Wie können wir Kinder und Jugendliche auch im Internet vor sexueller Gewalt schützen, Kerstin Claus?
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[00:00:00.840] - Kerstin Claus
Wenn ich für den digitalen Raum sage: „Ich möchte alle Freiheitsrechte und digitalen Rechte der Erwachsenen von Beginn an auch Kindern und Jugendlichen quasi zugänglich machen", dann habe ich einen Denkfehler. Das kann nicht funktionieren. Wir müssen digitale Räume so schaffen, dass Kinder und Jugendliche darin gesund aufwachsen können.
[00:00:23.460] - Nadia Kailouli
Hi, herzlich willkommen bei einbiszwei, dem Podcast über Sexismus, sexuelle Übergriffe und sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Ich bin Nadia Kailouli und in diesem Podcast geht es um persönliche Geschichten, um akute Missstände und um die Frage, was man tun kann, damit sich was ändert. Hier ist einbiszwei. Schön, dass du uns zuhörst.
[00:00:46.260] - Nadia Kailouli
Die Plattformbetreiber, also Meta und Co, müssen viel mehr dafür tun, dass Kinder im Internet besser vor sexueller Gewalt geschützt sind. Das fordert Kerstin Claus. Und auch die Bundesregierung könnte sich mehr anstrengen, sagt sie, und hat der Regierung gerade erst vorgeworfen, nicht solidarisch mit Missbrauchsbetroffenen zu sein. Da ging es darum, dass ein Hilfefonds für Menschen, die von sexueller Gewalt betroffen sind, abgeschafft werden soll. Man kann also durchaus sagen, dass Kerstin Claus, die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Konflikten nicht aus dem Weg geht. Im Kampf für diejenigen, die sexueller Gewalt ausgesetzt sind oder waren, ist sie an vielen Fronten unterwegs. Sie wirbt für mehr Betroffenenbeteiligung, legt sich mit den Kirchen an oder will auch, dass angehende Lehrkräfte im Studium etwas zum Thema sexuelle Übergriffe lernen. Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, kurz UBSKM, das ist ihr offizieller Titel. Und was sie in den drei Jahren, die sie jetzt schon im Amt ist, erreicht hat, erzählt sie uns am besten selbst.
[00:01:43.600] - Nadia Kailouli
Ich sage, herzlich willkommen bei einbiszwei mal wieder, Kerstin Claus. Hallo.
[00:01:47.580] - Kerstin Claus
Hallo, ich freue mich sehr, da zu sein.
[00:01:49.150] - Nadia Kailouli
Ja, wir freuen uns auch, dass Sie die Zeit gefunden haben, noch mal vorbeizukommen. Das muss man ja sagen, Sie waren in Folge 27 schon mal hier. Das war 2022.
[00:01:56.460] - Kerstin Claus
Stimmt.
[00:01:57.280] - Nadia Kailouli
Und da haben Sie ja gerade erst das Amt als UBSKM angetreten und damals sagten Sie, es ist ein toller Job. Würden Sie das heute auch noch mal so sagen?
[00:02:07.260] - Kerstin Claus
Auf jeden Fall. Es ist eine wahnsinnige Herausforderung, aber es ist ein Amt mit sehr vielen Möglichkeiten. Die liegen zwar nicht immer so eins zu eins da, nach dem Motto: „Ich mache ein Gesetz und dann passiert A, B, C", aber dadurch, dass dieses Amt auf allen politischen Ebenen wirkt, also auf der Bundesebene – ich bin Bundesbeauftragte – genauso wie bezogen auf die Länder oder auch die Kommune oder auch in Teilen Europäisches. Dadurch, dass die Belange von Betroffenen genauso wie die Prävention, wie verhindere ich sexuelle Gewalt? Was brauchen wir, damit Strafverfolgung besser wird, betroffenenorientierter arbeitet? Also es ist ein so breites Feld, dass die Arbeit einfach wahnsinnig viel Spaß macht.
[00:02:45.860] - Nadia Kailouli
Sie haben es gerade gesagt, das Gesetz. Sie können jetzt nicht einfach hier die Gesetze rausschieben und sagen: „So, jetzt wird hier groß verändert", aber Sie haben damals schon gesagt, dass es eigentlich total wichtig wäre, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, eben wo das Amt des UBSKM drin vorkommt, die Aufarbeitungskommission, der Betroffenenrat und so weiter. Und tatsächlich ist ja in diesem Jahr dahingehend auf Gesetzesebene ja etwas passiert. Vielleicht können Sie uns da mal kurz abholen, was Sie da erreicht haben.
[00:03:09.660] - Kerstin Claus
Ja, tatsächlich hat der Bundestag in der letzten Sitzungswoche am letzten Tag der letzten Legislaturperiode – wir erinnern uns, wir hatten vorgezogene Neuwahlen –, also sprich in der letztmöglichen Chance, die der Bundestag hatte, einstimmig das Gesetz zur Verankerung meines Amtes, zur gesetzlichen Verankerung der Aufarbeitungskommission und des Betroffenenrates beschlossen. Und da geht es natürlich nicht nur um Strukturen, sondern da geht es auch darum, dass damit einhergeht, zum Beispiel eine Berichtspflicht meines Amtes gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat und auch der Bundesregierung. Und das ist elementar wichtig, weil in dem Moment, wo ich vorlegen kann, was haben wir erreicht, bezogen auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen, was sind aber Lehrstellen und wo liegen diese Lehrstellen auf Bundespolitik, aber eben auch zum Beispiel im Bereich der Länder, dann kann ich konkreter nachhalten und sagen: „Jetzt tut was!" Insofern gibt mir dieses Gesetz ein stärkeres Mandat, stärkt mein Amt und stärkt aber auch die Betroffenenbeteiligung und eben auch dauerhaft die Aufarbeitung. Und das ist elementar wichtig. Und man muss wirklich sagen, Deutschland ist an der Stelle Vorreiter. Also wir haben eine solche politisch-mandatierte Struktur in keinem anderen europäischen Land. Und Deutschland trägt damit dem Rechnung, dass nicht ein Ministerium, sagen wir das Familienministerium, alle Herausforderungen lösen kann, sondern dass es eben so einen ressort-übergreifenden Ansatz braucht – in meinen Augen nicht nur auf Bundesebene, sondern eben auch in den Ländern –, weil Kinder werden am Ende vor Ort geschützt.
[00:04:40.300] - Nadia Kailouli
Können Sie uns dann noch mal ein bisschen erläutern, was genau dann in diesem Gesetz drin steht und was genau, ich sage jetzt mal, Betroffene vielleicht auch davon haben?
