Eine der zentralen Empfehlungen des Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch aus dem Jahr 2011 wird jetzt - aus Sicht vieler Betroffener endlich - umgesetzt: Die Reform des OEG.
Ziel sollte u.a. die Stärkung der Belange Betroffener sexueller Gewalt sein, eine Zusage, die mit dem vorgelegten Entwurf nur in Teilen erfüllt wird. Der Betroffenenrat macht sich gegenüber dem zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) u.a. für wesentliche Verbesserungen sowohl beim Abbau von Zugangshürden als auch im Bereich der Leistungen stark.
Den Referentenentwurf finden Sie hier.
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