Podcast | Folge: 80 | Dauer: 39:10

Was macht die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, Isabell Rausch-Jarolimek?

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Isabell Rausch-Jarolimek (00:00)

So wie bei ganz vielen anderen Erziehungsthemen auch, ist Mediennutzung zunehmend halt einfach ein Thema, das sich eigentlich auch im täglichen Austausch widerspiegeln sollte, also dass man auch mal nachfragt: „Siehst du das auch? Ist dir das auch schon mal irgendwo untergekommen, wenn du TikTok nutzt? Wie findest du das? Wie gehst du damit um?" Oder auch, wenn man merkt, mein Kind verschließt sich scheinbar zunehmend. Irgendwas ist da im Argen. Das muss nicht immer irgendwas sein, was auf dem Schulhof passiert ist. Das kann heute vor allem was sein, was tatsächlich über Smartphone-Nutzung passiert. Cybermobbing zum Beispiel ist auch ein Phänomen, das sehr, sehr zunimmt.

Nadia Kailouli (00:36)

Hi, herzlich willkommen bei einbiszwei, dem Podcast über Sexismus, sexuelle Übergriffe und sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Ich bin Nadia Kailouli und in diesem Podcast geht es um persönliche Geschichten, um akute Missstände und um die Frage, was man tun kann, damit sich was ändert. Hier ist einbiszwei. Schön, dass du uns zuhörst.

Nadia Kailouli (01:01)

Splatterfilme, Pornos, blutrünstige Computerspiele und Rechtsrock-CDs. Das alles kann auf dem sogenannten Index landen, also verboten werden. Was auf diese berühmte Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt wird, entscheidet die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und das macht sie seit mittlerweile 70 Jahren. Früher war die Bundeszentrale unter dem Namen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften bekannt - das kennen sicherlich noch einige - heute geht es aber nicht mehr nur um "Schmutz und Schundliteratur", sondern um alle Medien, vor allem um das, was im Internet passiert. Isabell Rausch-Jarolimek, ist die Leiterin des Referats „Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes" und erzählt mir hier gleich, ob die Bundeszentrale überhaupt noch mit dem Prüfen von jugendgefährdenden Medien hinterherkommt und wie sie das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder und Jugendliche machen will. Hallo, grüß dich.

Isabell Rausch-Jarolimek (01:52)

Hallo.

Nadia Kailouli (01:53)

Du bist die Leiterin des Referats „Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes" bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz eben. Jetzt muss man einfach sagen, das ist wahnsinnig viel Beamtentum-Arbeit. Und ich dachte mir, wenn wir schon jemanden da haben, der ohne Dokumente und Arbeitsmappen hier hinkommt, obwohl man im Wortsinn Beamtenjobs macht, habe ich einfach was mitgebracht. Vielleicht hört man das hier so rascheln. Denn was habe ich hier in der Hand? Das ist die Indizierungsliste 2023. Kurz gesagt sagt man dazu „Index". Magst du einmal erklären, was ich hier in der Hand halte? Was für eine Mappe?

Isabell Rausch-Jarolimek (02:32)

Ja. Also erst mal ist das unsere Publikation, die BZKJ aktuell. Die erscheint jedes Vierteljahr und hat immer einen Themenschwerpunkt. Was aber immer gleich bleibt, ist, dass dort aktuell die Indizierungen der letzten drei Monate veröffentlicht sind. Also der Bereich der Liste des Index, der öffentlich zugänglich ist, das ist nicht alles. Also wir können zum Beispiel nichts veröffentlichen, was durch Kinder und Jugendliche dadurch noch mal eher schneller aufgefunden werden könnte, also zum Beispiel eine URL für eine Website. Die wirst du nie da drin finden, weil das müssen sie nur abtippen und dann sind sie auf der Seite am Ende. Aber was da drin ist, sind zum Beispiel DVD, das sind Spiele, Konsolenspiele, die indiziert sind. Das ist Musik, die indiziert ist, sehr viel aus dem Bereich rechtsextremistisches Gedankengut. Also das findet sich da alles wieder.

Nadia Kailouli (03:23)

Also zusammengefasst ist das die Liste, die ihr anfertigt und da verschriftlicht, ohne dass man es wiederfindet, über Copy and Paste, Sachen, die Kinder und Jugendliche gefährden aufgrund der Inhalte und der Publikation.

Isabell Rausch-Jarolimek (03:36)

Genau.

Nadia Kailouli (03:36)

Okay, wow. Siehst du, ich fange schon auch dann irgendwann mal bei euch an. Gut, wie du schon gesagt hast, das ist jetzt die vierte Ausgabe aus 2023. Alle paar Monate kommt eben diese Indexliste eben raus. Und man kennt sie ja, wenn wir vielleicht zurückspringen wollen, aus der Vergangenheit, hat diese Indexliste eigentlich schon für Ruhm und Trubel gesorgt, wenn wir zum Beispiel Die Ärzte nehmen oder wenn wir zum Beispiel Rammstein nehmen. Die war nämlich auch schon auf dieser Liste.

Isabell Rausch-Jarolimek (04:02)

Ja, ganz genau. Die Liste gibt es jetzt schon fast 70 Jahre lang. Die Prüfstelle feiert dieses Jahr ihr 70-jähriges Bestehen. Und was sich verändert hat, sind einfach die Dinge, die da indiziert werden. Wir haben in den 50er-, 60er Jahren zum Beispiel, ja, das sind so kleine, würde man heute sagen, nette Gesellschaftsspielchen, die aber irgendwie einen frivolen Charakter hatten oder Zweideutigkeiten. Und dann kamen später auch Filme dazu, wo man aber heute sagen würde, was ist das Problem? Damals war es tatsächlich so, dass man gesagt hat, dass das die Jugendlichen in ihrem Reifeprozess beeinträchtigt oder sogar gefährdet. Und deswegen ist es auf den Index gekommen.

Nadia Kailouli (04:43)

Wenn wir jetzt mal bei Rammstein kurz bleiben wollen. Ich weiß jetzt gar nicht mehr, womit die damals da drauf gekommen sind, aber die haben ja dann geklagt, die Band, und gesagt: „Moment mal, das ist hier künstlerische Freiheit." Und die sind damit auch durchgekommen. Wie blickt man da heute drauf, wenn man also jetzt zurückblickt, was Rammstein betrifft, was heutzutage wahrscheinlich auch immer noch Thema ist, dass Künstlerinnen und Künstler sagen: „Nein, das ist hier keine Jugendgefährdung oder Kindesgefährdung, das ist künstlerische Freiheit!"