[00:04:50.360] - Kerstin Claus
Also Betroffene haben zum einen das, dass über den Betroffenenrat tatsächlich diese Betroffenenperspektive, die für politisches Handeln elementar wichtig ist: Was hätte anders sein müssen damals, damit ich besser geschützt gewesen wäre? Was hätte besser sein müssen, bezogen auf die Verfahren, die ich erlebt habe, sei es beim Jugendamt oder vor Gericht? Dass dieses Erfahrungswissen direkt in das politische Handeln einfließt. Das hat in den vergangenen Jahren schon wirklich die politische Arbeit verändert, aber das tut es weiter. Das zweite, was für mich total spannend ist, ist, dass in einem Paragrafen 4 dieses Gesetzes ein Unterstützungssystem bezogen auf die individuelle Aufarbeitung mit verankert ist. Und das hat etwas damit zu tun, dass wir ja wissen, dass die wenigsten Betroffenen tatsächlich Gerichtsverfahren, Strafverfahren durchsetzen konnten oder dass sehr häufig Täter nicht verurteilt wurden. Und dann ist aber die Frage, die für Betroffene ja bleibt: Wie hätte denn das verhindert werden können? Wer hätte denn wann handeln müssen? Warum hat die Lehrkraft, mit der ich vielleicht sogar gesprochen habe, nicht eingegriffen oder mir nicht wirklich geholfen? Warum haben andere Strukturen mir nicht geholfen, obwohl ich deutliche Signale gegeben habe? Also diese Bereiche der individuellen Aufarbeitung, dafür wird es ein Unterstützungssystem geben. Das bauen wir jetzt auf. Und das ist letztlich ähnlich wie das Hilfeportal bei meinem Amt, wo man sich ziemlich genau orientieren kann, welche Strukturen gibt es bei mir vor Ort? Wer ist denn mein Gegenüber? Wer kann mich unterstützen, wenn ich so eine Klärung erreichen möchte, zum Beispiel spezialisierte Fachberatung? Und dadurch wird einfach ein bisschen konkreter durchdekliniert: Welche Rechte habe ich denn in Aufarbeitung, auch wenn Dinge strafrechtlich verjährt sind? Und wie kann ich denn eigentlich nachforschen, Akten einsehen und so weiter? Das ist ganz wichtig. Und Stichwort Akten: Das Gesetz regelt auch, dass zumindest die Jugendämter, die Kinder- und Jugendhilfe, Akten jetzt aufheben müssen, und zwar letztlich 100 Jahre lang, also bis der Mensch, der in dieser Akte auftaucht, 100 Jahre alt ist. Und darüber wird auch gestärkt, letztlich, die Frage der Aufarbeitung.
[00:06:56.390] - Nadia Kailouli
Ja, okay. Das hat man ja vor allem im Zuge von sexuellem Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen gesehen, dass dann vieles einfach so verschwunden ist, da steht es dann nicht mehr drin und so. Und da weiß man jetzt, in Zukunft soll das besser werden.
[00:07:07.860] - Kerstin Claus
Und das Gute daran ist, da hat der Bundesgesetzgeber einmal durchdekliniert für ein Bundesgesetz, das SGB 8, wie das funktioniert, also wie man datenschutzrechtlich sicherstellen kann, dass Zugriff auf diese Akten besteht. Und mein Wunsch und auch meine Forderung ist dann an der Stelle, zu sagen, eigentlich bräuchten wir das Gleiche für Schülerakten, weil Schülerakten zeigen Brüche in Biografien von jungen Menschen. Sei es, weil Leistungen nachlassen, sei es, weil dokumentiert ist, dass sich das Verhalten sehr deutlich geändert hat oder Ähnliches, oder dass die Schule abgebrochen wurde. Und all das mag nicht sozusagen der Beweis dafür sein, dass in dieser Zeit sexuelle Gewalt erlebt wurde und erlitten wurde. Aber es ist ein deutlicher Hinweis und das kann zum Beispiel einen Unterschied machen in Anträgen nach dem sozialen Entschädigungsrecht, wo es darum geht, kann ich vielleicht, wenn ich anerkannt werde als Opfer, sexueller Gewalt, kann ich vielleicht einen Schulabschluss oder eine Berufsqualifikation nachholen. Und da gibt es aber immer die Hürde des Nachweises der Tat. Das muss nicht vollumfänglich sein, aber solche Hinweise würden eben deutlich stärken, dass man sagt: „Ja, stimmt, da hat es Brüche gegeben. Das deckt sich mit den Aussagen und deswegen nehmen wir dann auf dieser Grundlage auch an, dass jemand Opfer von Gewalt geworden ist." Also Schülerakten sind für mich so ein Punkt, wo ich sage, da bräuchten wir was Ähnliches.
[00:08:26.220] - Nadia Kailouli
Jetzt kann man sagen, wow, super, dass es das gibt. Das ist sozusagen ein Erfolg, der erreicht worden ist, dass es dieses Gesetz gibt und dass es überhaupt auf den Weg gebracht worden ist. Wenn man sich aber so die Entwicklung anguckt, dann gibt es – und jetzt nehme ich das Wort auch Fonds Sexueller Missbrauch – auf der Seite, wo man sagt, das läuft jetzt vielleicht nicht so gut, denn dieser Fonds Sexueller Missbrauch, der soll abgeschafft werden. Vielleicht können Sie uns einmal erklären, was ist das, dieser Fonds Sexueller Missbrauch?
[00:08:53.060] - Kerstin Claus
Den Fonds Sexueller Missbrauch, den gibt es seit 2013 und der ist ein direktes Ergebnis des Runden Tischs Sexueller Missbrauch der 2010, als die großen Missbrauchsskandale aufgeplopt sind, Canisius-Kolleg Odenwaldschule. Da gab es diesen Runden Tisch und der hat Punkte herausgearbeitet, wo wir massive Schwachstellen haben – im Schutz, in der Prävention, aber eben auch in der Frage der Hilfen für Betroffene. Und eine dieser großen Lücken, die identifiziert wurden, war, dass Betroffene sexualisierte Gewalt wenig Hilfe, wenig Unterstützung erhalten. Dann wurde der Fonds ins Leben gerufen, insbesondere für Betroffene im familiären Kontext, weil da habe ich keine Institution als Gegenüber. Da kann ich keine Entschädigung geltend machen. Und da bin ich vielleicht auch dann im Erwachsenenalter total isoliert, weil ich mich von der Familie trennen musste, weil die Familie vielleicht das Tätersystem schützt. Also das ist eine spezifische Position, in der Betroffene, gerade im familiären Kontext immer wieder sind. Und über diesen Fonds waren Hilfeleistungen möglich, bis zu 10.000 Euro, für Menschen mit einer Schwerbehinderung auch bis zu 15.000 Euro, und zwar nicht in Bar. Und das ist das Entscheidende, sondern Menschen konnten selber entscheiden: „Was hilft mir heute in meiner Lebensphase am besten?" Und dieses zu schauen: „Wie kann ich Selbstwirksamkeit erreichen, indem ich sage: Das ist der nächste Schritt, dann habe ich eine Chance, dass ich besser mit dem klarkomme, was ich erlebt habe, oder dann habe ich eine Chance, noch mal neu beruflich zu starten, oder dann habe ich eine Chance, irgendwie auch meine Familie zusammenzuhalten, weil gerade mir alles zu viel ist." Das heißt, die Sachleistungen, die bewilligt wurden, waren von Therapie über das Nachholen eben auch wieder von irgendwie einem Ausbildungsstand oder aber auch: „Ich kann in diesem Ort nicht mehr leben, in dem das passiert ist", die Unterstützung für einen Umzug. Also die Hilfe für einen Neustart im eigenen Leben selbst gewählt. Und das war für Betroffene elementar. Es gibt viele Bemerkungen von Betroffenen, die sagen: „Das hat wirklich mein Leben verändert, dass ich das erreichen konnte", und zwar ziemlich niedrigschwellig. Das heißt, man musste angeben: „Ja, ich habe sexuelle Gewalt erlebt", und auch den Kontext, und ein paar Dinge beschreiben, aber dann gab es „nur" in Anführungsstrichen eine Plausibilitätsprüfung. Und was passiert jetzt? Der Fonds steht tatsächlich vor dem Aus. Hintergrund sind Dinge, die sich wirklich klären lassen. Also der Bundesrechnungshof hat gesagt, der Fonds ist nicht haushaltskonform, weil zum Beispiel man die Leistung über mehrere Jahre oder auch über viele Jahre hinweg abrufen konnte. Und da hat man gesagt, das ist mit dem Haushaltsgesetz nicht vereinbar. Da muss man entweder eine gesetzliche Grundlage haben oder man braucht andere Dinge. Und wenn wir heute hinter das zurückfallen, was wir schon 2013 beschlossen haben, dass es elementar wichtig ist, dann wäre es eine Entsolidarisierung mit den Betroffenen. Und das ist tatsächlich im Jahr 2025 aus meiner Sicht nicht akzeptabel.
