Betroffenenbeteiligung | Pressemitteilungen | 24.03.2020

Statement zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2019

Missbrauchsbeauftragter Rörig: „Der Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss gerade jetzt und auch nach der Corona-Krise konsequenter geführt werden.“

Berlin, 24.03.2020. Anlässlich der heutigen Bekanntgabe der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2019 durch Bundesinnenminister Horst Seehofer äußerte sich der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, äußerst besorgt über das erneut sichtbare Ausmaß von sexuellem Kindesmissbrauch und den deutlichen Anstieg bei sogenannter Kinder-pornografie.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2019 weist einen Anstieg um dramatische 65% bei Verbreitung, Besitz, Erwerb und Herstellung von sogenanntem kinderporno-graphischem Material im Vergleich zum Vorjahr aus. Laut Bundeskriminalamt (BKA) gab es im Jahr 2019 in diesem Bereich rund 12.300 den Ermittlungsbehörden bekannt gewordene Fälle, im Vorjahr waren es noch rund 7.450 Fälle.

Das Zahlenwerk der PKS dokumentiert auch für das Jahr 2019 unendliches Leid von Kindern und Jugendlichen durch sexuelle Gewalt, das sie in ihren eigenen Familien, anderen Tatkontexten und durch die Herstellung von sogenannter Kinderpornografie erlitten haben.

Für den Missbrauchsbeauftragten sind die Zahlen jedes Jahr ein deutliches Zeichen dafür, dass die bisherigen Anstrengungen von Politik und Gesellschaft im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch und sogenannte Kinderpornografie noch lange nicht ausreichen und viel zu schleppend voranschreiten:

„In den letzten Monaten sind auf Bundesebene und beispielsweise auch in Baden-Württemberg und Nordrhein Westfalen wichtige Weichen für eine Verstärkung von Prävention und Intervention gestellt worden: Die Möglichkeiten der verdeckten Ermittlung von Staatsanwaltschaften und Polizei („Keuschheitsprobe“ bei Zutritt zum Darknet) sind verbessert worden, die Versuchsstrafbarkeit von Cybergrooming ist eingeführt, der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen konstituiert und eine Meldepflicht für Internet-Service-Provider bei sogenannter Kinderpornografie aktuell geplant. All diese Maßnahmen sind richtig und sehr wichtig.“

Auch den Unabhängigen Beauftragten bewegt die Corona-Krise, persönlich und als Amtsinhaber. Denn: „Die starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens können die Gefahr für Gewalt in der Familie insgesamt und auch für sexuellen Kindesmissbrauch erhöhen. Eine mögliche Gefährdungslage oder Zuspitzung einer familiären Krisen-situation wird noch schwerer bemerkt werden, ein Kind in Not noch leichter aus dem Blick geraten. Es ist wichtiger denn je, innerfamiliär nicht wegzuschauen, sondern zu handeln, wenn ein Verdacht oder ein „komisches Gefühl“ besteht. Gerade in Zeiten physischer Distanz darf schützende soziale Nähe und Verantwortung nicht aufgegeben werden“, so Rörig.

Auch wenn Gesellschaft und Politik aktuell von so vielen existenziellen Heraus-forderungen überrollt werden, muss gerade während und auch nach der Corona-Krise der Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch und sogenannte Kinderpornographie verstärkt fortgeführt werden. Dazu sind ein starker politischer Wille und auch künftig zusätzliche personelle, technische und finanzielle Ressourcen erforderlich. Die starke Reaktion der Politik auf die Corona-Krise zeigt in positiver Hinsicht, was Politik bewegen kann.


Diejenigen, die wissen wollen, wie sie ihr Kind oder ein Kind, das sie kennen, das in der Nachbarschaft lebt, schützen können, sollten sich kostenfrei und anonym an das Hilfetelefon sexueller Missbrauch wenden. Ein psychologisch und pädagogisch ausgebildetes Team mit langjähriger beruflicher Erfahrung im Umgang mit sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen hört zu, berät und gibt Informationen.

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (kostenfrei und anonym): 0800 22 55 530 
www.hilfetelefon-missbrauch.de

Online-Beratung für Jugendliche: www.nina-info.de/save-me-online

Oftmals ist auch in örtlichen Fachberatungsstellen trotz der eingeschränkten Möglichkeiten eine telefonische oder digitale Beratung möglich. Bundesweite Adressen können am Hilfetelefon erfragt werden und sind hier zu finden: www.hilfeportal-missbrauch.de

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2019 finden Sie hier: www.bka.de

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