Isabell Rausch-Jarolimek (05:10)

Ja, das haben wir tatsächlich sehr, sehr regelmäßig. Also gerade auch aktuell sind es eher eben die rechtsextremistischen Bands, die dann sagen: "Das ist künstlerische Freiheit." Es gibt immer die Möglichkeit, zu klagen, – das ist ganz klar. Es ist ja auch letztlich ein rechtsstaatliches Verfahren. Es ist ein Gremium, das über diese Indizierung entscheidet, das ist sehr plural besetzt. Und in einigen Fällen wird so einer Klage dann stattgegeben vom Gericht, in anderen Fällen nicht. Also bei Rammstein hat das Gericht so entschieden und gesagt, in dem Fall überwiegt die Kunstfreiheit. Aber wir haben eben auch viele Fälle, wo es so ist, dass tatsächlich die Jugendgefährdung ganz eindeutig ist und es überwiegt.

Nadia Kailouli (05:50)

Vielleicht kannst du uns – wir sprechen auch noch über andere Sachen, die in deinem Aufgabenbereich liegen – aber vielleicht kannst du uns trotzdem mal ein bisschen Hintergrundinfos geben. Wenn ich mir jetzt diesen Katalog, das ist nun wirklich ein Katalog in die Hand nehme, dann könnte ich jetzt auch mal sagen: „Sag mal Stopp!" Sag mal Stopp.

Isabell Rausch-Jarolimek (06:03)

Stopp.

Nadia Kailouli (06:03)

So und jetzt noch mal Stopp.

Isabell Rausch-Jarolimek (06:05)

Stopp.

Nadia Kailouli (06:05)

So, ihr müsst euch vorstellen, hier ist einfach eine wirklich riesen Liste kleingedruckt vor mir und ich habe jetzt mit meinem Finger getippt auf „Verleumdete Generation - Folge Nummer 1291". Ich habe davon noch nie was gehört. Wer bringt das auf diese Liste? Also was für Leute gucken sich all das an oder finden das, um das dann am Ende hier in diesen Katalog abzutippen?

Isabell Rausch-Jarolimek (06:29)

Also letztlich gibt es anregungsberechtigte Stellen, so heißen die. Das sind zum Beispiel, also das Familienministerium kann einen Antrag stellen, die obersten Landesjugendbehörden können Anträge stellen, die Jugendämter, und über die kommt eben einfach auch ein großer Teil. Und das ist eben auch bekannt, weil wiederum Menschen, die Jugendämter hinweisen können. Also ich bin zum Beispiel in der Jugendarbeit tätig, in der praktischen Jugendarbeit, und stelle fest, meine Jugendlichen, mit denen ich dann nachmittags Zeit verbringe, hören eine bestimmte Band. Und diese Band scheint eindeutig irgendwie in den rechtsextremistischen Kontext zu gehören. Dann habe ich die Möglichkeit, das dem Jugendamt zu melden und das wiederum kann bei uns ein Antrag stellen. Und so kommen die Dinge dann am Ende auf diese Liste.

Nadia Kailouli (07:10)

Auf diese Liste. Und müsst ihr das dann prüfen und euch das auch anhören und anschauen, oder?

Isabell Rausch-Jarolimek (07:15)

Ja, wir prüfen es vor und dann gibt es eben das Gremium. Das ist in der Regel ein zwölfer Gremium, das trifft sich einmal im Monat und da werden die Fälle, die aktuell bei uns gerade anstehen, in dieses Gremium gegeben und dann wird das richtig auch diskutiert. Also da geht es eben auch wirklich darum, dass diese Abwägung, zum Beispiel Kunstfreiheit, Jugendgefährdung, dass die wirklich getroffen wird und dass das auch festgehalten wird in der Entscheidung, dass dieser Diskurs stattgefunden hat.

Nadia Kailouli (07:41)

Da würde ich gerne mal mit drin sitzen. Voll spannend auch, total. Aber okay, jetzt muss man ja mal sagen, okay, man kann euch nicht vorwerfen, ihr tut nichts, ihr tut was, um irgendwie zu sagen: "Wir schauen uns Inhalte an, die publiziert werden und die auch Kinder und Jugendliche erreichen können oder gezielt erreichen wollen. Die hören wir uns an und wenn wir merken, nein, das ist nicht cool, dann kommt das auf diese Liste!" Wer liest am Ende diese Liste? Also als Jugendliche hätte ich mir den Katalog jetzt nicht angeguckt, um zu wissen, kann ich das jetzt hören oder nicht?

Isabell Rausch-Jarolimek (08:08)

Ja, es richtet sich auch gar nicht in erster Linie an die Jugendlichen, aber eben an alle die, die mit Jugendlichen arbeiten, die irgendwo in einem Bereich tätig sind, in dem sie viel Kontakt zu Jugendlichen haben und die sollten das wissen. Und natürlich, Händlerinnen, Händler, damit sie zum Beispiel wissen, eine bestimmte CD darf ich nicht vertreiben, eine DVD darf ich nicht vertreiben. Im Online-Bereich sind das sind dann eben zum Beispiel Streamingdienste und die großen Plattformen, wenn wir jetzt eine indizierte URL nehmen, dann gibt es die Möglichkeit, das heißt „BPJM-Modul", und da sind eben die indizierten URLs eingespeist und die werden durch Suchmaschinen wie Google dann nicht ausgespielt. Also das geht auf dem Weg dann bei digitalen Indizierungen eben so, dass es über die Suchmaschinen nicht gefunden werden kann.

Nadia Kailouli (08:54)

Alles klar. Also ich habe zwar jetzt hier im Katalog geblättert, aber das Ganze gibt es auch in digitaler Variante natürlich, dass man dann schneller herausfinden kann: "Okay, das wird es über unsere Plattform zum Beispiel nicht geben."

Isabell Rausch-Jarolimek (09:06)

Es muss nichts abgetippt werden.

Nadia Kailouli (09:08)

Sehr gut. Ich dachte schon, okay, wow. Aber wenn wir jetzt mal wirklich in diesem Kontext Medien bleiben wollen, das ist ja wirklich auch dein Bereich, wo du unterwegs bist, um zu gucken, wo da draußen müssen wir Kinder und Jugendliche eben im World Wide Web schützen. Wir wissen alle, dass gerade eben durch die Digitalisierung die Gefahr von sexualisierter Gewalt vor allem ja eben auch gegenüber Kindern und Jugendlichen gestiegen ist. Und man fragt sich aber: Was ist denn die große Gefahr? Gerade Eltern fragen sich: "Ja, soll mein Kind jetzt auf TikTok sein? Soll mein Kind nicht auf TikTok? Kriegt mein Kind jetzt ein Handy? Kriegt mein Kind kein Handy?" So, wo fängt man da an? Wann habt ihr angefangen euch damit Gedanken zu machen? Und gibt es darauf überhaupt eine klare Antwort?