[00:11:49.060] - Nadia Kailouli
Das macht eigentlich schon ganz schön deutlich, wenn wir jetzt über diese zwei Punkte allein schon gesprochen haben, wie breit sozusagen das Feld ist in dem Amt UBSKM, dass es darum geht, zu gucken, wie kümmern wir uns die, die einen Missbrauch erlebt haben. Aber vor allem geht es Ihnen ja auch darum, wie schützen wir Kinder und Jugendliche zum Beispiel vor eben sexuellem Missbrauch, sexueller Gewalt? Und wie Sie ja schon in vielen Interviews gesagt haben und wie wir hier in diesem Podcast auch schon oft besprochen haben, ist ja gerade das digitale Leben, also Chats, Social Media et cetera, der Raum, wo wahnsinnig viel Gewalt, sexuelle Gewalt stattfindet. Nun hängen wir ja so ein bisschen in dem Dilemma zwischen Datenschutz und Kinderschutz. Die Europäische Union diskutiert dafür herum. Die sagt: „Natürlich, wir müssen da gucken, dass wir über diese Messengerdienste, über die Social-Media-Kanäle, Kinder besser schützen." Aber dann kommen irgendwie Justizministerien dazu und haben eben den Datenschutz dabei und dann denkt man sich so: Okay, wie löst man dieses Dilemma? Wie gehen Sie damit um?
[00:12:53.840] - Kerstin Claus
Also erst mal müssen wir uns klarmachen, dass es vor diesen herausfordernden Fragen ein ganz grundlegendes Verständnis braucht. Und das haben wir im Kinder- und Jugendschutz eigentlich an jeder Stelle. Dort, wo wir sagen, „das gefährdet das gesunde Aufwachsen von jungen Menschen", bauen wir Barrieren ein. Also Filme sind ab, egal, was weiß ich, sagen wir, 16 freigegeben. Wir sagen, Kinder dürfen Alkohol nicht trinken bis … und wir schaffen Gott sei Dank jetzt auch das begleitete Trinken von Alkohol ab 14 ab, weil wir sagen, das ist nicht in Ordnung. Und wir debattieren zum Beispiel darüber, ob in Autos noch geraucht werden kann, wenn da Kinder im Auto entsprechend sind. Das heißt, wir sagen, der Schutz ist das erste und dann schauen wir, welche Bereiche dann sozusagen offenbleiben für Kinder und Jugendliche. So, für den digitalen Raum haben wir aber eine Gleichzeitigkeit von Debatten. Wir debattieren gleichzeitig, wie wichtig die digitale Teilhabe ist und wir sagen dann: „Und parallel dazu müssen wir aber auch schützen." Und in meinen Augen ist es genau andersherum. Wir müssen erst sicherstellen, dass Kinder geschützt im digitalen Raum unterwegs sein können, weil nur dann gesunde Teilhabe möglich ist. Ich kann ja nicht sagen: „Okay", ich nehme jetzt noch mal das Rauchen im Auto, „es ist so wichtig, dass das Kind mit dem Auto auch, was weiß ich, mit den Eltern die Großeltern besuchen kann. Dann nehme ich auch in Kauf, dass geraucht wird." Sondern ich sage: „Okay, ich will ja, dass sozusagen die Atmosphäre gesund ist, in der das Kind sich bewegt, und deswegen sollte da nicht geraucht werden, weil das im Auto besonders gefährlich ist." Wenn ich für den digitalen Raum sage: „Ich möchte alle Freiheitsrechte und digitalen Rechte der Erwachsenen von Beginn an auch Kindern und Jugendlichen zugänglich machen", dann habe ich einen Denkfehler. Das kann nicht funktionieren. Wir müssen digitale Räume so schaffen, dass Kinder und Jugendliche darin gesund aufwachsen können. Was heißt das? Das heißt, dass sie nicht ungefragt konfrontiert werden mit massiver Gewalt, also körperlicher Gewalt, mit Drohungen, mit Mobbing, auch mit sexualisierter Gewalt, dass sie nicht, nur weil sie im digitalen Raum unterwegs sind, wenn wir jetzt sagen, wir ein Spiel spielen und da eine Chat-Funktion integriert ist, nicht jeder x-beliebige Mensch auf dieses Kind quasi Zugriff nehmen kann über den Chat. Wir müssen uns klarmachen, dass Chats genutzt werden können als Waffe von Tätern, weil sie in Täterstrategien einzahlen. Und das heißt für mich, wir müssen sichere Räume im Digitalen schaffen. Und deswegen unterstütze ich auch die Perspektive der Europäischen Union, zu sagen, wir müssen mehr Sicherheit im Digitalen schaffen. Und ein Punkt, den die Europäische Union da besonders im Blick hat, ist zu sagen, es ist eine Pandemie der Missbrauchsdarstellungen, die wir im Netz haben, die geteilt werden von Tätern immer, immer wieder neu. Das greift ein in die Privatsphäre der betroffenen, erst Kinder und später erwachsenen Menschen, die sich nicht davor schützen können, dass immer wieder dieses Material aufgerufen wird. Und gleichzeitig sind diese Bilder immer auch deswegen elementar, weil wir diese Bilder nutzen können, um betroffene Kinder und Jugendliche zu identifizieren, also um den Schutz zu generieren. Und deswegen debattieren wir im Moment auf europäischer Ebene, inwieweit wir über Filter bekannte Missbrauchsdarstellungen, die Ermittlern schon in die Hände gefallen sind, inwieweit wir mit diesen bekannten Missbrauchsdarstellungen, dass wir da einen Filter nutzen, um die Menschen aufzuspüren, die solches Material teilen, weil die, erfahrungsgemäß, immer wieder auch neues Material haben. Und dahinter steckt ein reales Kind, das aus massiver sexueller Gewalt befreit werden muss. Und darüber reden wir. Wir reden nicht über eine massenhafte, anlasslose Chatkontrolle, sondern wir reden tatsächlich über massiven sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen, den es gilt, aufzudecken. Und insofern kann ich aus meiner Warte nur sagen, ich habe mich viel damit beschäftigt. Der Begriff „anlasslose Chatkontrolle" ist ein Kampfbegriff, der den Intentionen dieses Gesetzes auf europäischer Ebene in keiner Art und Weise gerecht wird, weil es geht gar nicht um Textnachrichten. Und es geht auch darum, dass Dinge durchaus begrenzt sein können. Und ich wäre froh, wir würden Debatten führen, wie in Großbritannien, wo man sich darüber auseinandergesetzt hat, was sind denn eigentlich alles private Chats? Und dann hat man zwei Klassen eingeführt, nämlich der bilaterale Chat, den wir beide haben könnten, der natürlich ein privater ist und auch ausgeschlossen werden könnte von dieser EU-Gesetzgebung, im Unterschied zu einem Chat, wo 3.000 Menschen sich über Hardcore-Pornografie und meinetwegen dann eben auch in Teilen von Missbrauchdarstellungen irgendwie austauschen. Da muss sich irgendwo differenzieren können.
