würdigte Kerstin Claus die Arbeit der Beschwerdestelle. Wie groß die Herausforderungen seien, verdeutliche der Jahresbericht 2025: Mehr als 30.000 berechtigte Meldungen gingen bei der eco Beschwerdestelle ein – ein neuer Höchststand seit ihrer Gründung vor 30 Jahren. Ein Großteil der Fälle betraf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Claus machte insbesondere auf den Leidensdruck der Betroffenen aufmerksam, deren Missbrauchsdarstellungen im Internet kursieren: „Die Weiterverbreitung von Missbrauchsdarstellungen bedeutet für Betroffene eine fortwährende Belastung und kann dazu führen, dass sie immer wieder zum Opfer werden. Selbst Jahrzehnte nach dem Missbrauch kursieren Bilder und Videos noch im Internet. Deshalb müssen wir Betroffenen durch eine schnelle und konsequente Löschung zu ihrem Recht verhelfen. Denn jede gelöschte Darstellung verhindert weitere Verbreitung – und kann dazu beitragen, akute sexualisierte Gewalt zu beenden.“

Eine Schlüsselrolle komme dabei den Beschwerdestellen zu. Nach Angaben des aktuellen Löschberichts erhielt das Bundeskriminalamt 2025 rund 99,5 Prozent aller Informationen zu URLs mit kinderpornografischen Inhalten von den inländischen Beschwerdestellen. Claus dankte eco, jugendschutz.net und dem Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) für ihren Einsatz und forderte, die Einrichtungen angesichts steigender Fallzahlen nachhaltig zu stärken. Dafür brauche es neben einer ausreichenden finanziellen und personellen Ausstattung auch technische Lösungen, mit denen große Mengen an Hinweisen effizient bearbeitet werden können. 

Ein weiterer Schwerpunkt ihres Beitrags war die proaktive Suche nach Missbrauchsdarstellungen im frei zugänglichen Internet (Clearweb). Bislang sei diese in Deutschland keine gängige Praxis. Das Amt der UBSKM habe deshalb eine Machbarkeitsstudie beauftragt, deren Ergebnisse Ende März 2027 erwartet werden. Sie soll unter anderem klären, welche Institution eine solche Aufgabe übernehmen könnte und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssten. Die Studie schaffe damit eine Grundlage für die Umsetzung der entsprechenden Handlungsempfehlung der Expertenkommission „Kinderschutz in der digitalen Welt“.

Auf dem Podium diskutierte Claus mit Michael Terhörst von der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten, dem Bundestagsabgeordneten Dr. Konrad Körner (CDU/CSU), Dr. Moritz Holzgraefe von YouTube sowie Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco Beschwerdestelle, über die Zukunft des Jugendmedienschutzes und die Rolle der Selbstregulierung. Die Missbrauchsbeauftragte sprach sich für ein robustes Strafrecht aus, das sämtliche Formen digitaler sexualisierter Gewalt erfasst, sowie ausreichend finanzielle Mittel für die Beschwerdestellen und die proaktive Suche nach Missbrauchsdarstellungen. Dabei müsse auch der Einsatz automatisierter Suchverfahren durch Stellen außerhalb der Strafverfolgungsbehörden ermöglicht werden: „Die technischen Möglichkeiten, bekannte Missbrauchsdarstellungen im Internet aufzuspüren und löschen zu lassen, sind längst vorhanden. Andere Länder zeigen seit Jahren, wie das funktionieren kann“, so die Bundesbeauftragte.

Zum Abschluss bekräftigte Claus die Notwendigkeit eines gemeinsamen, entschlossenen Vorgehens gegen digitale sexualisierte Gewalt: „Der Kampf gegen digitale sexualisierte Gewalt erfordert einen ressortübergreifenden, interdisziplinären Ansatz, politisches Commitment und angemessene Ressourcen. Die UBSKM wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass das Thema auf der politischen Agenda bleibt und in konkrete Maßnahmen mündet.“

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