Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig und Familienministerin Franziska Giffey
Pressemitteilungen | 27.03.2019

Kabinett beschließt neue Amtszeit von Johannes-Wilhelm Rörig als „Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“

Einrichtung eines „Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey Herrn Johannes-Wilhelm Rörig das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs für weitere fünf Jahre übertragen. Mit Herrn Rörig hat die Bundesregierung eine starke und kompetente Persönlichkeit für die Verbesserung von Schutz, Hilfe und Aufarbeitung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche an ihrer Seite.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Ich freue mich, dass Herr Rörig bereit ist, das Amt des Unabhängigen Beauftragten für weitere fünf Jahre auszuüben und danke ihm und seinem Team. Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Jungen passiert immer noch viel zu häufig. Ich möchte alles dafür tun, dass jedes Kind geschützt wird. Dazu braucht es Durchsetzungskraft, Kompetenz und einen sensiblen Umgang mit dem Thema. All das bringt Herr Rörig mit. Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2017 13.500 Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind statistisch pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Das zeigt wie wichtig es ist, den Akteuren vor Ort mehr Sicherheit im Umgang mit sexualisierter Gewalt zu geben – in Kitas, Schulen und Vereinen, in der Verwaltung und auch in gerichtlichen Verfahren. Allen, die mit Kindern arbeiten, muss klar sein, was sie bei einem Verdacht zu tun haben. Denn wir wissen aus den vielen Geschichten betroffener Menschen, wie schwer es sein kann, sich zu offenbaren, Hilfe zu holen oder den Missbrauch zu erkennen und zu beenden. Daran wollen wir gemeinsam weiterarbeiten.“

Noch in diesem Jahr wird Bundesministerin Dr. Giffey den Betroffenenrat neu berufen, der an die Amtszeit des Unabhängigen Beauftragten gekoppelt und bei seinem Amt eingerichtet ist. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wird ihre Arbeit bis Ende 2023 fortsetzen und am 3. April 2019 ihren ersten Bilanzbericht öffentlich vorstellen.

Bundesministerin Giffey und der Unabhängige Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig werden im Rahmen der neuen Amtszeit des Beauftragten und anlässlich des „Europäischen Tages gegen sexuelle Gewalt und Ausbeutung von Kindern“ am 18. November 2019 erstmals einen „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ einberufen. Ziel ist es, gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Bund und Ländern, Wissenschaft und Fachpraxis sowie unter Beteiligung des Betroffenenrats und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission wirksame und ressortübergreifende Vorhaben zu entwickeln und zu begleiten. Der Nationale Rat soll Strategien zu einer dauerhaften Verbesserung von Prävention, Schutz und Hilfen bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung erarbeiten, Vorschläge für kind- und betroffenengerechtere Verfahren entwickeln und eine langfristige Forschungsstrategie zum Themenfeld aufstellen, damit Kinder und Jugendliche on- und offline wirksam geschützt werden.

Unabhängiger Beauftragter Rörig: „Ich danke der Bundesregierung für das Vertrauen, das sie mir und meinem Team durch meine erneute Berufung entgegenbringt. Die bereits beschlossene dauerhafte Einrichtung des Amtes und des Betroffenenrates sowie die Verlängerung der Aufarbeitungskommission für fünf Jahre zeigen, dass sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und die schwerwiegenden Folgen für Betroffene und unsere Gesellschaft nicht länger tabuisiert und hingenommen werden. Es freut mich sehr, dass der Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Bundesregierung jetzt eine so hohe Priorität erfährt. Nur durch die enge Kooperation und Vernetzung aller gesamtgesellschaftlichen Kräfte werden wir Missbrauch wirksam bekämpfen können. Dazu gehört für mich ein Nationaler Rat, der die Kompetenzen auf Bundesebene bündelt und möglichst viele Akteure einbezieht, ebenso wie die Berufung von Landesmissbrauchsbeauftragten durch die jeweiligen Landesregierungen, die sich als Ansprechpartner für Betroffene und Akteure auf regionaler Ebene wirkungsvoll für den Kinderschutz vor Ort einsetzen können.“

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2017 13.500 Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. 1600 Opfer waren jünger als sechs Jahre. Aktuelle Dunkelfeldforschungen gehen davon aus, dass jede/r Siebte bis Achte in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten hat. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Sexualisierte Gewalt in der Kindheit und deren Aufarbeitung - oftmals erst im Erwachsenenalter - haben einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensverläufe und Chancen von betroffenen Menschen und belasten Menschen häufig ein Leben lang.

Bereits im Dezember hatte die Bundesregierung mit der Entfristung des Amtes des Unabhängigen Beauftragten mit seinem Team ihr dauerhaftes Engagement bekräftigt.

Informationen und Hilfeangebote finden Sie unter: Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 – 22 55 530 (kostenfrei und anonym) und www.hilfeportal-missbrauch.de

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