[00:17:39.970] - Nadia Kailouli
Also würden Sie sagen, diese Relevanz und die Notwendigkeit und dass diese digitalen Räume tatsächlich ein Gefahrenraum ist, ist in manchen Instanzen noch gar nicht so präsent, dass die das gar nicht so wahrhaben wollen?
[00:17:53.600] - Kerstin Claus
Also nicht nur in vielen Instanzen nicht. Das ist den Eltern nicht klar. Also im Moment haben wir gerade zum Beispiel ein Phänomen, dass dieser Schneeballeffekt von Kettenbriefen, der geht genauso durchs Netz, aber der geht natürlich mit einer Art der digitalen Mutproben ins Netz, der massiv gefährdend ist. Und wenn Eltern nicht wissen, dass wenn ihr Kind ein WhatsApp-Konto hat und wenn wir das nicht entsprechend einschränken als Eltern, dass dann jede x-beliebige Person mein Kind zu einem Chat hinzufügen kann, ungefragt, und dann zum Beispiel ein Kettenbrief da im Umlauf ist, nach dem Motto: „Du kannst beweisen, dass du mutig bist, wenn du dir dieses Video von Anfang bis Ende anschaust und dann mit so und so vielen Menschen teilst." Und dann sehe ich in diesem Video vielleicht horrende Gewalt, die dieser junge Mensch überhaupt nicht verarbeiten kann. Das heißt, Eltern wissen nicht, was im Netz passiert und welchen Gefahren und Risiken und ganz realen Übergriffen ihr Kind ausgesetzt ist. Erwachsene Lehrkräfte zum Beispiel oder Fachkräfte sind mit Phänomenen konfrontiert, mit denen sie nicht gut umgehen können, die sie dann tagtäglich auf dem Schulhof oder wie auch immer erleben. Und Politik ist an bestimmten Stellen immer wieder überfordert von der Macht der großen Tech-Konzerne, die über Algorithmen, die übrigens nicht offengelegt werden. Also die EU hat gerade sehr deutlich gesagt, dass zum Beispiel der Meta-Konzern in keiner Weise kooperiert. Das heißt, Politik versucht, dauernd hinterher zu regeln gegen Tech-Giganten, die ein wahnsinniges Interesse daran haben, alle Daten, die sie von unseren Kindern bekommen, massiv auszubeuten über das Nutzungsverhalten zum Beispiel, Algorithmen so anzupassen, dass Kinder möglichst lange in den jeweiligen Feeds, in den Schleifen bleiben und das alles zum Schaden der Gesundheit der Kinder. Und deswegen werden wir deutlich radikaler in unseren Antworten werden müssen. Und wir müssen anfangen damit zu sagen: Schutz erst, weil nur wenn der digitale Raum, in dem sich Kinder und Jugendliche in ihrem Alter bewegen, ein geschützter Raum ist, nur dann ist eine gute Teilhabe möglich. Beides gleichzeitig zu debattieren, funktioniert in meinen Augen nicht.
[00:20:11.490] - Nadia Kailouli
Ich muss jetzt gerade an den Medientrainer Daniel Wolf denken. Der war auch schon mal hier bei uns zu Gast und all das, was Sie gerade geschildert haben, deckt sich so mit dem, was er auch uns erzählt hat. Er hat ja viel in Schulen darüber gesprochen oder viel mit Schülerinnen und Schülern gesprochen und dieses nachts im Bett liegen, bei sei es YouTube oder so. Und umso später, desto krasser werden die Videos, damit wird Werbung generiert, weil man weiß, Kinder können da nicht weggucken, weil es so gruselig ist oder so schockierend ist und hat die ganz klare Haltung, keine Bildschirmzeit sozusagen im Bett. Da würden Sie ja dann mitgehen und sagen, das hat er.
[00:20:47.320] - Kerstin Claus
Absolut. Eltern müssen viel genauer hinschauen, aber wir müssen auch, wenn wir von Medienpädagogik sprechen, dann müssen wir schrittweise erreichen, dass Eltern eine höhere Kompetenz haben. Also die Medienpädagogik muss, ehrlich gesagt, viel mehr ausgerichtet sein an Erwachsenen, die Verantwortung tragen, statt zu sagen, wir setzen Medienpädagogik ein, damit Kinder selbst Verantwortung tragen. Also das ist ein Delegieren von Verantwortung. Das können wir nicht weiter hinnehmen, sondern die Erwachsenenwelt muss besser werden. Und für mich ist deswegen … Mein Amt ist ja ein sehr eigenartiges, weil ich habe ja keine politische Macht. Also ich kann ja nicht Entscheidungen durchsetzen, sondern ich berate letztlich die Bundesregierung oder auch Landesregierungen oder einzelne Ministerien. Und deswegen ist für uns zum Beispiel Schule so ein wichtiger Kooperationspartner, wo es auch über die Initiativen meines Amtes mittlerweile gelungen ist, dass immerhin elf von 16 Bundesländern verpflichtend Schutzkonzepte an Schulen haben, wo wir jetzt daran arbeiten, dass das um digitale Komponenten erweitert wird. Und was mich total gefreut hat, ist, dass es über bilateralen Austausch und dem Erklären, warum es so notwendig ist, dass Lehrkräfte Kompetenzen haben in diesem Themenfeld, sexueller Gewalt, aber auch digitaler sexueller Gewalt, ist es jetzt gelungen, dass Mecklenburg-Vorpommern als erstes Bundesland entschieden hat, ein verpflichtendes Modul in der universitären Lehrkräfteausbildung zu verankern, mit dem Schwerpunkt sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Weil wenn ich diesen Kompetenzaufbau habe, wenn ich Handlungskompetenz habe, dann kann ich auch mit diesen Dingen besser umgehen. Dann bastle ich mir als Lehrkraft auch mein Netzwerk, zum Beispiel, weil Sie gerade gesagt haben, Medienpädagogen, Menschen, die an Schulen gehen, dann bastle ich mir mein Netzwerk, wie ich darüber gute Diskussionen in Schule führe, wie ich Eltern besser informiere. Und das brauchen wir. Und deswegen wäre zum Beispiel eine meiner Forderungen, dass wir das in allen Bundesländern brauchen, dass verpflichtend ein Modul bezogen auf sexuelle Gewalt, analog wie digital, in die Lehrkräfteausbildung kommt.
