Berlin, 30.04.2024. Der Dialog zur Entwicklung von gemeinsamen Standards für eine bessere Beteiligung von Betroffenen sexualisierter Gewalt im Kontext der institutionellen Aufarbeitung ist heute in eine zweite Phase gestartet. Im Rahmen eines zweiten Arbeitstreffens im Plenum erörterten die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus, rund 150 Betroffene, Vertreter*innen von Institutionen sowie unabhängige Expert*innen die Arbeitsergebnisse der ersten Phase seit November 2023. Im Mittelpunkt stand die Konkretisierung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für gelingende Betroffenenbeteiligung in Aufarbeitungsprozessen, die in der ersten Arbeitsphase über Erfahrungsberichte zusammengetragen wurden. In der zweiten Arbeitsphase werden sich darauf aufbauend alle Beteiligten in Arbeitsgruppen mit konkreten Fragen beschäftigen wie: Welche Voraussetzungen sind für einen gemeinsamen Aufarbeitungsprozess besonders wichtig? Was benötigen Betroffene, um sich an einem solchen Prozess zu beteiligen? Und welche organisatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen sollten für den Prozess vorgehalten werden?
Kerstin Claus: „Bisherige Aufarbeitungsprozesse haben immer wieder gezeigt, welche Konflikte entstehen, wenn weder Kriterien der Zusammenarbeit von Betroffenen und Institutionen noch die erforderlichen Prozessschritte gemeinsam transparent, klar und verbindlich festgelegt werden. Der gemeinsam mit dem Betroffenenrat und der Aufarbeitungskommission gestartete Dialogprozesses soll sicherstellen, dass die Perspektiven von Betroffenen von Anfang an gleichberechtigt eingebracht werden. Dazu wurden heute konkrete Vorschläge und der Arbeitsplan für die nun folgende Phase diskutiert.“
Die Ergebnisse des Dialogprozesses werden Mitte 2025 vorgestellt und veröffentlicht. Die erarbeiteten Standards sollen Institutionen künftig als Leitfaden dafür dienen, Betroffenenbeteiligung in Aufarbeitungsprozessen gut vorzubereiten und umzusetzen.
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