Berlin, 21. Januar 2020. In Berlin trafen sich heute die Mitglieder des Auswahlgremiums zur Neuberufung des Betroffenenrates beim Unabhängigen Beauftragten fu?r Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, zu ihrer ersten Sitzung. Dem Gremium gehören der Missbrauchsbeauftragte Rörig, eine Mitarbeiterin des Arbeitsstabes des Beauftragten, zwei Vertreterinnen des Bundesministeriums fu?r Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie zwei von dem aktuell amtierenden Betroffenenrat benannte Betroffene, die nicht selbst Mitglieder des Betroffenenrates sind, an.
Seit dem 21. Oktober 2019 waren Betroffene sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend bundesweit aufgefordert, sich fu?r den Betroffenenrat, der ku?nftig aus 18 Mitgliedern bestehen soll, zu bewerben. Insgesamt gingen u?ber 200 Bewerbungen ein. Fu?r die Auswahl der Mitglieder ist die eigene Betroffenheit grundlegend, daru?ber hinaus werden Aspekte wie die gendergerechte Besetzung des Gremiums sowie die Beru?cksichtigung unterschiedlicher Missbrauchskontexte eine Rolle spielen. Die Mitglieder werden voraussichtlich im Fru?hjahr 2020 fu?r eine Amtszeit von fu?nf Jahren durch Bundesfamilienministerin Dr. Giffey berufen.
Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtliches Gremium. Er wurde erstmals im April 2015 beim Amt des UBSKM eingerichtet und unterstu?tzt diesen beratend bei seiner Arbeit.
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