[00:22:48.560] - Nadia Kailouli
Jetzt ist es ja so, dass man schon denkt, klar, Eltern haben eine Verantwortung, aber in der Masse des Konsums, sage ich mal, dass… Ich meine, wenn wir jetzt mal auf unsere Bildschirmzeit gucken würden, ja, die ist wahrscheinlich auch nicht von schlechten Eltern, wenn man das so sagen darf. Man hängt halt… Ja, das ist unser alltäglicher Gegenstand. Wir machen alles damit und wir sind natürlich damit auch irgendwie, ich will nicht sagen, Vorbilder, aber ja, ein sichtbarer Spiegel für Kinder und Jugendliche, dass das total okay ist, die ganze Zeit dieses Gerät zu haben. Ist das also vielleicht zu viel verlangt oder kann man so viel von Eltern verlangen, dass die, wenn sie selbst so von diesen Geräten abhängig sind, ihren Kindern vorschreiben, wie sie diese Geräte zu nutzen haben?
[00:23:31.980] - Kerstin Claus
Also erst mal Regeln in der Familie müssen ein Stück weit für alle gelten und dazu brauche ich dann sozusagen auch die gemeinsame Übereinkunft. Also bitte schön, Essenszeiten, gemeinsam Fernsehschauen oder spielen oder was auch immer man gemeinsam tut. Da hat das Handy nichts zu suchen und wenn Ausnahmen definiert werden, dann reden wir da gemeinsam drüber. Weil sonst siegen Eltern immer, weil sie immer ganz dringende Dinge, natürlich ausschließlich dringende Dinge, auf dem Handy anschauen. Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt aber ist, dass in meinen Augen wir klare Möglichkeiten der Sicherung brauchen und Eltern haben im Moment keine oder nur sehr geringe Chancen, den digitalen Raum für die Kinder sicherer zu machen. Ich bin der festen Überzeugung, wir brauchen das, was sich nennt Safety by Device. Wir brauchen meinetwegen Smartphones, Tablets, in denen bestimmte Dinge, Vorkehrungen von vornherein schon über das Betriebssystem eingebaut sind, dass Kinder nicht eigenständig Apps, welcher Art auch immer runterladen können, dass zum Beispiel sichergestellt ist, dass keine Nacktaufnahmen geteilt werden können über entsprechende Filter. Also die Geräte müssen kindersicher werden. Punkt eins. Punkt zwei ist, wir brauchen sichere, geschützte Räume. Dazu werden wir Altersverifikation brauchen. Das heißt, Eltern müssen einstellen können: „Hey, okay, du möchtest EA-Sports, Fußball spielen, online kein Problem, aber ich melde dich an in der Variante, je nachdem wie alt das Kind ist, sagen wir von 8 bis 12." Und dann ist in dieser Kinderschutzvariante, in der nur eben Kinder von 8 bis 12 Zugang haben, sind Kinderschutzmechanismen eingebaut. Also dann wird zum Beispiel sichergestellt, dass keine Telefonnummer getauscht werden kann und und und. Dann wird mir immer entgegengehalten: „Ja, aber wenn dann da Ältere reinkommen, weil sie das System austricksen", dann sage ich: „Ja, das ist aber egal, weil wenn Telefonnummern nicht ausgetauscht werden können, wenn ich offensichtliche Meldebuttons habe, 'Ich fühle mich hier nicht wohl', wenn ich moderierte Bereiche habe, dann dekliniere ich über Instrumente Kinderschutz in diese altersspezifischen Kategorien. Und dann können Täterstrategien nicht greifen in diesem Raum und darum muss es uns gehen.
[00:25:38.810] - Nadia Kailouli
Wie erklären Sie sich dann das, es gibt ja diese Altersabfragen, die kennen wir, aber wir wissen auch, man kann die wahnsinnig schnell umgehen. Das Gute wäre, das beste Beispiel wäre, Eltern und Kinder können ja sehr transparent darüber reden: „Sag mir, auf welche Plattform du gehen willst. Ich verbiete dir es nicht, dass du zocken willst, aber ich möchte dich da selber anmelden, damit ich sicher gehen kann, dass…" Okay, best case.
[00:26:00.760] - Nadia Kailouli
Aber sie können mit vielen … Ja, sie können viele Dinge nicht reglementieren, weil es nicht da ist. Das heißt, wir brauchen einen politischen Druck gegenüber den Anbietern, solche Kinderschutzvarianten ihrer Spiele, ihrer Plattformen anzubieten. Punkt eins. Punkt zwei ist: Wie stelle ich Altersverifikation sicher? Da kann ich auch noch sagen, ich bin keine Technikerin, aber mein Bild ist: Jedes Kind, das in die Schule kommt, erste Klasse, da ist man grob sechs Jahre alt, bekommt eine Schüler-ID. Und diese Schüler-ID ist anonymisiert. Daran erkenne ich nicht, ob männlich oder weiblich. Darüber kann ich aber eine Alterszuordnung treffen. Und das ist der Zugang und so ist es festgelegt über diese Schüler-ID. Dann kann ich sagen: „Ja, der 18-Jährige kann sich die Schüler-ID seiner kleineren Schwester klauen und kann damit auf die Plattform der Kinder." Aber dann bin ich wieder dabei, wenn ich Handwerkszeug habe, dass kein Zugriff auf das Kind erfolgen kann, weil ich die Chat-Funktion vielleicht abgeschaltet habe, weil keine Telefonnummern getauscht werden können und, und, und. Dann hat der 18-Jährige nichts davon, dass er auf der Plattform der Kinder ist. Und so würde für mich dann ein Schuh draus. Das heißt, wir brauchen Druck von Politik, aber auch Eltern, die Kinderschutzvarianten von Spielen einfordern. Wir brauchen mehr Medienkompetenz der Erwachsenen, die gar nicht wissen, was ihren Kindern da im Netz alles passiert und die nicht begreifen, dass tatsächlich auf den meisten Plattformen, Roblox und Ähnlichem, es für Täter immens leicht ist, auf Kinder zuzugreifen und zwar von überall aus der Welt auf genau dein Kind. Und das müssen wir uns klar machen. Und deswegen müssen auch Eltern Druck ausüben und sagen: „Wir wollen Kinder- und Jugendschutzvarianten im Netz." Eltern haben eine Kaufkraft, das muss man sich ja auch klarmachen. Auch darüber könnte ein Druck entstehen. Und Politik muss deutlich mehr reglementieren. Und reglementieren heißt nicht, Verbote, sondern reglementieren heißt, Schutzräume sicherstellen. Und das müssen wir uns klarmachen. Und diese Schutzräume betreffen dann eben nicht alle, die im Netz unterwegs sind, sondern gezielt Kinder und Jugendliche.
