Berlin, 21. Januar 2020. In Berlin trafen sich heute die Mitglieder des Auswahlgremiums zur Neuberufung des Betroffenenrates beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, zu ihrer ersten Sitzung. Dem Gremium gehören der Missbrauchsbeauftragte Rörig, eine Mitarbeiterin des Arbeitsstabes des Beauftragten, zwei Vertreterinnen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie zwei von dem aktuell amtierenden Betroffenenrat benannte Betroffene, die nicht selbst Mitglieder des Betroffenenrates sind, an.
Seit dem 21. Oktober 2019 waren Betroffene sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend bundesweit aufgefordert, sich für den Betroffenenrat, der künftig aus 18 Mitgliedern bestehen soll, zu bewerben. Insgesamt gingen über 200 Bewerbungen ein. Für die Auswahl der Mitglieder ist die eigene Betroffenheit grundlegend, darüber hinaus werden Aspekte wie die gendergerechte Besetzung des Gremiums sowie die Berücksichtigung unterschiedlicher Missbrauchskontexte eine Rolle spielen. Die Mitglieder werden voraussichtlich im Frühjahr 2020 für eine Amtszeit von fünf Jahren durch Bundesfamilienministerin Dr. Giffey berufen.
Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtliches Gremium. Er wurde erstmals im April 2015 beim Amt des UBSKM eingerichtet und unterstützt diesen beratend bei seiner Arbeit.
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