Wenden sich Minderjährige ohne Sorgeberechtigte an Beweissicherungsanbieter, bestehen zwischen der Selbstbestimmungsfähigkeit der Jugendlichen und dem Sorgerecht der Eltern Konflikte. Im Auftrag des UBSKM untersucht die Expertise die konkrete Verfahrensweise bei der Versorgung von Minderjährigen und kognitiv Beeinträchtigten nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern oder der Betreuer*innen in der Praxis und leitet Handlungsempfehlungen ab.
Wir bieten regelmäßig Praktikumsplätze im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit/Social Media an.
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