[00:28:08.280] - Nadia Kailouli
Nun plant ja zum Beispiel Australien, dass Social Media für Kinder unter 16 Jahren erst gar nicht zugänglich gemacht wird. Wie erleben Sie das? Also wie finden Sie das und wie wird auf politischer Ebene, wo Sie nur beratend zwar tätig sind, aber ja schon im Austausch sind, darüber gesprochen? Ist das etwas, was man sich für Deutschland, für Europa vorstellen könnte?
[00:28:29.640] - Kerstin Claus
Also die Debatten haben sich, und da bin ich wirklich extrem froh drum, wenigstens führen wir jetzt die Debatten. Bis vor wenigen Monaten, würde ich sagen, haben wir die Debatten gar nicht wirklich im politischen Raum geführt. Es gibt jetzt diverse Ministerpräsidenten, diverse hochrangige Politikerinnen, die sich anfangen, mit dem Thema zu beschäftigen. Das ist elementar wichtig. Die Marktmacht der Anbieter von diesen Plattformen ist immens. Die Algorithmen, mit denen jeder individuell die auch attackiert wird, sozusagen, werden nicht offengelegt und das gilt eben auch für Kinder und Jugendliche. Und solange das so ist, also solange Anbieter nicht gegenüber der Europäischen Union auf Grundlage von schon bestehenden Gesetzes, also der Digital Services Act zum Beispiel, solange die Algorithmen nicht offengelegt werden, solange dementsprechend ein Junge von 13 Jahren sofort, weil er identifiziert wird, als ein Junge mit massiven Gewaltdarstellungen in seinem Feed konfrontiert wird. Oder aber das Mädchen mit 13 Jahren mit drastischen, auch KI generierten Vorbildern vermeintlich zu: „Wie dünn müsste man sein und wie erreiche ich dieses Körperphänomen" und dementsprechend zunehmend wieder extrem junge Mädchen, gerade Mädchen, im Bereich der Magersucht zum Beispiel, habe und Ähnliches. Es muss uns klar sein, dass diese Plattformen tatsächlich gesundheitsschädigend sind. Da bin ich noch nicht mal von Abhängigkeiten und Ähnlichem. Da bin ich noch nicht mal bei Mobbing, da bin ich noch nicht mal bei Übergriffen. Und deswegen, ja, müssen wir darüber sprechen, Kinder und junge Jugendliche in Teilen davon auszuschließen, solange die so gesundheitsgefährdend sind. Ich bin mir sicher, dass die Plattformbetreiber ein hohes Interesse daran haben, junge Menschen an Plattformen zu binden. Das heißt, nur wenn wir diesen Schritt gehen, werden Jugendschutz und Kinderschutzmaßnahmen tatsächlich ergriffen. Bisher wissen wir, dass viel darüber geredet wird, aber tatsächlichen Kinder- und Jugendschutz betreibt keine einzige Plattform.
[00:30:36.900] - Nadia Kailouli
Sie haben es schon gesagt, Sie sind keine Technikerin. Sie können die Social-Media-Welt und den digitalen Raum nicht so verändern, wie Sie es vielleicht gerne hätten oder auch viele Menschen hätten. Aber Sie können klar machen, wie wichtig das ist, dass da was getan wird und wie ohnmächtig man vielleicht auch ist, wenn man sich eben diese Tech-Giganten anschauen, die natürlich ein ganz anderes Interesse haben. Und zwar ist das halt einfach der absolute, ja, den absoluten Mehrwert und Kapital daraus zu schlagen. Das ist traurig, aber so sieht das nun mal aus. Frau Claus, wenn wir Sie schon mal hier haben, würde ich gerne noch auf den Punkt des Betroffenenrats kommen, denn zum Amt des UBSKM gehört eben auch der Betroffenenrat. Den gibt es seit zehn Jahren und der hat sich jetzt neu gegründet. Vielleicht können Sie uns einmal sagen, was ist der Betroffenenrat und wie kommt man da überhaupt rein?
[00:31:22.180] - Kerstin Claus
Der Betroffenenrat ist – wir haben ja über das Gesetz gesprochen – tatsächlich auch Teil des Gesetzes. Er ist jetzt gesetzlich verankert, dauerhaft und er ist ein beratendes Gremium bei meinem Amt, ein politisch beratendes Gremium. Dieses Gremium gibt es auch schon seit 2015 und die erste Ausschreibung zu einem solchen Betroffenenrat war 2014. Wir sind gerade in der Startphase des dritten Betroffenenrates. Die Amtszeit ist immer fünf Jahre. Und der Betroffenenrat setzt sich zusammen aus 18 hochspannenden Mitgliedern aller Altersklassen, natürlich in der Geschlechtervielfalt, auch in der regionalen Vielfalt, die Deutschland so hat, aber auch bezogen auf Tatkontexte, also in welchen Kontexten haben diese Personen sexuelle Gewalt erlebt? Gibt es eine große Spannweite. Und auch in dem Erfahrungswissen oder auch über den Beruf oder die Profession, denen die Mitglieder nachgehen, gibt es ein hohes Maß an Expertise. Und dieser Betroffenenrat trifft sich regelmäßig in Berlin. Wir haben regelmäßig gemeinsame Sitzungen. Und wie kann man sich das vorstellen? Also für viele Maßnahmen, die wir planen oder umsetzen, beziehen wir von Anfang an den Betroffenenrat ein. Das kann sein, mal ganz niedrigschwellig im Bereich der Pressearbeit, weil es total wichtig ist, die Perspektive von Betroffenen auch auf Berichterstattung. Wir haben ganz oft eine massive Opferstigmatisierung von Betroffenen. Das heißt, eigentlich wird Betroffenen alles abgesprochen, wenn sie mal sagen, dass sie betroffen sind, außer der Opferstatus. Der wird ihnen zugeordnet. Und da Dinge zu verändern, die Kompetenzen, die Lebensleistung von Betroffenen auch medial sichtbar zu machen, ist zum Beispiel so ein Part, der auch in die Pressearbeit reinfließt. Wir haben jetzt jahrelang daran gearbeitet, eine Dunkelfeldstudie vorzubereiten. Dunkelfeldstudie heißt, wir wollen herausfinden, wie sehr junge Menschen von sexueller Gewalt betroffen sind, hier und heute. Dazu arbeiten wir mit der Kultusministerkonferenz zusammen und werden ab nächstem Jahr in allen Bundesländern Schüler und Schülerinnen der neunten Klassen befragen, wie das gut gelingen kann, damit es sozusagen betroffenenzentriert ist, damit aber auch wichtige Aspekte, zum Beispiel von Täterstrategien und Ähnlichem, was Betroffene beschäftigt, auch mit gedacht werden bei so einer Studie, bei so einem Forschungsvorhaben. Deswegen haben zwei Mitglieder des Betroffenenrates dieses Erarbeiten, dieses Studienkonzept, das von Anfang an begleitet. Also da wird es dann sehr praktisch. Und der Betroffenenrat ist aber genauso, so wie ich auch, bei Anhörungen im Bundestag oder auch in Landtagen dabei, um diese wichtige Perspektive tatsächlich sichtbar zu machen. Und die Erfolge, das finde ich schon auch wirklich spannend, liegen auf der Hand. Wir haben jetzt mittlerweile drei Bundesländer, die dieses Erfolgsmodell übernommen haben und jetzt auch ausgeschrieben haben oder