Neben 11 Mitgliedern des Betroffenenrats nahm auch Herr Rörig mit Mitarbeiter_innen seines Arbeitsstabs an Teilen der Sitzung teil.
Schwerpunktthemen der ersten Sitzung dieses Jahres waren die Planung von Aktionen des Betroffenenrats, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung mit anderen Betroffenen und deren Initiativen sowie der Start der Aufarbeitungskommission und eine Reflexion des 3. Opferrechtereformgesetzes. Außerdem wurde eine Stellungnahme zu den Vorfällen sexualisierter Gewalt in der Silvesternacht sowie zu den Missbrauchsfällen in Hildesheim erarbeitet.
Darüber hinaus wurde ein Teil der Sitzung für eine Dokumentation über die Missbrauchsfälle in Hildesheim vom WDR begleitet.
Jahresplanung
Im Zuge der Jahresplanung wurden viele Ideen und Themen gesammelt. Auf Grund der durch das Ehrenamt begrenzten zeitlichen Ressourcen wurde sich zunächst auf zwei große Aktionen geeinigt:
Der Betroffenenrat plant auf dem vom 25. bis 29. Mai stattfindenden 100. Katholikentag in Leipzig präsent zu sein und auf das Thema sexualisierte Gewalt aufmerksam zu machen. Darüber hinaus soll im November ein Fachtag mit und für Betroffene und Interessierte durchgeführt werden. Hierzu wurden erste Ideen zu Inhalten und Finanzierungsmöglichkeiten festgehalten.
Vernetzung mit anderen Betroffenen (und deren Initiativen)/Öffentlichkeitsarbeit
Großen Raum nahm das Thema Vernetzung mit anderen Betroffenen und deren Initiativen sowie die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit ein. Die wiederholte Kritik der letzten Monate diesbezüglich wurde auf- und sehr ernst genommen und viele Ideen zur Verbesserung der Kommunikation nach außen sowie zur Einbeziehung interessierter Betroffener wurden gesammelt und diskutiert.
Ende des letzten Jahres wurde bereits der Internetauftritt des Betroffenenrats auf der Seite des UBSKM erweitert und ausgebaut. Ab sofort sollen auch Facebook und Twitter als wichtige Kanäle für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Die Einrichtung eines Mailverteilers wird mit Unterstützung des Arbeitsstabs des UBSKM in Angriff genommen.
Die Mitglieder des Betroffenenrats wünschen sich eine konstruktive Zusammenarbeit mit gleichfalls Betroffenen und deren Initiativen und begrüßen es sehr, z.B. auf Aktionen und andere wichtige Termine aufmerksam gemacht zu werden und diese zu unterstützen.
Die AG Therapie bedankt sich in diesem Zusammenhang bei den vielen Teilnehmer_innen der Online-Umfrage zur DBT. Aktuell wird an der Auswertung gearbeitet. Im Rahmen der kommenden Sitzung im März sollen erste Resultate vorgestellt und diskutiert werden. Eine zeitnahe Veröffentlichung erster Ergebnisse im Anschluss daran wird angestrebt.
Start der Aufarbeitungskommission
Herr Rörig berichtete über den geplanten Start der Aufarbeitungskommission. Der Betroffenenrat begrüßte den Start selbiger als wichtigen Schritt zur Aufarbeitung. Gleichzeitig wurde kritisiert, dass die Kommission derzeit über keine eigenen Mittel für die Vergabe von Forschungsaufträgen verfügt. Tamara Luding und Matthias Katsch werden als ständige Gäste der Kommission an deren Treffen teilnehmen und somit sicherstellen, dass auch die Perspektive Betroffener Gehör findet.
3. Opferrechtereformgesetz
Der Betroffenenrat verfasste 2015 einen Forderungskatalog zum Reformbedarf der Rechtslage bzgl. sexualisierter Gewalt und hat sich diesbezüglich mit einem Schreiben an die Reformkommission gewandt. Teile der Forderungen wurden im neuen Gesetz umgesetzt. Dazu gehören unter anderem die Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung für von sexualisierter Gewalt betroffene Minderjährige bzw. Betroffenen mit gesondert festzustellender Schutzbedürftigkeit. Der begrüßenswerte Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung in § 406g StPO muss aus Sicht des Betroffenenrats jedoch allen Betroffenen von Sexualstraftaten – ohne die Voraussetzung einer gesondert festzustellenden Schutzbedürftigkeit – zustehen.
Darüber hinaus wurden weitreichende Informationspflichten über die Befugnisse der_des Verletzten im und außerhalb des Strafverfahrens in den neuen Paragrafen § 406i bis § 406k eingeführt. Die Unterrichtung soll dabei "möglichst frühzeitig, regelmäßig schriftlich und soweit möglich in einer für die Verletzten verständlichen Sprache" erfolgen. Dies beinhaltet z.B. Übersetzungen und Hilfen zur Verständigung für Verletzte (leichte Sprache oder Dolmetscherdienste), sowie die Pflicht, der_dem Verletzten auf Antrag Ort und Zeitpunkt der Hauptverhandlung mitzuteilen sowie auch die Tatsache, dass sich die_der Beschuldigte oder Verurteilte auf der Flucht befindet.
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