Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs,  Kerstin Claus, auf einer Pressekonferenz am Beruflichen Schulzentrum Leonberg
Aktuelles | 11.03.2025

BADEN-WÜRTTEMBERG VERPFLICHTET SCHULEN ZUR ENTWICKLUNG VON SCHUTZKONZEPTEN GEGEN SEXUALISIERTE GEWALT

Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus fordert: „Schutzkonzepte müssen gelebte Praxis sein – nur dann können sie tatsächlich wirken.“

Berlin/Leonberg, 11.03.2025. In Baden-Württemberg sind künftig alle Schulen dazu verpflichtet, Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Dies gaben Kultusministerin Theresa Schopper und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, heute auf einer Pressekonferenz am Beruflichen Schulzentrum Leonberg bekannt. Basis hierfür ist ein entsprechender Erlass des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.  Kerstin Claus lobte dies als einen wichtigen Schritt, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Schulen systematisch zu etablieren.

Claus: „Es ist gut, dass mit diesem Erlass von Ministerin Schopper nun alle baden-württembergischen Schulen passgenaue schuleigene Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt entwickeln werden. Denn Schutzkonzepte können junge Menschen in der Schule noch besser vor sexualisierter Gewalt schützen. Gleichzeitig sorgen sie dafür, dass Lehrkräfte kompetent handeln können, wenn es zu Übergriffen kommt. Schutzkonzepte befähigen Lehrkräfte, handlungsfähig zu sein, wenn sie sich Sorgen um eine Schülerin oder einen Schüler machen. Es freut mich, dass nun auch Baden-Württemberg zu den Bundesländern gehört, die solche verbindlichen Vorgaben zum Schutz vor sexueller Gewalt beschlossen haben.“

Das Ministerium setzt auf eine Top-Down-Strategie: Informationen werden über die Schulaufsicht an die Schulleitungen weitergegeben, die Gesamtlehrerkonferenzen müssen sich dann mit dem Thema befassen. Zudem sollen fest benannte Ansprechpersonen in den Schulen zur Umsetzung beitragen. Inhaltlich orientiert sich der Erlass an den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie an der bundesweiten Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ der UBSKM. Diese Initiative, die seit 2015 Schutzkonzepte in Schulen unterstützt, bietet bundesweit praxiserprobte Maßnahmen an – darunter Verhaltensregeln, Notfallpläne und Meldeverfahren. Zusätzliche Unterstützung bietet eine neue Internetplattform des Ministeriums mit Materialien und Fortbildungsangeboten.

Claus begrüßte den Erlass von Ministerin Schopper, betonte aber, dass Schutzkonzepte nur dann wirksam seien, wenn sie als fester Bestandteil der Schulkultur von allen Beteiligten mitgetragen würden. „Kinder und Jugendliche brauchen Orte, an denen sie verlässliche Ansprechpersonen finden, um sexuellen Missbrauch ansprechen zu können. Damit das gelingt, müssen die Beschwerdewege transparent sein und alle Beteiligten mitmachen,“ so Claus.

Sie wies darauf hin, dass der Erlass bislang nicht zwangsläufig eine Evaluation oder Kontrolle der Umsetzung vorsieht. Es brauche aber eine regelmäßige Rückkoppelung, ob Schulen tatsächlich Schutzkonzepte erarbeiten und anwenden. Zudem forderte Claus eine flächendeckende Unterstützung der Schulen durch ausreichende Ressourcen, etwa durch Beratungsangebote vor Ort und gezielte Fortbildungen für Lehrkräfte. „Aktuell sind vier bis fünf Vollzeitstellen für die Beratung von rund 4.500 Schulen vorgesehen. Die Praxis muss zeigen, ob das tatsächlich reicht. Falls nicht, muss kurzfristig nachgebessert werden“, betonte Claus.

Ein weiteres zentrales Anliegen der Missbrauchsbeauftragten ist die stärkere Einbindung von Betroffenen in die Entwicklung von Schutzkonzepten. Ein möglicher Schritt könnte die Einrichtung eines Betroffenenrates auf Landesebene sein analog zu der Bundesstruktur ihres Amtes. Zudem plädierte sie erneut auch für die Schaffung einer oder eines Landesbeauftragten für sexualisierte Gewalt, damit der Schutz vor sexualisierter Gewalt als politische Herausforderung aller Ministerien erkannt und konsequent umgesetzt wird.

Die Verpflichtung für alle Schulen, nun Schutzkonzepte einzurichten, markiere einen wichtigen Schritt für den Kinderschutz in Baden-Württemberg, so Claus. Nun komme es darauf an, die Schutzkonzepte in den Schulen zu entwickeln und in den Schulalltag zu integrieren. Schutzkonzepte müssten Teil einer jeden Schulkultur sein und auch immer wieder neu auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

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