schon besetzt haben, Landesbetroffenenräte und sich auch eine ähnliche starke Stimme der Betroffenen bezogen auf: „Wo müssen wir politisch handeln und hinschauen?", tatsächlich zu haben. Wie wird man Mitglied? War noch die Frage. Ja, wir haben ausgeschrieben. Wir haben fast 800 Bewerbungen jetzt in der letzten Phase gehabt und ich habe gerade gesagt, der Betroffenenrat setzt sich aus 18 Personen zusammen. Das heißt, das war wirklich herausfordernd und ich habe mich wahnsinnig gefreut, dass sich so viele beworben haben, dass so viele spannende, extrem qualifizierte Perspektiven da schon im Auswahlverfahren sichtbar wurden. Wir haben 50 Auswahl- oder Kennenlerngespräche geführt und ich war bei allen dabei. Und das war wirklich ein hohes Privileg, so viel Perspektiven anzusammeln. Und jetzt starten wir und ich bin davon überzeugt, dass wir auch über die Arbeit des Betroffenenrates Politik weiter anders aufrütteln werden können zu dem, was fehlt, was braucht es und wie schützen wir künftig besser, wie unterstützen wir Betroffene künftig angemessener und was braucht es gesellschaftlich, damit wir alle miteinander verstehen, wie sexuelle Gewalt tatsächlich verhindert werden kann und wie wir alle daran arbeiten können, dass Täterstrategien künftig ins Leere laufen. Und das ist vielleicht wirklich auch ein Erfolg meines Amtes, würde ich sagen, dass wir mittlerweile verstehen, dass Prävention viel mehr auch damit zu tun hat, sich mit Täterstrategien auseinanderzusetzen und nicht alleinig sozusagen die Verantwortung auf Kinder hin zu verschieben, nach dem Motto: „Lernt ihr, dass euer Körper gehört euch und keiner darf was mit euch machen." Das ist eben zu kurz gegriffen und ich glaube, dieser Perspektivwechsel auf Täterstrategien besser identifizieren zu können, um sexuelle Gewalt zu verhindern, da spielt das, was Betroffene berichten, immer wieder eine große Rolle.
[00:36:17.160] - Nadia Kailouli
Jetzt geht Ihre Amtszeit fünf Jahre. Drei Jahre haben Sie jetzt schon im Amt verbracht und die nächsten zwei Jahre stehen noch bevor. Gibt es etwas, was Sie sich dafür vorgenommen haben?
[00:36:28.360] - Kerstin Claus
Also Kinder und Jugendliche werden vor Ort geschützt. Das kann niemand von Bundesebene aus letztlich tun. Wir können bessere Rahmenbedingungen schaffen, mehr Qualität in alle Bereiche bringen, aber Kinder werden vor Ort geschützt. Und deswegen ist es mir ein riesiges Anliegen, dass in den Ländern analoge Strukturen zu meinem Amt aufgebaut werden. Warum? Es mag immer mal hier und dort ein Minister, eine Ministerin geben, die sagt: „Dieses Thema ist mir ein Herzensanliegen und ich setze mich ein." Dieses Thema liegt aber nicht bei einem Minister, auch nicht in den Landesregierungen, sondern es ist ressortübergreifend, weil es geht mit Kita und Schule los. Es berührt gesundheitliche Fragen. Therapieplätze. Sind welche da? Ja, nein. Es ist die Frage der Justiz: Wie mache ich betroffenenorientierte Verfahren? Und diese unterschiedlichen Perspektiven. Dafür braucht es ein starkes politisches Mandat. Der digitale Raum kommt dann noch hinzu. Das heißt, in meinen Augen brauchen wir Landesmissbrauchsbeauftragte, wir brauchen Betroffenenräte überall und wir müssen uns auch mehr mit der Frage der Auseinandersetzung und einer Anerkennungskultur auseinandersetzen. Deswegen Ziel: Einmal, ich werde über mehr Präsenz in den Ländern verstärkt darauf hinweisen, dass bestimmte Länder schon vorangegangen sind. Rheinland-Pfalz ist dabei, ein Gesetz zu verabschieden für eine einen Landesmissbrauchsbeauftragten. Und ich werde die Länder bestmöglich dazu drängen, analoge Schritte zu gehen. Das ist ein Punkt. Und mir persönlich ein großes Anliegen ist, und auch da möchte ich noch weiterkommen, dass wir einen stärkeren Blick auf die Jugendlichen richten. Wir haben alle verstanden, was Kindesmissbrauch ist und was das heißt, und wir sind uns alle extrem einig, dass wir Kinder vor sexueller Gewalt schützen müssen. Die Frage der Jugendlichen beachten wir in meinen Augen zu wenig, weil Jugendliche ja schon über sexuelle Kontakte selber entscheiden können, weil Jugendliche von uns schon so viel gelernt haben, wie sie sich denn bitte schön erwehren und angemessen verhalten. Und wir beziehen zwei Punkte nicht ein. Der eine Punkt ist, dass junge Menschen im Älterwerden eben sich erproben müssen und deswegen natürlich auch ins Risiko gehen und dennoch aber ein Recht auf Schutz haben. Und wir machen uns nicht klar, wie perfide Täterstrategien gerade im Bereich von Grooming sind, im Schaffen von Abhängigkeiten, im Ausnutzen von Vertrauensverhältnissen und Ähnlichem. Und dann ist es eben nicht so klar, wenn Grenzen verschoben werden, wie junge Menschen sich schützen sollen. Und wir lassen Jugendliche in meinen Augen digital und analog, viel zu oft mit dem, was sie erleben, alleine. Viel zu oft heißt es dann: „Du hast ja auch nicht Nein gesagt" oder „du bist ja auch in dieses Setting gegangen" und da gab es meinetwegen auch Alkohol und irgendwas mit Drogen, oder „aber du warst ja auch verliebt und hast ja auch irgendwie Vorschub geleistet", oder was auch immer. Aber das, was wir damit anrichten, ist einfach verheerend. Und dazu gehört für mich zum Beispiel für Jugendliche auch, dass wir einen Schritt gehen in Deutschland, der heißt „Nur Ja heißt Ja", weil es biografisch für betroffene Menschen einen riesigen Unterschied macht, wenn man sich am Ende sagen kann: „Ich habe aber nicht Ja gesagt und deswegen hätte das nicht sein dürfen, egal ob ich 14 15, 16 oder 17 war." Und übrigens aus meiner Sicht auch für erwachsene Menschen. Das ist ein riesiger Unterschied. Und der Unterschied ist aber auch in der Resonanz, die jemand bekommt, dass man nicht mehr vorgehalten bekommt: „Du hast aber nicht Nein gesagt." Und wir wissen, dass es Konstellationen gibt, in denen man nicht gut Nein sagen kann, weil einem die Stimme versagt, weil man überfordert ist, weil Täterstrategien eben die Dynamiken auslösen, die sie auslösen. Das heißt, gesetzlich dahin zu kommen, dass wir am Sexualstrafrecht mindestens für Jugendliche – ich finde eigentlich für alle, Frankreich ist diesen Schritt gestern gegangen und hat das gesetzlich verankert, dass wir festlegen, „Nur Ja heißt Ja". Selbst wenn das strafrechtlich nicht so viel ändert, in der individuellen Biografie von Betroffenen macht das einen riesigen Unterschied.
