Aus unserer Sicht (Betroffenenrat) | 17.05.2022

STELLUNGNAHME ZUR ANTRITTS-PRESSEKONFERENZ DER NEUEN UNABHÄNGIGEN BEAUFTRAGTEN KERSTIN CLAUS

Wir begrüßen die Berufung unseres ehemaligen Mitglieds Kerstin Claus zur Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Dass mit Kerstin Claus erstmals eine Betroffene Unabhängige Beauftragte geworden ist, bedeutet für uns die konsequente Fortführung eines herausfordernden Amtes.

Wir alle kennen Kerstin Claus als leidenschaftliche Mitstreiterin, die immer parteiisch für die Bedürfnisse und Belange von Betroffenen eintritt. Auf unserer Betroffenenrats-Sitzung im April 2022 hatten wir bereits einen ersten Austausch zur Zukunft unserer gemeinsamen Arbeit. Mit der Entscheidung für Kerstin Claus werden die jahrelange Arbeit von Betroffenen sowie ihre vielfältigen Kompetenzen noch sichtbarer.

In der Familie erleben Kinder und Jugendliche am häufigsten sexualisierte Gewalt. Kerstin Claus hat in ihrem Statement zu ihrer Berufung im März 2022 zurecht festgestellt, dass uns das Thema sexualisierte Gewalt an Kindern dauerhaft beschäftigen wird. Kinder und Jugendliche haben das Recht, gewaltfrei aufzuwachsen und insbesondere die Familie, als schützenswerter Raum, wird als Tatort oft ignoriert. Wir sind uns mit Kerstin Claus einig, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die verbreitete Kultur des Vertuschens und Schweigens bei sexualisierter Gewalt in der Familie zu überwinden. Es geht beim Tatort Familie nicht nur um sexualisierte Gewalt in der Familie, als sei diese Gewalt ein singuläres Phänomen, sondern auch um Familien, in denen schon vor dem ersten sexuellen Übergriff kaum etwas wirklich in Ordnung war.

Die politische und gesellschaftliche Abwehr sexualisierter Gewalt im Tatkontext Familie ist nach wie vor stark ausgeprägt. Wir als Betroffenenrat werden eng an der Seite von Kerstin Claus stehen und uns gemeinsam für ein Umdenken und Hinschauen einsetzen.

Wer hinsieht, eingreift und versteht, kann helfen. Es bleibt die gemeinsame Aufgabe aller Mitglieder unserer Gesellschaft, Kinder überall vor sexualisierten Gewalterfahrungen zu schützen, Anzeichen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegen- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Wo Taten nicht verhindert werden konnten, besteht die Pflicht, Betroffenen verlässliche und flächendeckende Unterstützungsangebote zu unterbreiten sowie kind- und betroffenengerechte Verfahren bei Anzeige sicher zu stellen. Unverständlich ist, dass es bis heute keine Pflicht zur Verankerung von Schutzkonzepten in allen Kinder- und Jugendeinrichtungen gibt. Hier werden Parlamente und Regierungen in Bund und Ländern ihrer Verantwortung bis heute nicht gerecht.

„Kein Täter/keine Täterin darf sich sicher fühlen“ hat vor kurzem Bundesinnenministerin Nancy Faser zu den deutlich gestiegenen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2021 gesagt. Den Worten müssen nun auch Investitionen und konsequentes Handeln folgen. Neben dem Ausbau flächendeckender Hilfestrukturen benötigen wir beispielsweise eine verbesserte Qualifizierung sowie Spezialisierung aller Akteur*innen im Kinder- und Jugendschutz.

Alle Betroffenen haben ein Recht auf Aufarbeitung. Aufarbeitung braucht Mut. Durch Aufarbeitung zusammengetragenes Wissen über die Vergangenheit ist die Grundlage für den heutigen Kinderschutz. Aufarbeitung fragt danach, was Betroffenen sexualisierter Gewalt passiert ist und wie es dazu kommen konnte und ist somit die Grundlage, die von Kerstin Claus angesprochenen flächendeckenden Schutzkonzepte wirksam zu verankern und die genannte zielgerichtete Fort- und Weiterbildung zu etablieren.

Wir nehmen den Koalitionsvertrag ernst und erwarten, dass die Bundesregierung das Amt der Unabhängigen Beauftragten auf eine gute gesetzliche Grundlage stellt, die dem Stellenwert der Aufgabe gerecht wird. Gleiches gilt für die Arbeit und Ausstattung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Wir stehen gerne mit unserer Expertise im Gesetzgebungsprozess ratgebend zur Seite.

Grundlegende Voraussetzung ist letztlich eine zielgerichtete Zusammenarbeit auf allen Ebenen und zwischen Bund, Ländern und Kommunen, aber auch auf internationaler Ebene. Wir begleiten Kerstin Claus konstruktiv und kritisch, wenn sie als Unabhängige Beauftragte hier klare Impulse setzt. Auch wir setzen uns für eine bessere Betroffenenpartizipation auf Länder- und Bundesebene ein. Vor allem aber müssen lokale Netzwerke von Betroffenen aktiv gefördert, unterstützt und in die lokale Politik eingebunden werden. Die Handlungsfähigkeit der notwendigen Netzwerke von Betroffenen ist genauso wichtig, wie die der staatlichen Behörden.

Mut braucht Unterstützer*innen und parteiliche Haltung. Aufarbeitung braucht Rückendeckung und konkrete Hilfestellung im Alltag. Es ist die Aufgabe von Politik, Behörden, Justiz, der Zivilgesellschaft und aller Erwachsenen, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorzubeugen und zu beenden.

Auch aus diesem Grund ist es richtig, dass insbesondere heute regionale Medien aufgefordert sind, über sexualisierte Gewalt zu berichten und dazu beizutragen, das gesellschaftliche Schweigen zu brechen. Gerne stehen wir zur Verfügung, unsere Expertise in die Medienarbeit einzubringen. Ansprechpersonen* finden Sie unter der Rubrik „Betroffenenrat“ auf der Site der UBSKM[1].

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Kerstin Claus in ihrer neuen Rolle und haben größtes Vertrauen in ihre Kraft, ihre Ausdauer und ihre Beharrlichkeit für das Thema einzustehen.

Gemeinsam werden wir weiter laut sein.

Praktikumsplätze

Wir bieten regelmäßig Praktikumsplätze im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit/Social Media an.



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