Isabell Rausch-Jarolimek (09:49)

Es gibt nicht die eine Antwort. Es gibt ganz viele Antworten und ganz viele Möglichkeiten. Und das setzt eben voraus, dass wirklich vor allem Erziehungsberechtigte wissen, was Kinder und Jugendliche nutzen. Es ist – ich hole mal ein bisschen weiter aus – bis vor ein paar Jahren so gewesen, dass es tatsächlich im Jugendschutz vor allem den Schutz vor ungeeigneten Inhalten ging. Das entspricht aber gar nicht mehr der Nutzungsrealität von Kindern und Jugendlichen, weil wie du sagst, sie sind auf TikTok, sie sind auf Instagram. Und was ihnen dort begegnet, das sind vor allem die sogenannten Interaktionsrisiken. Also da geht es um Kontaktmöglichkeiten, die bestehen. Und da kann dann zum Beispiel Cybergrooming aufkommen. Da kann es sein, dass sie über Influencer:innen mit Inhalten wiederum auf indirektem Weg konfrontiert werden, die sie dabei beeinträchtigen, ihr Demokratieverständnis zum Beispiel beeinträchtigen und beeinflussen. Also das ist gerade ein ganz großes Thema, dass über Podcasts von extremistischen Podcastern Kinder und Jugendliche demokratiegefährdende Inhalte letztlich bekommen. Und das kann sie nachhaltig, weil sie eben diese Inhalte sehr schnell, in sehr kurzer Zeit und in einer großen Menge über diese Social-Media-Kanäle wahrnehmen, tatsächlich beeinflussen.

Nadia Kailouli (11:06)

Ja, ich meine, da muss man ja nur auf unsere jetzige Zeit irgendwie gucken, wie schnell das geht, dass Kinder und Jugendliche etwas adaptieren, wo man dann, wenn man Aufklärung betreibt, zum Beispiel sagt: "Das, was du da jetzt sagst, ist rassistisch oder das, was du da jetzt sagst oder den Hashtag benutzt, ist antisemitisch." Ich habe mich mal mit einer Lehrerin unterhalten, die sagte: "Wir sind damit total überfordert, weil das passiert nun mal im Netz. Die haben überhaupt gar keine Referenzen davon, was das wie, wo ist, sondern sie übernehmen einfach." Wie kriegt man das denn dann hin? Also wo ist dann eure Aufgabe, die ihr leisten müsst, damit Kinder und Jugendliche besser aufgeklärt werden, bevor sie vor allem rassistische oder antisemitische Inhalte teilen?

Isabell Rausch-Jarolimek (11:46)

Ja, Aufklärung ist ein ganz wichtiger Punkt und das muss aber vor allem eben auch über die Anbieter selbst mit passieren. Also es ist ganz wichtig, dass die immer auf dem Schirm haben: Was ist denn gerade sehr beliebt bei den Kindern und Jugendlichen? Also, welche Influencer:innen stehen denn gerade ganz hoch im Kurs und welche Inhalte verbreiten die? Dann ist es wichtig, dass ich in unmittelbarer Nähe des Angebots, also am besten nur einen Klick weit weg, auch entsprechende Aufklärungsmaterialien finden oder Vernetzung zu Organisationen, die aufklären. Also gerade wenn es Desinformationen geht, Amadeu Antonio Stiftung zum Beispiel oder Hate Aid oder Organisationen in der Art. Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche aber auch wissen, ich kann mich selbst bei dem Anbieter melden, ich kann mich beschweren, ich kann sagen: „Hier finde ich irgendwas komisch, hier kommt mir was komisch vor. Seht euch das mal bitte an!" Und dass die sich dann auch wirklich drum kümmern.

Nadia Kailouli (12:36)

Das klingt total gut, aber wir wissen ja eigentlich doch aus der Praxis – korrigiere mich, wenn das anders ist –, dass so Plattformanbieter wie Instagram, TikTok, die großen Player, wie Meta, die jetzt nicht so ein Interesse haben, da den Jugendschutzbeauftragten nach vorne ran zu schicken, sondern da geht es um Reichweite, da geht es um Klicks, da geht es um "umso mehr auf meine Plattform kommen, desto besser". Wie erreicht man die? Rufst du die dann an und sagst: „Hallo, hier ist die Isabell. Können wir mal kurz reden, weil ihr habt da eigentlich einen Job zu machen?"

Isabell Rausch-Jarolimek (13:03)

Tatsächlich ja, so ungefähr.

Isabell Rausch-Jarolimek (13:06)

Wirklich? Erzähl.

Isabell Rausch-Jarolimek (13:07)

Wir haben einen Prozess bei uns, der nennt sich Zukunftswerkstatt. Und in diesem Format sprechen wir mit den großen relevanten Anbietern und mit Expertinnen und Experten aus dem Bereich Kinder- und Jugendmedienschutz. Wir bringen die alle zusammen regelmäßig im Rahmen von Veranstaltungen an einen Tisch und dann diskutieren wir sehr kleinteilig mit ihnen eben genau solche Maßnahmen, wie: Was sind denn aktuelle Trends bei Kindern und Jugendlichen? Und wo schützt ihr sie und wo schützt ihr sie gerade nicht ausreichend? Wir haben auch Jugendliche selbst mit dabei. Wir haben einen Beirat, da sind vier Jugendliche drin und die nehmen wir dann auch in solche Formate mit rein. Und die wissen natürlich ziemlich genau aus ihrer Nutzung, was geht und was geht nicht. Die lassen sich dann auch nicht so leicht abspeisen mit: „Das können wir leider nicht machen." Sondern die sagen: „Wir glauben schon, dass ihr das machen könnt und uns an der Stelle besser schützen könnt." Also wir sind da schon in einem sehr regelmäßigen Austausch mit den Anbietern.

Nadia Kailouli (14:01)

Aber ist das, wie sage ich denn jetzt hier, Safety-Washing? So nach dem Motto: „Ja, klar, treffen wir jetzt hier die Leiterin vom Kinder- und Jugendmedienschutz und erzählen, ja, toll!" Weil Zusammenarbeit in die Politik ist ja immer gerne gesehen und wichtig und schön, gerade für große Anbieter. Also sind die dann eher so dazu bereit, weil sie keine Probleme haben wollen, aber in der Umsetzung scheitert das dann und setzen sich dann mit euch an den Tisch, weil ich mir denke, wenn ich manchmal, also als Erwachsene mal jemanden melde bei Facebook oder bei Instagram, wie viel Hürden ich da nehmen muss. Da geht bei mir schon die Laune runter, bevor ich sage: „Du Arschloch, dann schick mir halt weiter deinen Scheiß, bis ich dich hier gemeldet habe. Dauert das 17 Schritte!" Zum Beispiel.

