Meldungen Betroffenenrat | 11.10.2017

Erfahrungsbericht zum 2. Öffentlichen Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch in der DDR“ in Leipzig

Dieser 11. Oktober 2017 war für die Betroffenen Heimerziehung DDR ein sehr bedeutsamer Tag. Von vielen Emotionen begleitet, haben wir die Wochen danach unzählige Gespräche geführt. Es wurde sehr schnell deutlich, dass es nach diesem Tag nicht aufhören kann mit der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in den damaligen Heimen Ost/West.

Wie jeder von Euch Betroffenen weiß, ist es eine sehr hohe Hürde, öffentlich zu sprechen bzw. sich der Öffentlichkeit zu zeigen. Doch sehr viele sind durch diese Veranstaltung gestärkt worden und auch Betroffene, die es nur aus den Medien gehört und auch gelesen haben, fanden den Mut, sich bei uns zu melden. Es wurde ein Zeichen gesetzt, sexuellen Missbrauch in diesem Kontext anzuerkennen, aufzuarbeiten und die Mehrfachbetroffenheit zu erkennen. Die überregionale Presse war überwältigend und ich glaube, dass dadurch auch die Wichtigkeit noch einmal bekräftigt wurde.

Es ist wichtig, dass seitens der Regierung ein politischer Wille aufgezeigt wird, dieses Unrecht an Kindern und Jugendlichen anzuerkennen. Es reicht nicht, einen Fonds „Heimerziehung“ einzurichten und diesen nach zwei Jahren zu schließen. Sehr viele Betroffene sind erst jetzt in der Lage, dank der breiten Öffentlichkeit, ausgehend von Betroffenen, über ihre Heimerfahrung zu berichten.

Erschwerend kommt die Mehrfachbetroffenheit dazu (Heimerziehung und sexueller Missbrauch). Am Fonds „Sexueller Missbrauch im institutionellen Bereich“ können sich diese Betroffenen ebenfalls nicht beteiligen, da der Fonds Heimerziehung als vorrangig gilt und die meisten Länder, außer Berlin und Thüringen, sogar insgesamt Leistungen für Betroffene verweigern, die sexuelle Gewalt in staatlichen Institutionen der DDR erleben mussten. Es wird also einfach auf den Fonds „Heimerziehung“ verwiesen, der für neue Antragstellungen nicht mehr offen ist (Antragsende war am 30. September 2014) und 2019 seinen Abschluss findet. Ebenso ist es im Opferentschädigungsgesetz (OEG) nicht möglich, sich Unterstützung zu holen, da Betroffene von Taten in der DDR nur unter den sehr, sehr engen Voraussetzungen der Härtefallklausel Leistungen bekommen können.

Eine grundsätzliche Beteiligung der Betroffenen der Heimerziehung bleibt zum jetzigen Zeitpunkt verwehrt, und es gibt auch keinerlei anderen Möglichkeiten, eine Anerkennung des Leides zu erfahren. Umso mehr sind wir dankbar für diesen Tag in Leipzig und die Unterstützung, die wir erfahren dürfen.

Es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass es Menschen gibt, die uns die Möglichkeit gegeben haben, unsere Geschichten zu erzählen und auf unser Leid aufmerksam zu machen.

Von Corinna Thalheim

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