[00:40:32.020] - Nadia Kailouli
Jetzt, während wir miteinander sprechen, wir sind jetzt sozusagen Ende des Jahres und das ist auch die letzte Folge mit Ihnen für das Jahr 2025. Wenn Sie jetzt schon so eine Jahresbilanz ziehen, was waren so die Highlights? Was waren die Lowlights? Wo klopfen Sie sich vielleicht selbst auf die Schulter und Ihrem Team? Was würden Sie sagen?
[00:40:50.480] - Kerstin Claus
Also vielleicht einmal muss man sich klarmachen, was ist dieses komische Amt überhaupt? Und ich würde mal sagen, am besten übersetze ich das mit so einer Lautsprecher- oder Dolmetscherfunktion. Und überall dort, wo es mir gelingt, tatsächlich mehr Verstehen zu dem, um was es geht, und mehr Handlungskompetenz, also mehr: „Was ist es denn konkret, was ich tun kann, um mein Kind besser zu schützen?" Also überall, wo das gelingt, das sind wirklich Highlights. Und das erlebe ich manchmal über Interviews, über Resonanzen auf Interviews, nach dem Motto: „Da habe ich ja noch nie drüber nachgedacht." Das erleben wir ganz deutlich und immer wieder mit unserer Kampagne, also nicht-wegschieben.de. Ihr habt im Podcast schon oft drüber gesprochen, wo wir jetzt noch konkreter versuchen, Eltern zu sagen: „Okay, was sind denn so die sieben Tipps? Was kann ich tun, um mein Kind vor sexueller Gewalt zu schützen?" Also wirklich sehr konkret, sehr klar. Da freue ich mich sehr drüber, dass wir da immer weiterkommen. Und insofern dieser Lautsprecher, diese Dolmetscherfunktion, auch Richtung Politik, ich glaube, das funktioniert echt ganz gut. Es gibt immer mehr Abgeordnete, die sich für dieses Thema wirklich interessieren und in die Verantwortung gehen wollen. Low light? Ja, wir haben schon darüber gesprochen, der Fonds Sexueller Missbrauch. Und Lowlight wäre für mich auch, dass wir immer noch viel zu sehr auf den Bereich der Kirchen gucken. Also nicht zu sehr im Sinne, darauf müssen wir nicht schauen, darauf müssen wir schauen und da gibt es auch nach wie vor Defizite in unterschiedlicher Art bei der katholischen und der evangelischen Kirche. Aber wir merken in der Berichterstattung und in dem, was aufgedeckt wird, ja gerade im Sport geht vieles überhaupt erst los. Und wenn ich mir dann den Bereich von Schule oder Jugendhilfe anschaue, dann haben wir eigentlich mit Aufarbeitung noch gar nicht angefangen. Und wenn wir aber wissen, dass sexuelle Gewalt etwas zu tun hat mit Macht- und Abhängigkeitsstrukturen, dann ist klassischerweise auch Schule oder Jugendhilfe ein solcher Bereich. Und welches Ziel sollten wir uns alle setzen, dass Schutzkonzepte, also verpflichtende, strukturelle, handlungsorientierte Maßnahmen, „Wie verhindere ich sexuelle Gewalt? Wie ermögliche ich das Sprechen darüber?", dass die in allen Bereichen verankert werden, wo Kinder und Jugendliche sich außerhalb der Familie aufhalten? Weil dann haben wir eine Chance, sexuelle Gewalt a) zu verhindern, b) aber auch frühzeitiger aufzudecken und damit dafür zu sorgen, dass Biografien nicht mehr so drastisch gebrochen werden, wie das über viele Jahrzehnte der Fall war.
[00:43:23.040] - Nadia Kailouli
Dann bleibt mir jetzt noch zu sagen, dass ich hoffe, dass wir für 2026 mehr Highlights haben werden, was das Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen betrifft. Kerstin Claus, ich sage vielen, vielen Dank. Schön, dass Sie heute bei uns waren. Danke schön.
[00:43:35.030] - Kerstin Claus
Sehr gerne.
[00:43:37.920] - Nadia Kailouli
Jetzt haben wir ja nur über ein paar Themen mit Kerstin Claus gesprochen. Dabei muss man ja sagen, das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendlichen spielt sich ja in so vielen anderen Themen auch noch ab. Und daher kann man eigentlich nur, ich sage jetzt mal, gespannt sein, was das UBSKM und das ganze Team da drumherum in den nächsten Jahren für diesen Kinderschutz eben noch tun wird.
[00:43:58.480] - Nadia Kailouli
An dieser Stelle möchte ich mich auch ganz herzlich mal bei euch bedanken, dass ihr uns so treu zuhört und dass ihr auch bei schwierigen Themen dranbleibt. Wenn ihr wollt, dann folgt uns doch gerne, abonniert unseren Kanal und wenn ihr uns persönlich einmal schreiben wollt, dann könnt ihr das natürlich sehr gerne tun. Eine E-Mail könnt ihr einfach schreiben an einbiszwei@ubskm.bund.de.
Mehr Infos zur Folge
Hinweis: Diese Folge wurde am 30.10.2025 aufgezeichnet.
Gerade erst hat sie der Bundesregierung vorgeworfen, nicht solidarisch mit Missbrauchsbetroffenen zu sein. Da ging es darum, dass ein Hilfsfonds für Menschen, die von sexueller Gewalt betroffen sind, abgeschafft werden soll. Man kann also durchaus sagen, dass Kerstin Claus, die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Konflikten nicht aus dem Weg geht. Im Kampf für diejenigen, die sexueller Gewalt ausgesetzt sind oder waren, ist sie an vielen Fronten unterwegs: Sie wirbt für mehr Betroffenenbeteiligung, legt sich mit den Kirchen an, fordert mehr Kinderschutz im Internet oder auch, dass angehende Lehrkräfte im Studium etwas zum Thema sexuelle Übergriffe lernen.
„Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen”, kurz: UBSKM – das ist ihr offizieller Titel und was Sie in den drei Jahren, die sie bisher im Amt ist, erreicht hat und was noch alles passieren soll, erzählt sie bei #einbiszwei.
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