Isabell Rausch-Jarolimek (14:42)

Ja, also es gibt halt zum einen die gesetzlichen Vorgaben natürlich. Also da müssen die Anbieter sich dranhalten und wenn sie das nicht machen und ihre Vorsorgemaßnahmen, nennt man das, eben nicht ausreichend sind, dann können auch entsprechend Bußgelder zum Beispiel verhängt werden. Aber die haben in der Regel schon auch ein Interesse daran, dass Kinder und Jugendliche sich sicher bewegen können auf ihren Diensten, weil sie möchten ja auch, dass sie sie nutzen. Natürlich sagen sie, ab einem gewissen Alter, das ist meistens in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Wir wissen aus der Erfahrung und die Anbieter auch, die Kinder und Jugendlichen sind häufig schon jünger. Also sie werden einfach auch immer jünger, wenn sie die Dienste nutzen. Mittlerweile ist das, was vor zwei, drei Jahren noch so ab 12, 13 war, schon deutlich im Grundschulbereich auch angekommen. Und dementsprechend sind aber auch die Anbieter – so erleben wir das zumindest, also die, mit denen wir reden – offen für Anregungen und offen für Hinweise, weil sie ja auch selbst gar nicht alles im Blick haben können, eben aufgrund der Fülle an Inhalten. Und wenn ihnen dann Expertinnen und Experten auch zum Beispiel zum Thema Cybergrooming sagen: „ Wir haben festgestellt, hier ist die Meldemöglichkeit eben, wie du es auch gerade beschrieben hast, viel zu weit weg und viel zu umständlich. Also bis da mal eine Jugendliche auf die Idee kommt, tatsächlich zu melden, kann schon was passiert sein am Ende und schon ein realer Kontakt zum Beispiel entstanden sein." Dann ändern die auch entsprechend ab.

Nadia Kailouli (16:04)

Okay. Kannst du vielleicht ganz konkret ein Beispiel sagen, mit wem ihr tatsächlich schon am Tisch saßt und darüber gesprochen habt?

Isabell Rausch-Jarolimek (16:09)

Ja, also wenn wir jetzt zum Beispiel das Thema Cybergrooming nehmen, da haben wir im vergangenen Jahr mehrere Veranstaltungen gehabt und hatten dort unter anderem TikTok mit dabei, wir haben Google, YouTube mit dabei, wir haben Meta mit dabei, wir hatten auch Snap mit dabei. Also das sind schon die großen relevanten Dienste.

Nadia Kailouli (16:30)

Ah ja, okay. Snap ist eigentlich ein ganz gutes Beispiel. Ich war da auch mal ein bisschen unterwegs und dachte so, hey, wie krass das ist, dass sich hinter Kinderprofilen eigentlich erwachsene Männer verbergen, um da eben den Erstkontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen für sexualisierte Gewalt. Wie reagiert denn dann Snap? Da sagen die dann so: „Ja.." Also was hätten sie denn für Hebel? Was könnten Sie tun, um das zu verhindern, dass man das ausnutzt und so an Kinder und Jugendliche kommt?

Isabell Rausch-Jarolimek (16:59)

Ja, also die effektivste Möglichkeit wäre natürlich, dass man das Alter der Nutzenden tatsächlich erst mal wirklich ganz sicher feststellt, bevor sich jemand anmelden kann. Das ist dann eine Altersverifikation, so nennt man das. Das machen die Anbieter zum Teil oder ab einem gewissen Alter, also wenn … Ich weiß es von Meta für Instagram, dass sie das machen, sobald ein als minderjährig angemeldeter Nutzender sein Alter auf 18 nachträglich korrigiert. Dann findet eine Altersüberprüfung statt. Also in Einzelfällen wird das gemacht. Das wäre eine Möglichkeit, hat aber immer auch datenschutzrechtliche Schwierigkeiten, greift zum Teil in die Persönlichkeitsrechte ein und würde am Ende bedeuten, dass wir uns eigentlich alle immer erst mal einer Altersverifikation stellen müssten, bevor wir Dienste nutzen. Also das ist auch einfach gesellschaftspolitisch nicht das Einfachste.

Nadia Kailouli (17:53)

Es ist nicht das Einfachste. Obwohl das noch so absurd ist. Ich weiß gar nicht mehr, mit wem ich hier saß. Ich glaube, Julia …

Isabell Rausch-Jarolimek (17:59)

Von Weiler.

Nadia Kailouli (17:59)

Ja und die hatte ein super Beispiel genannt: Früher, als wir in die Videothek gegangen sind, dann gab es ja auch den Bereich, wo man erst mit der Volljährigkeit reinkommen konnte für Videoinhalte. So, da musste man halt dem Videotheksbetreiber seinen Perso zeigen und der hat dann gesagt: "Alles klar, okay, du kannst da jetzt rein." Das passiert im Internet nicht, genauso wie wenn wir ins Kino gehen. Wenn wir ins Kino gehen, müssen wir auch beweisen, welches Alter wir haben, oder wenn wir in den Club gehen, da hat man halt einen Perso dabei. Und das Internet ist so ein freier Raum, wo man sagt, warum passiert das da nicht? Warum sträuben wir uns so, aufgrund von Datenschutz zu sagen, wir verifizieren uns, dass wir ein bestimmtes Alter haben? Auch, um zu wissen, okay, da meldet sich gerade jemand an, der ist 58 und schreibt bei Snap eigentlich eine Plattform für Kinder und Jugendliche.

Isabell Rausch-Jarolimek (18:47)

Also es passiert im Internet schon auch immer, wenn es darum geht, dass Inhalte erst für ab 18-Jährige geeignet sind, zum Beispiel. Also dann muss das so geschützt sein, dass Minderjährige das auch nicht sehen können. Und da ist so eine Altersverifikation in der Regel vorgeschaltet. Bei den Social-Media-Diensten ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben und dementsprechend gestalten die Anbieter das so aus, wie es für sie und ihre Dienste eben am passgenauesten ist. Sie haben aber auch noch die Möglichkeit … Also das eine ist eben, dass sie sich dann auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen und sagen: "Erst ab einem gewissen Alter." Sie haben aber zum Beispiel auch die Möglichkeit, Kontaktfunktionen so einzustellen, dass erst zum dass, zum Beispiel, Minderjährige nicht von Fremden kontaktiert werden können. Also dass es nicht die Möglichkeit gibt, eine Nachricht von einem Volljährigen an einen minderjährigen Nutzenden zu schicken. Und das hat Meta, meine ich, vor ein paar Monaten auch entsprechend geändert. Also die haben das so angepasst, dass das erst möglich ist, wenn es wirklich zwei 18-Jährige sind oder mindestens 18-Jährige, und diese Form der Kontaktanbahnung zumindest an der Stelle unterbunden.

