Unabhängiger Beauftragter stellt Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen vor.
Pressemitteilungen | 05.10.2017

„Jetzt handeln!“ – Missbrauchsbeauftragter Rörig stellt „Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen“ für die 19. Legislaturperiode vor

Rörig appellierte heute an die künftigen Koalitionspartner, jetzt ein neues Kapitel im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch aufzuschlagen und sich deutlich hinter den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu stellen. Er fordert den Deutschen Bundestag auf, noch im Jahr 2018 ein „Kindesmissbrauchsbekämpfungsgesetz“ zu verabschieden.

Berlin, 05.10.2017. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat heute in Berlin sein „Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen“ für die 19. Legislaturperiode vorgestellt.

Rörig: „Sexuelle Gewalt ist ein permanentes und besonders tabuisiertes Problem unserer Gesellschaft. Noch immer wird viel zu oft weggeschaut und geschwiegen, aus Angst, Scham und Unsicherheit. Wir verzeichnen etwa 12.000 Straf- und Ermittlungsverfahren allein wegen sexuellen Kindesmissbrauchs jährlich. Das ist mindestens so erschreckend wie die Gewissheit, dass das Dunkelfeld um ein Vielfaches größer ist. Viele Menschen könnten helfen, wissen aber nicht, was sie bei Vermutung oder Verdacht tun können. Die künftigen Koalitionspartner können jetzt die richtigen Weichen stellen. Wenn der politische Wille vorhanden ist, können wir große Fortschritte im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch erreichen. Die Zeit befristeter Minimallösungen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss vorbei sein.“

Inhalte des Programms (Auswahl):

Das Programm beinhaltet Eckpunkte zu den Themenfeldern Schutz, Hilfen, Verfahren, Forschung/Lehre, Aufarbeitung, Aufklärung und Sensibilisierung sowie zu neuen gesetzlichen Regelungen. Es zeigt konkrete Maßnahmen auf, wie die konsequente Bekämpfung von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen künftig besser gelingen kann:

Modellprogramme für Einrichtungen: Die Präventionsinitiativen „Kein Raum für Missbrauch“ und „Schule gegen sexuelle Gewalt“ sollen in Modellprogramme des Bundes eingebunden werden. Zur Unterstützung der Entwicklung von Schutzkonzepten in Einrichtungen sollen bundesweit 10 % aller Schulen (3.000 Schulen) eine Anschubfinanzierung von je 5.000 EUR erhalten. Dies soll auch für 2.000 Kitas und weitere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie 1.000 Kliniken und Praxen gelten. Zudem appelliert der Unabhängige Beauftragte an Politik und Fachpraxis, zügig zu klären, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einführung und Anwendung von Schutzkonzepten nicht ausgeweitet werden müssen.

Agenda „Digitaler Kinder- und Jugendschutz“: Die fortschreitende Digitalisierung vermehrt die Gefahren sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz. Kinder- und Jugendschutz muss dringend auch auf den digitalen Raum übertragen werden: Mindestens 0,5 % des für den Digitalpakt angedachten Budgets sollen für eine Agenda „Digitaler Kinder- und Jugendschutz“ zur Verfügung gestellt werden. Auch die großen Internet-Unternehmen müssen sich stärker für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum engagieren.

Bundesweite Aufklärungskampagne: Alle Bürgerinnen und Bürger sollten bestehende Hilfeangebote kennen und wissen, was sie bei Vermutung oder Verdacht tun können. Deswegen sollte eine auf mehrere Jahre angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne spätestens 2019 starten.

Reform des OEG: Der Unabhängige Beauftragte appelliert an die künftige Bundesregierung, die Reform des Opferentschädigungsrechts (OEG) gleich zu Beginn der 19. Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Sollten mit der Reform des OEG die hohen Hürden für Betroffene nicht gesenkt werden (zum Beispiel die Anforderungen an den Nachweis der Tat oder an den Nachweis der Kausalität zwischen sexueller Gewalt in der Kindheit und den heutigen gesundheitlichen Belastungen) müssen dringend ergänzende Regelungen geschaffen werden. In Betracht käme eine gesetzlich zu errichtende Stiftung, die Betroffenen aus allen Missbrauchskontexten die notwendigen Hilfen schnell und unbürokratisch gewährt, unabhängig von Ort und Zeit der Tat.

„Forschungsbündnis gegen Kindesmissbrauch“: Mit den Förderlinien des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sind wichtige Forschungsvorhaben auf den Weg gebracht worden. Es fehlt jedoch ein stabiler und interdisziplinärer Dialog, der jetzt mit Partnern aus Wissenschaft, Fachpraxis, Politik und mit Betroffenen aufgebaut werden sollte.

„Kindesmissbrauchsbekämpfungsgesetz“: Der Unabhängige Beauftragte fordert ein Kindesmissbrauchsbekämpfungsgesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt.

Durch dieses Gesetz sollte auch das Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten verstetigt und gestärkt werden. Aufgabenübertragung, Unabhängigkeit und die Bereitstellung ausreichender Ressourcen brauchen dringend eine gesetzliche Grundlage. Vor Ablauf von zehn Jahren sollte aber geprüft werden, ob eine Weiterführung notwendig ist, je nach Entwicklung des Ausmaßes sexueller Gewalt in den kommenden Jahren. Zudem soll der im Jahr 2015 berufene Betroffenenrat eine gesetzliche Absicherung für seine breit gefächerte Mitwirkung erhalten. Zudem benötigt die seit dem Jahr 2016 erfolgreich arbeitende Unabhängige Aufarbeitungskommission eine gesetzliche Grundlage zur stabilen Fortführung ihrer überaus wichtigen Arbeit. Ihre Arbeitsperiode sollte um mindestens fünf Jahre verlängert werden. Um verbindliche Strukturen für eine kontinuierliche Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen, Zivilgesellschaft, Fachpraxis, Betroffenenrat, Wissenschaft und Ausbildung zu schaffen, schlägt Rörig die gesetzliche Verankerung einer „Ständigen Konferenz“ zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch vor.

Rörig stellte heute zudem neue Ergebnisse seines „Monitoring zum Stand der Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland 2015–2018“ vor. Der neue Teilbericht 3 ist ein Datenreport zu Schutzkonzepten in Kitas, Heimen/weiteren Wohnformen und dem stationären und ambulanten Gesundheitsbereich. Der Bericht macht deutlich: Schutz vor sexueller Gewalt kommt als Thema in den Einrichtungen an. Es gibt viele Einzelmaßnahmen, jedoch fehlt es nach wie vor an umfassenden Präventions- und Interventionskonzepten und an einem systematischen Herangehen jenseits konkreter Verdachtsfälle. Der Abschlussbericht des Monitorings wird Ende 2018 erscheinen. Er ist eine integrative Analyse aller Befragungsergebnisse aus den Bereichen Erziehung und Bildung, Gesundheit, Freizeit und Religiöses Leben.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet jährlich über 12.000 Ermittlungs- und Strafverfahren allein nur bei sexuellem Kindesmissbrauch. Das Dunkelfeld ist um ein Vielfaches größer. Neue Studien weisen darauf hin, dass etwa jede/r Siebte bis Achte in Deutschland sexuelle Gewalt in seiner Kindheit oder Jugend erlitten hat. Statistisch sind in jeder Schulklasse etwa ein bis zwei Kinder von sexueller Gewalt betroffen.

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