Aus unserer Sicht (Betroffenenrat) | 03.03.2025

Stellungnahme Betroffenenrat zu Änderungen beim Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)

„Fehlerkorrektur auf dem Rücken von tausenden Betroffenen!“

3. März 2025. Die Leistungen des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) haben in der letzten Dekade vielen Betroffenen, gerade Betroffenen aus dem Kontext Familie, die sich an keine Institution wenden können, den Zugang zu individuell notwendigen Hilfen ermöglicht. Denn Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) oder dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) sind für viele Betroffene unerreichbar. Vom Assistenzhund über Gesundheitsleistungen bis hin zur Wiederaufnahme der bei sexualisierter Gewalt oft unterbrochenen Bildungswege - Betroffene hatten ungeachtet ihrer persönlichen finanziellen Lage durch den FSM endlich eine niedrigschwellige Hilfe bei der Kompensation von Gewaltfolgen.

Seit dem 1. Januar 2025 sind jetzt Neuerungen beim FSM für Neuantrage und zum Teil auch für Altanträge in Kraft getreten*, die u. a. die verpflichtende Vorleistung durch Betroffene für beantragte Leistungen beinhalten, die viele Betroffene nicht erbringen können. Die hierdurch bestehenden Einschränkungen sollen strukturelle Konstruktionsfehler korrigieren, die der FSM seit seinem Bestehen aufweist.

Ziel war es 2013, mit dem Fonds zügig Hilfen bereit zu stellen, bis das damalige OEG mit seinem hochschwelligen und damit vielen Betroffenen nicht zugänglichen Hilfesystem reformiert wäre. Die Reform des Sozialen Entschädigungsrecht (SER) ist jetzt umgesetzt, aber das neue SGB XIV stellt Betroffene weiter vor ähnliche Hürden wie das bisherige OEG: Leistungen aus dem SGB XIV sind für Betroffene von sexualisierter Gewalt nur mit massiven Hürden – wenn überhaupt – erreichbar!

Die zum 1 Januar 2025 in Kraft getretenen Neuerungen beim FSM schließen ausgerechnet finanziell benachteiligte Betroffene vom einzigen niedrigschwelligen staatlichen Hilfesystem aus, die mehr als andere aber auf genau diese Hilfen angewiesen sind. Seit über zehn Jahren sind die strukturellen Fehler dem FSM immanent. Diese nun kurzfristige Korrektur findet ausschließlich auf dem Rücken dieser Betroffenen statt. Wir hätten uns gewünscht, dass die für die Änderungen zuständigen Stellen und Personen sich nach den vielen Jahren nun endlich ihrer Verantwortung bewusst sind und verstanden haben, wie wichtig diese Form von Hilfeleistungen ist.

Nicht anders verhält es sich mit den weiteren Änderungen, die ab sofort und ohne die Einbindung oder wenigstens Rückkopplung der bestehenden Strukturen wie UBSKM und Betroffenenrat in Kraft getreten sind.

Für den Betroffenenrat ist die billigend in Kauf genommene Diskriminierung finanziell benachteiligter Betroffener Ausdruck eines fehlenden Verständnisses für die sozioökonomischen Folgen sexualisierter Gewalt. Auch die weiteren Änderungen zeigen, dass trotz jahrelanger Zusammenarbeit mit Betroffenen nicht verstanden wurde, wie sehr niedrigschwellige Hilfen zur Linderung der Leiden beitragen können.

Die Neuerungen zeigen, dass den Verantwortlichen die Notwendigkeit eines niedrigschwelligen Hilfesystems für tausende Betroffene offensichtlich gleichgültig ist.


Betroffenenrat bei der UBSKM 
 

* Die Neuerungen sind gegenüber Fachberatungsstellen zwar im Februar 2025 kommuniziert worden, aber noch nicht umfassend öffentlich.

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Pressekontakt:  presse@betroffenenrat-ubskm.de

Tamara Luding, tamara.luding@betroffenenrat-ubskm.de
Angela Marquardt, angela.marquardt@betroffenenrat-ubskm.de

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Diese Meldung beinhaltet Forderungen und Ansichten des Betroffenenrates und gibt nicht die Positionen des UBSKM-Amts wieder.

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