Nadia Kailouli (19:58)

Wenn wir jetzt mal von dem Geschreibe weggehen, hin zu dem Bildmaterial, zu dem Videomaterial. Man sieht ja auf Plattformen wie eben Snap oder TikTok oder sonst wo, zum Beispiel – keine Ahnung, was habe ich da gesehen? Sehr, sehr junge Mädchen, die in Unterwäsche tanzen oder Aufnahmen von einem Po, der wackelt oder so. Und da fragt man sich ja schon, warum boomt diese Plattform so sehr aufgrund von solchen Videos? Und warum heizt diese Plattform aufgrund der Algorithmen das ja selber an? Also man braucht ja nur ein paar Minuten und muss dreimal auf ein Bild klicken und schon ist der Algorithmus voll mit diesen Inhalten. Welche Handhabe habt ihr da oder wie empfindet ihr das und was kommuniziert ihr dann an die Plattform?

Isabell Rausch-Jarolimek (20:44)

Also zum einen ist das ein Bereich, wo wir uns natürlich wünschen, dass da einfach auch mehr Sensibilisierung durch die Anbieter erfolgt, also dass Kinder und Jugendliche auch wirklich aufgeklärt werden, was passiert, wenn ich mich so zeige? Also wie groß ist eben auch die Reichweite? Also dass sie überhaupt dafür mal ein Verständnis entwickeln, dass sie sich da quasi der ganzen Welt öffnen auf diese Weise und sichtbar machen. Das ist was, was wir sehr wichtig finden. Dann versuchen wir auch mit ihnen natürlich das Thema Algorithmen, künstliche Intelligenz, also wie passiert es, dass eben genau diese Schleifen entstehen, dass man immer wieder ein und dieselben Inhalte mehr oder weniger vorgeschlagen bekommt? Wie kann man das durchbrechen? Da sind wir tatsächlich eher auch so bei Themen wie selbstgefährdendem Verhalten zum Beispiel. Also das ist so ein Bereich, der gerade für junge Mädchen Essstörungen, Schönheitsideale, die verherrlicht werden, da geraten die in der Pubertät sehr schnell in solche Schleifen, in denen sie immer wieder nur solche Videos vorgeschlagen bekommen, in denen ihnen ein falsches Körperbild letztlich vorgegeben wird. Und wie kann man das aufbrechen? Also welche Möglichkeiten hat der Algorithmus eben auch, dagegen zu steuern? Also, er funktioniert ja so oder so. Also man kann ihn auch nutzen, um Jugendschutz zu verbessern.

Nadia Kailouli (21:59)

Wollen die das denn?

Isabell Rausch-Jarolimek (22:03)

Also die Erfahrung, die wir machen, ist schon, dass sie es wollen.

Nadia Kailouli (22:07)

Aber ist man dann da nicht total baff, wenn man sagt: „Krass.." Also ich, oder vielleicht bin ich gerade einfach nur total baff, weil ich mir denke, wow, ihr saßt schon mit den großen Player der Digitalisierung zusammen, mit denen, wo wir jeden Tag mit unserer Kommunikation eigentlich ausüben. Und trotzdem, obwohl ihr mit denen zusammensitzt, obwohl ihr mit denen Inhalte diskutiert, regelmäßig was zu tun ist. Ist das blöde, böse Internet eine riesen Gefahrenzone, gerade für Kinder und Jugendliche? Wie kann das sein?

Isabell Rausch-Jarolimek (22:40)

Es ist natürlich sehr, sehr kleinteilig und sehr mühsam. Und das liegt vor allem einfach daran, dass es so schnelllebig ist und dass immer wieder neue Inhalte hochgespült werden und dass immer wieder neue Phänomene auftreten. Und dementsprechend ist es halt ein Stück weit natürlich ein Kampf gegen Windmühlen. Aber ich muss sagen, dass wir grundsätzlich über die Bereitschaft und Offenheit schon auch – ich will nicht sagen, uns freuen, weil es sollte natürlich selbstverständlich sein – aber wir finden es einfach gut, dass wir in diesem regelmäßigen Diskurs sind und dass sie sich dem auch stellen und dass sie eben auch das mit annehmen, was auch von den Expertinnen und Experten kommt, auch wenn es nicht immer Rechtsverletzungen dabei geht, sondern sie auch sagen könnten: „Ja, ist okay, nehmen wir mal zur Kenntnis, aber interessiert uns gerade nicht weiter." Also das haben wir noch nicht erlebt.

Isabell Rausch-Jarolimek (23:26)

Okay. Ihr kümmert euch ja auch die sogenannte schwere Jugendgefährdung. Und da geht es ja unter anderem auch um Posen-Darstellungen. Und da definiert ihr das folgendermaßen auf der Website – das muss ich jetzt vorlesen, das ist ein bisschen was – "Posen-Darstellung sind Darstellungen von Minderjährigen in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung, also Posendarstellungen. Dabei muss es sich nicht um Abbildungen der Realität handeln. Auch virtuelle Darstellungen von Mädchen und Jungen, die nach dem äußeren Erscheinungsbild, also noch nicht 18-jährig erscheinen, erfüllen, den Tadbestand." So, das musst du uns erklären. Was prüft ihr da genau?

Isabell Rausch-Jarolimek (24:06)

Das könnte zum Beispiel ein Manga sein. Also das war eine Zeit lang mal sehr weit verbreitet. Das waren Mangas. Das heißt, wir haben eine virtuelle Darstellung in dem Fall und keine reale Darstellung. Aber es war ganz offensichtlich, dass es Minderjährige sind, die eben in solchen Posen dargestellt sind.

Nadia Kailouli (24:24)

Wenn man das dann eben prüft oder sagt: „Hey, das ist so nicht in Ordnung!" Dann schützt man davor, dass man sagt, das sind Abbildungen von Sachen, die dann auch genutzt werden können, um sexualisierte Gewalt abzubilden, oder?

