Der Beauftragte | Meldungen Betroffenenrat | 09.12.2019

Aufruf zur Mitgliedschaft im Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beendet

Am 9. Dezember 2019 endete die Frist für eine Bewerbung für den Betroffenenrat.

Durch Beschluss der Bundesregierung vom 12. Dezember 2018 wurde der ehrenamtlich tätige Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) dauerhaft verstetigt. Das Gremium gewährleistet eine strukturierte Beteiligung von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend auf Bundesebene.

Dem Betroffenenrat sollen bis zu 18 Mitglieder angehören, die für die Dauer von fünf Jahren von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen werden. Dem aktuell amtierenden Betroffenenrat gehören bereits elf Mitglieder an, die auch künftig ihre Arbeit fortsetzen möchten.

Der Betroffenenrat soll aus dem Kreis der Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend möglichst gendergerecht besetzt sein und unterschiedliche Missbrauchskontexte (familiäres, institutionelles und nicht-institutionelles soziales Umfeld sowie organisierte Gewalt) repräsentieren.

Was beinhaltet die ehrenamtliche Tätigkeit im Betroffenenrat?

  • Die Mitglieder des Betroffenenrates setzen sich für die Belange Betroffener sexualisierter Gewalt ein und geben dem Thema ein Gesicht und eine Stimme. Sie tragen die Anliegen der Betroffenen in den politischen Diskurs und in die Öffentlichkeit.
  • Der Betroffenenrat verschafft durch seine Mitwirkung der Arbeit des UBSKM-Amtes eine größere Durchsetzungskraft bei der Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und seine Folgen. Das UBSKM-Amt stärkt durch den Betroffenenrat die Wahrnehmung von Interessen von Betroffenen im politischen Diskurs.
  • Dabei bringen die Mitglieder des Betroffenenrates eigenes/persönliches Erfahrungswissen sowie die Perspektiven und Positionen von Betroffenen gezielt und themenspezifisch in die Arbeit des UBSKM ein.
  • Der Betroffenenrat wirkt bei der Entwicklung von Konzepten, Vorhaben und Maßnahmen sowie Stellungnahmen und Positionierungen des UBSKM mit. Er kann eigene Themen und Initiativvorschläge in die Arbeit des UBSKM-Amtes einbringen.
  • Unter Mitwirkung des Betroffenenrates soll ein Konzept für eine Nichtregierungsorganisation entwickelt werden, die perspektivisch Betroffenenbeteiligung auch jenseits des Betroffenenrates bei dem UBSKM-Amt gewährleisten soll.
  • Der Betroffenenrat wirkt bei dem Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, dem gemeinsamen Gremium von BMFSFJ und UBSKM, mit.
  • Der Betroffenenrat tagt circa sechsmal im Jahr, jeweils anderthalb- bis zweitägig, gemeinsam mit dem UBSKM und Mitarbeiter_innen des UBSKM-Arbeitsstabes in Berlin.
  • Inhaltlich und organisatorisch steht dem Betroffenenrat eine Geschäftsstelle beim UBSKM zur Seite.
  • Die Mitarbeit im Betroffenenrat ist ehrenamtlich. Sie umfasst einen Arbeitsaufwand von etwa zwei Tagen pro Monat, der entschädigt wird. Darüber hinaus werden Reise- und übernachtungskosten im Rahmen der Gremientätigkeit nach Bundesreisekostengesetz erstattet.
  • Der UBSKM setzt sich dafür ein, dass den Mitgliedern des Betroffenenrates wegen ihrer Tätigkeit in diesem Gremium keine Nachteile entstehen.

Welche Voraussetzungen hat die Mitgliedschaft im Betroffenenrat?

  • Betroffenheit von sexualisierter Gewalt in Kindheit oder Jugend sowie persönliche Verarbeitung, Reflexion und Integration der Gewalterfahrungen in die eigene Biographie;
  • Bereitschaft zum Ehrenamt – es ist von einem zeitlichen Aufwand von durchschnittlich zwei Tagen im Monat auszugehen;
  • Bereitschaft für oder bereits begonnenes gesellschaftliches Engagement gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen und für besseren Schutz und verbesserte Hilfen für Betroffene;
  • Interesse an kontinuierlicher, nicht nur sitzungsgebundener Mitarbeit im Betroffenenrat;
  • Bereitschaft zur regelmäßigen Team-Supervision innerhalb des Gremiums;
  • Bereitschaft, regelmäßig an Sitzungen in Berlin teilzunehmen.
  • Das Mindestalter für die Mitgliedschaft im Betroffenenrat liegt bei 18 Jahren.

Wie erfolgt die Auswahl der Mitglieder?

  • Die Auswahl der Mitglieder erfolgt durch ein Auswahlgremium. Das Auswahlgremium setzt sich zusammen aus dem UBSKM, einer/einem Vertreter_in des UBSKM-Arbeitsstabs, zwei von den Mitgliedern des amtierenden Betroffenenrates benannten Betroffenen und einer/einem Vertreter_in des BMFSFJ.
  • Der UBSKM schlägt der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Mitglieder des Betroffenenrates vor, die diese dann für eine Amtszeit von fünf Jahren beruft.
  • Die Auswahlgespräche werden voraussichtlich im Februar/März 2020 in Berlin stattfinden, so dass die Berufung des Betroffenenrates voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2020 erfolgen kann (Änderungen vorbehalten).
  • UBSKM und BMFSFJ positionieren sich klar für Geschlechtergerechtigkeit, für Diversity und gegen Diskriminierungen jedweder Art. Diese Aspekte werden auch bei der Auswahl der Mitglieder des Betroffenenrates berücksichtigt.
  • Ein klares Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung wird vorausgesetzt.

Praktikumsplätze

Wir bieten regelmäßig Praktikumsplätze im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit/Social Media an.



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