14. März 2025. Keine zehn Tage nach der Stellungnahme zu den Änderungen beim Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) wurde nun still und heimlich auf der Unterseite des Fonds verkündet, dass dieser gänzlich abgewickelt wird. Niemand wurde im Vorfeld darüber informiert. Es war nicht einmal eine Pressemitteilung auf der Homepage des BMFSFJ wert.
Wie in der Stellungnahme des Betroffenenrates vom 3. März 2025 bereits beschrieben, hat der FSM in der letzten Dekade vielen Betroffenen den Zugang zu individuell notwendigen Hilfen ermöglicht, die durch die bestehenden Hilfesysteme wie dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) oder dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) für viele Betroffene unerreichbar sind und bleiben werden.
Ab sofort gilt also, dass nur noch Anträge bis 31. August 2025 überhaupt gestellt werden können. Wer genau liest, versteht sofort, dass dies jedoch nur möglich ist, solange Geld in der Kasse ist. Wie viele Anträge also gestellt werden können, ist völlig unklar. Unklar ist auch, ob Anträge, die jetzt gestellt werden, noch bis Jahresende bewilligt werden, weil die Geschäftsstelle bereits jetzt überabeitet ist. Nichts Genaues weiß also niemand und erst recht gibt es keinen Plan für danach.
Wir fordern daher mit allem Nachdruck:
- Die Änderungen müssen umgehend und extern auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.
- Der FSM muss so lange in vollem Umfang erhalten bleiben, bis ein ggf. neues System geschaffen wurde, das die niedrigschwellige Versorgung Betroffener sicherstellt.
- Die neue Koalition muss Verantwortung übernehmen und dies im neuen Koalitionsvertrag sichtbar als gemeinsame Aufgabe hinterlegen.
Betroffenenrat bei der UBSKM
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Pressekontakt: presse@betroffenenrat-ubskm.de
Tamara Luding, tamara.luding@betroffenenrat-ubskm.de
Angela Marquardt, angela.marquardt@betroffenenrat-ubskm.de
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Zur Stellungnahme des Betroffenenrats zur neuen Richtlinie zum Fonds Sexueller Missbrauch:
https://beauftragte-missbrauch.de/betroffenenrat/aus-unserer-sicht/stellungnahmen
Diese Meldung beinhaltet Forderungen und Ansichten des Betroffenenrates und gibt nicht die Positionen des UBSKM-Amts wieder.
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