Aktuelles | 11.05.2023

VERLÄNGERUNG DER BEWERBUNGSFRIST BIS 9. JULI 2023 - MITWIRKUNG VON BETROFFENEN AN STANDARDS DER BETEILIGUNG BETROFFENER BEI DER AUFARBEITUNG

Beauftragte Claus lädt Betroffene ein, sich an dem Dialogprozess zu Standards der Betroffenenbeteiligung in institutionellen Aufarbeitungsprozessen zu beteiligen. Die bisherige Bewerbungsfrist vom 14. Mai 2023 wurde verlängert auf den 9. Juli 2023.

Berlin, 11.05.2023. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus plant umfassende Standards und Kriterien für die Beteiligung Betroffener an Aufarbeitungsprozessen zu erarbeiten. Hierin wird sie unterstützt vom Betroffenenrat bei ihrem Amt und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Sowohl Institutionen wie auch Betroffene können sich an dem geplanten Dialogprozess beteiligen.

Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, die am Dialogprozess mitwirken wollen, können sich jetzt bis spätestens 9. Juli 2023 bewerben. Das Mindestalter für eine Beteiligung liegt bei 16 Jahren.

Ziel des Dialogprozesses ist es, gemeinsam zu erarbeiten, was eine gelingende und echte Beteiligung Betroffener an Aufarbeitungsprozessen ausmacht und welche Kriterien und Standards es braucht, damit eine solche Beteiligung erreicht und sichergestellt werden kann. Für den Prozess ist es wichtig, sowohl von den Erfahrungen Betroffener, wie auch von Institutionen und Personen, die bereits als Fachexpert*innen Aufarbeitungsprozesse begleitet haben, zu profitieren. Der geplante Dialogprozess trägt den Erfahrungen Rechnung, dass institutionelle Aufarbeitung meist dann als gelungen angesehen wird, wenn diese von Beginn an partizipativ mit Betroffenen gestaltet wurde.

Der Dialogprozess startet im Anschluss an den Aufruf mit einer Auftaktveranstaltung, in der der Prozess selbst sowie dessen Ziele vorgestellt und diskutiert werden. Der Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben. In den darauffolgenden Monaten sollen dann Themenworkshops stattfinden, in denen einzelne Elemente der Beteiligung Betroffener an institutionellen Aufarbeitungsprozessen weiter diskutiert werden sollen. Die Ergebnisse der Workshops werden in einem Dokument zusammengefasst und auf einer Abschlussveranstaltung in 2024 innerhalb des Plenums vorgestellt und besprochen. Die finalisierten Standards werden anschließend veröffentlicht und sollen zudem in der Praxis angewendet und erprobt werden.

Eine Beteiligung von Betroffenen am Dialogprozess ist durch die Teilnahme an der Auftakt- und Abschlussveranstaltung und/oder durch die Teilnahme an einem oder mehreren thematischen Workshops möglich.

Hinweis: Die folgenden Dokumente sind noch nicht an die neue Bewerbungsfrist angepasst. Für die Bewerbung kann der Bewerbungsbogen mit der alten Bewerbungsfrist vom 14. Mai 2023 aber weiterhin genutzt werden.

Ausführliche Informationen zum Dialogprozess, den Voraussetzungen für eine Mitwirkung von Betroffenen und der Auswahl der Teilnehmenden finden Sie hier.

Den Bewerbungsbogen können Sie direkt online oder ausgedruckt handschriftlich ausfüllen und anschließend entweder per E-Mail an dialogprozess@ubskm.bund.de schicken oder per Post an:

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Dialogprozess
Glinkastraße 24
10117 Berlin
 



Uns haben seit Start des Aufrufs viele Fragen zum neuen Dialogprozess erreicht. Das können wir gut nachvollziehen, denn es ist ein ganz neues Vorhaben. Deswegen möchten wir in folgendem Video auf ein paar Rückfragen und Ideen eingehen, die uns in den letzten Wochen bereits erreicht haben.

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