Isabell Rausch-Jarolimek (24:38)

Ja, das kann also zum einen natürlich irgendwie einen Anreiz entsprechend noch mal erhöhen, aber wiederum sinkt dadurch ja auch so ein bisschen so eine Hemmschwelle. Je selbstverständlicher die Dinge sind, desto selbstverständlicher werden sie auch angenommen. Desto selbstverständlicher wird auch von jungen Mädchen zum Beispiel angenommen: „Das ist was, das ist völlig okay, das ist normal." Und genau das möchten wir ja eben sondern sie sollen ja dafür sensibilisiert werden, dass das nicht okay ist und auch nicht okay ist, wenn das jemand von ihnen verlangt.

Nadia Kailouli (25:07)

Aber da muss man ja dann auch wieder hinkommen zur Gaming-Szene. Ich muss da gerade an die Gamescom denken, die riesen Messe. Ich war da einmal und wenn man da rüberläuft und sich die ganzen Spieler anguckt und so, denkt man sich auch so: „Okay, wow, krass!" Und ist man dann da auch vertreten als Kinder-und Jugendschutzmedienbeauftragter und sagt: „Hallo, wir wollen jetzt nicht der Spielverderber sein, aber hier sind Abbildungen von jungen Menschen in diesen Spielen, die eigentlich so von unserer Seite aus nicht als okay gewertet werden"?

Isabell Rausch-Jarolimek (25:37)

Also alles, was da an Spielen gezeigt wird, hat ja eine Altersfreigabe. Sonst darf es da nicht gezeigt werden. Das heißt, das ist durch die USK vorher geprüft worden und dementsprechend dann entweder nur für Kinder und Jugendliche in einem bestimmten Alter auch zugänglich. Also da sind ja dann oft diese geschützten Bereiche, Spiel hinter einer Wand und da dürfen nur die ab 16-Jährigen zum Beispiel rein. Und alles, was frei zugänglich ist, muss im Prinzip so sein, dass Kinder jeden Alters es sehen können. Aber dieses Prüfverfahren und die Altersfreigabe muss bei allen da sein, die auf der Gamescom vertreten sind.

Nadia Kailouli (26:08)

Okay, aber dann, wenn die Gamescom over ist und wir uns dann wieder vor unseren Laptop oder iPad stellen – wir haben es ja schon eingangs gehört –, das mit der Altersverifizierung funktioniert ja nun noch nicht so wirklich auf den ganzen Anbieterportalen.

Isabell Rausch-Jarolimek (26:23)

Ja, also wenn es Spiele sind, die online verfügbar sind, dann müssen die trotzdem dieses Alterskennzeichen haben. Auch die Spieleplattform müssen die Kennzeichen der USK mit transportieren. Und es muss klar sein, wenn ich das Spiel spiele, dann spiele ich jetzt ein 16er-Spiel. Das muss auf jeden Fall übernommen werden.

Isabell Rausch-Jarolimek (26:39)

Alles klar. Good to know. Jetzt muss man natürlich sagen, klar, es ist nicht nur immer die Arbeit der Politik, dass man sagt: „Ey, ihr müsst aber...", und, „ihr müsst aber…" Also ihr müsst, finde ich, ganz schön viel. Ihr steht irgendwie in der Verantwortung natürlich auch. Aber nichtsdestotrotz klar spielt gerade, was der Schutz von Kindern und Jugendlichen betrifft, auch unter anderem die Erziehungsberechtigten eine Rolle. Und da ist natürlich die Frage: Inwieweit verschaffe ich meinem Kind – einem Jugendlichen kann man das jetzt nicht mehr verwehren, aber inwieweit verschaffe ich meinem Kind Zugang in die digitale Welt? Und was ist eigentlich meine Aufgabe, als Erziehungsberechtigte da für eine Sensibilisierung von Gefährdungen zu appellieren? Das ist, glaube ich, ein Thema, was viele Eltern sagen: „Boah, Bock habe ich da nicht drauf, weil wenn ich meinem Kind das iPad gebe, ist hier erst mal Ruhe zu Hause und ich kann die Wäsche machen." So, wie soll man denn eurer Meinung nach, deiner Meinung nach, da am besten mit umgehen, wenn man jetzt so einen Zwerg zu Hause sitzen hat, der sagt: „Ich will aber auf TikTok!"?

Isabell Rausch-Jarolimek (27:39)

Ja, es ist vor allem wichtig, tatsächlich sich damit selbst zu beschäftigen. Also ganz schwierig wird es immer dann, wenn Eltern eben genau diese … oder die Haltung haben: „Ja, okay, ich habe jetzt keinen Nerv dafür, sollen die mal machen!", oder, „Sollen die auch nicht machen!" Das ist auch nicht besser, weil wenn sie es zu Hause nicht dürfen, machen sie es in der Regel irgendwo anders oder machen sie es heimlich. Also das ist eben auch keine Lösung. Aber so wie bei ganz vielen anderen Erziehungsthemen auch, ist Mediennutzung zunehmend halt einfach ein Thema, das sich eigentlich auch im täglichen Austausch widerspiegeln sollte. Also dass man wirklich beim Abendessen auch über sowas redet, also was, gerade wenn man irgendwo gelesen hat, da stehen sie total drauf, das geht gerade sehr durch die Presse, dass man auch mal nachfragt: „Siehst du das auch? Ist dir das auch schon mal irgendwo untergekommen, wenn du TikTok nutzt? Wie findest du das? Wie gehst du damit um?" Also ich würde sagen, integrieren in den wirklich Alltag zu Hause als Gespräch beim Abendessen oder auch, wenn man merkt, mein Kind verschließt sich scheinbar zunehmend, irgendwas ist da im Argen. Das muss nicht immer irgendwas sein, was auf dem Schulhof passiert ist. Das Kann heute vor allem was sein, was tatsächlich über Smartphone-Nutzung passiert. Cybermobbing zum Beispiel ist auch ein Phänomen, das sehr, sehr zunimmt.

Nadia Kailouli (28:55)

Aber wer ist denn dann … Also wenn jetzt die Eltern, die sagen: „Okay, wir reden darüber!" Dann gehen wir auf die nächste Ebene, die Schule zum Beispiel. Es gibt Lehrerinnen und Lehrer, die verbieten zum Beispiel das Handy. Die sagen: „Hier im Unterricht Handy weg!" Also wird der Lehrer oder die Lehrerin dann zum Arsch für die Schülerinnen und Schüler. Ist das deiner Meinung nach der richtige Weg, was den Schutz von Kindern und Jugendlichen betrifft, was die Medienlandschaft betrifft?

