Aktuelles | 23.02.2021

„Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“

Anlässlich der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 23. bis 25.02.2021 und der aktuellen Debatte zur Aufarbeitung in der katholischen Kirche verweist der Unabhängige Beauftragte Rörig auf die „Gemeinsame Erklärung“, die der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann, und er am 22. Juni 2020 unterzeichnet haben.

Ziel der „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ ist eine umfassende, transparente und Betroffene einbeziehende Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in den deutschen (Erz-)Diözesen. Hierzu sollen Strukturen etabliert werden, die dies unterstützen. Bereits vorhandene diözesane Anstrengungen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs sollen fortgesetzt und bereits gewonnene Erkenntnisse in den Prozess eingebracht werden können.

Rörig: „Kirche braucht Expertise von außen, Unterstützung auch vonseiten des Staates und die Beteiligung der Betroffenen. Daraus ist das Konzept der unabhängigen Kommissionen in den Diözesen entstanden, wie es sich in der „Gemeinsamen Erklärung“ wiederfindet. Es nimmt den Bischöfen die Steuerung aus der Hand, entlässt sie und die Kirche aber nicht aus der Verantwortung.“ 

Mit mehr als der Hälfte der Bistümer sind Rörig und sein Amt aktuell hierzu in Gesprächen zur Vorbereitung der Einsetzung der Kommissionen. Rörig geht davon aus, dass viele Kommissionen bereits in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen werden.

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