Der Dialogprozess dient der Entwicklung von Standards für eine umfassende, nachhaltige und sensible Partizipation von Betroffenen in institutionellen Aufarbeitungsprozessen.
Die Beteiligung von Betroffenen ist essenziell, weil ihre Erfahrungen, ihr Wissen und ihre Perspektiven die unverzichtbare Grundlage für qualitativ hochwertige, akzeptierte und nachhaltige Aufarbeitungsprozesse bilden.
Bislang fehlen Standards für eine gute und strukturelle Einbindung von Betroffenen in institutionellen Aufarbeitungsprozessen. Das führt dazu, dass sich die bisherigen Partizipationsmodelle stark voneinander unterscheiden und Betroffene immer wieder davon berichten, übergangen zu werden oder sich instrumentalisiert zu fühlen. Der Dialogprozess zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen.
Gestartet von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) in Kooperation mit dem Betroffenenrat bei der UBSKM und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, bringt dieser Prozess Vertreter:innen von Institutionen, Betroffene und externe Fachpersonen zusammen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie eine echte Beteiligung von Betroffenen an Aufarbeitungsprozessen gestaltet und gesichert werden kann. Das übergeordnete Ziel ist die Stärkung der Rechte Betroffener und deren Empowerment. Dafür sollen Standards erarbeitet werden, die in künftigen Aufarbeitungsprozessen Verbindlichkeit und Orientierung bieten.