Isabell Rausch-Jarolimek (29:17)

Nein, überhaupt nicht. Ich bin auch gar keine Freundin von Verboten, weil es ja auch darum geht, sie müssen ja den Umgang auch lernen und sie sollen ja auch … Wir stellen unsere Arbeit auch unter die UN-Kinderrechtskonvention und da geht es um zum einen den Schutz vor Gefährdungen, aber es geht genauso, um die Befähigung zu einer gerechten Teilhabe. Und Teilhabe funktioniert eben nur, wenn ich mich selbst auch ein Stück weit schützen kann oder wenn ich weiß, wo die gefahren sind, wenn ich weiß, an wen ich mich wenden kann. Und das ist genauso wichtig. Und in dem Moment, in dem Eltern oder Schule oder wer auch immer verbieten, werden Kinder und Jugendliche von Teilhabe ausgeschlossen und haben auch nicht die Chance, selbst den Umgang zu lernen. Und damit sind sie heute gesellschaftlich benachteiligt.

Nadia Kailouli (30:07)

Wie findet man da, als jemand, der im Ministerium arbeitet, den Zugang und die Ebene mit anderen Menschen, die sich im Kinder-und Jugendschutz engagieren und da eine andere Haltung zum Beispiel haben? Wie ist da der Austausch? Wir haben jetzt gerade gesehen, mit Meta und TikTok funktioniert es jetzt ganz gut. Die sind da sehr offen. Wenn ich mir jetzt vorstelle, die Gäste, die wir hier schon sitzen hatten, die würden jetzt wahrscheinlich sagen: „Nein, Isabell, das sehe ich komplett anders!"

Isabell Rausch-Jarolimek (30:32)

Ja, zum Teil. Wobei das Gute ist ja, wenn man die alle zusammenführt aus allen Richtungen, dann finden die sich ja meistens ganz gut in der Mitte und das ist das, was wir versuchen. Also ich bin ja nun nicht mehr im Ministerium, da ist man immer noch so ein Stück weit weg. Bei der Behörde habe ich eben ein bisschen mehr Freiraum und da können wir tatsächlich runde Tische führen, wo wir auch Kinderschutzorganisationen wie Innocence in Danger, die unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs, genauso wie Kinderrechteorganisationen, das Deutsche Kinderhilfswerk oder Kinder-und Jugendträger. Die bringen wir einfach alle zusammen und die können ihre Erfahrungen da auf den Tisch packen und dann sehen wir gemeinsam, wo stehen wir da gerade und was wünschen wir uns alle am Ende ein Stück weit besser, anders, und sehen, wie können wir das an die Anbieter geben?

Nadia Kailouli (31:22)

Gibt es etwas, wo du sagst, „Da stehen wir gerade!"? Wo du sagst, „Das könnte ich eigentlich heute mal so verkünden, da stehen wir und das haben wir uns für das erste Quartal '24 auf die Agenda geschrieben!"

Isabell Rausch-Jarolimek (31:35)

Auf die Gesamtbehörde betrachtet haben wir da einiges. Wenn es jetzt in Richtung Verbesserung, konkrete Verbesserung geht, in Diensten kann ich sagen, wir haben nächste Woche eine Veranstaltung zum Thema künstliche Intelligenz. Die machen wir gemeinsam mit ClickSafe. Das wird eine ganz große Konferenz. Da haben wir jetzt im Vorfeld noch mal gesehen, was haben wir in vergangenen Veranstaltungen und Diskussionen mit Anbietern zu dem Thema besprochen. Und da ist es zum Beispiel so, dass bei Snap ein Chatbot, der sehr prominent platziert war und das auch nach wie vor ist, über die elterliche Kontrolle aber komplett deaktiviert werden kann. Und das war ein Ergebnis aus einem Workshop, den wir mit Expertinnen und Experten geführt haben. Das haben die angeregt und der ist entsprechend jetzt auch deaktivierbar. Das ist ein kleiner Schritt, aber es ist eben tatsächlich ein, wie ich finde, auch nicht unwichtiger.

Nadia Kailouli (32:28)

Nein, absolut. Wenn man die KI, das ist ja die nächste Instanz des Missbrauchs ja unter anderem auch. Also viele Chancen natürlich, zum Beispiel zu sagen, wir können da mit Dank KI dann schneller irgendwie gucken, was ist hier irgendwie falsch. Aber die KI birgt natürlich auch unter anderem dann die Gefahr, zu sagen, man kann dadurch viel schneller sich die Bilder aus dem Netz holen von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Abbildungen und damit eben Missbrauchsdarstellungen faken oder so. Also das haben wir ja alles schon in der Berichterstattung auch gesehen. Jetzt würde ich gerne noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, und zwar auf den Gefährdungsatlas. Den habe ich im Zusammenhang mit dir entdeckt. Vielleicht magst du uns kurz aufklären, was ist der Gefährdungsatlas?

Isabell Rausch-Jarolimek (33:11)

Ja, der Gefährdungsatlas ist eine wissenschaftliche Publikation, die wir jetzt zweimal beauftragt haben bei zwei Instituten. Und da geht es eben darum, dass die aktuellen Gefährdungsphänomene jeweils beleuchtet werden, zusammengestellt werden und das erklärt wird. Also wo sind denn die Risiken gerade? Worauf können Kinder und Jugendliche stoßen bei der Mediennutzung? Das ist so was wie Cybergrooming zum Beispiel, das ist Sexting, das ist aber auch Desinformation und Hate Speech. Das sind auch monetäre Sachen, also zum Beispiel Lootboxen im Bereich Computerspiele.

Nadia Kailouli (33:46)

Das musst du mir erklären. Lootbox? Hab ich noch nie gehört?

Isabell Rausch-Jarolimek (33:50)

Ja, das sind so Schatzkissen, die sind in Computerspielen und das ist ein Zufallsprinzip, ob da was drin ist, was dich im Spiel weiterbringt, also irgendeinen Skin oder was auch immer. Oder eben nicht. Aber dafür geben Kinder und Jugendliche Geld aus. Natürlich über die Kreditkarte der Eltern in der Regel, die da irgendwo hinterlegt ist. Aber das kann eben dazu führen, dass viel Geld für nichts ausgegeben wird. Und das wissen viele Eltern auch nicht, die einfach sagen: „Mein Kind drängt jetzt gerade das und das Spiel unbedingt spielen zu dürfen. Ich lade das mal runter." Und stellen dann irgendwann fest: „Ich habe leider nicht eingestellt, dass jeder Bezahlvorgang noch mal von mir freigegeben werden muss. Also hat das Kind da jetzt mal ein bisschen was ausgegeben in diesem Monat."

Nadia Kailouli (34:37)

Aber das ist ja auch wieder ein interessanter Punkt. Eigentlich könnte man ja dann an die Betreiber rangehen und sagen: „Ey, warum richtet ihr das nicht grundsätzlich so ein, dass jeder Bezahlvorgang noch mal extra freigegeben werden muss?" Dann sagen die Gamingbetreiber natürlich: „Ja, brennst du?Also ich meine, das ist unser Geschäftsmodell, dass man hier einfach mal schnell irgendwie so eine Lootbox sich lädt für 5 Euro."

Isabell Rausch-Jarolimek (34:56)

Genau, und da sind wir mit ihnen auch dazu im Austausch gerade.

Nadia Kailouli (34:58)

Und wie reagieren die dann?

Isabell Rausch-Jarolimek (34:59)

Die reagieren grundsätzlich auch offen. Die stellen das natürlich nicht komplett jetzt einfach mal ab, aber es gibt eben zum Beispiel dann schon auch mehr Hinweise darauf: Was kann ich in den Voreinstellungen als Eltern machen? Also dass auch durch die Betreiber noch mal mehr darauf hingewiesen wird oder die Alterskennzeichen für Spiele entsprechend geändert werden. Also die werden ja über die USK vergeben und da fließt jetzt dieser Bereich noch mit ein. Das war früher nicht so, aber jetzt sind auch diese eben Interaktionsrisiken, gehen mit in die Kennzeichnung und werden mit geprüft. Und wenn dann eben festgestellt wird, da können Kinder in einem nicht unerheblichen Maß Geld ausgeben, dann ist es kein Spiel ab sechs mehr, sondern ein Spiel ab 12, zum Beispiel.

Nadia Kailouli (35:40)

Ah, okay. Das ist doch schon mal ein Kompromiss.

Isabell Rausch-Jarolimek (35:42)

Genau.

Nadia Kailouli (35:42)

Okay. Ich merke, es macht dann doch Sinn, dass man sich mal trifft und sich austauscht. Das hätte ich ja nicht. Ich bin ja auch immer so eine, die sagt: „Oh, ihr müsst viel mehr machen und das müsst ihr machen und ihr seid doch hier vom Bund und dies und das und tralala..."

Isabell Rausch-Jarolimek (35:53)

Ich merke das schon.

Nadia Kailouli (35:55)

Ja, ja. Aber es ist doch dann gut, wenn man dann jetzt auch mal gespiegelt bekommt, zu sagen: Ja, das geht Ist jetzt nicht alles von heute auf morgen, aber immerhin, das ist ja ein Kompromiss, zu sagen, okay, sagen wir mal so, ab zwölf gibt es den extra Vorgang nicht, aber alles davor muss es dann noch diesen extra Vorgang geben.

Isabell Rausch-Jarolimek (36:10)

Ja, beziehungsweise überhaupt, dass die Eltern sehen, da ist so ein … Also das Spiel ist eben nicht mehr für ab 6-Jährige, sondern aus Gründen. Und die sind dann wiederum auch erkennbar erst ab 12 und überhaupt diesen Hinweis darauf bekommen.

Nadia Kailouli (36:23)

Ja, okay, das ist gut. So, jetzt ist die Frage: Wer bekommt diesen Gefährdungsatlas? Weil ich kann mir vorstellen, dass Eltern, die uns jetzt zuhören und sagen: „Ach ja, gut, den muss ich mir vielleicht jetzt auch mal durchlesen." Also wo kriegt man den her?

Isabell Rausch-Jarolimek (36:36)

Den konnte man bis vor kurzem bei uns bestellen. Der ist allerdings tatsächlich vergriffen, aber online verfügbar. Und ich glaube sogar, dass das für Eltern in Akutsituationen viel einfacher und schneller mal eben nachzulesen ist, als sich diesen Atlas, der schon ein ziemliches Werk ist, der hätte nicht so leicht geraschelt wie die Zeitschrift.

Nadia Kailouli (36:56)

Ach wirklich? Also ein richtiger Brecher.

Isabell Rausch-Jarolimek (36:58)

Ja, genau. Ja, also das ist ein bisschen umständlicher. Es ist jetzt keine kleine, leichte Broschüre und deswegen online kann man sehr schnell über unsere Website da mal nachsehen.

Nadia Kailouli (37:11)

Wie lange arbeitet man daran? Gut, jetzt weiß ich auch, warum das Ding Atlas heißt. Ja, also man erinnert an die Schule. Der Atlas war ja auch nichts, was man gerne im Schulrucksack mitgeschleppt hat. Wie lange arbeitet man an so was?

Isabell Rausch-Jarolimek (37:21)

Das hat jeweils, ich glaube, ein Jahr ungefähr in der Erstellung gebraucht und jetzt stehen wir vor der Entscheidung, zu aktualisieren und werden da aber tatsächlich auch eher auf eine Digitalversion insgesamt … Also gerade ist es eine PDF des Letzten, aber wir werden eher auf eine schnell aktualisierbare Digitalversion sicherlich umsteigen.

Nadia Kailouli (37:40)

Und dann auch mit einer Suchfunktion?

Isabell Rausch-Jarolimek (37:42)

Ja, davon gehe ich jetzt aus. Wir sind da noch ganz in den ersten Überlegungen, aber so, dass man wirklich sehr schnell und niedrigschwellig das finden kann, was man sucht.

Isabell Rausch-Jarolimek (37:51)

Was das Kind gerade will. "Mama, ich möchte aber unbedingt oder Papa...", und dann, "Moment Gefährdungsatlas", zack, zack, zack, zack, zack, "Nein, kriegst du nicht!"

Isabell Rausch-Jarolimek (37:58)

Oder erst im nächsten Jahr.

Isabell Rausch-Jarolimek (38:01)

Okay, ja super. Also überlegt euch gut, was ihr euch zu Weihnachten wünscht. Isabell, ich danke dir sehr, dass du heute unser Gast warst bei einbiszwei. Vielen Dank.

Isabell Rausch-Jarolimek (38:10)

Sehr gerne. Danke schön.

Nadia Kailouli (38:14)

Also ich war ja dann doch hier und da ein bisschen kritisch heute in meiner Haltung, weil ich mir denke: Ey, ganz ehrlich, Meta, TikTok und Co. Also irgendwie seid ihr in meiner Wahrnehmung ja nicht der sicherste Ort. Und dann fand ich sie aber sehr interessant zu hören, dass Isabell eben dann doch mit den großen Playern am Tisch sitzt und mit denen darüber spricht, wie sie eben in ihrer Verantwortung die digitalen Räume besser gestalten können, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Am Ende muss ich sagen, ist da, finde ich, noch viel, viel, viel zu tun, aber gut zu wissen, dass man versucht, was zu tun. Und am Ende muss man natürlich auch sagen, ja, die Eltern sind dann eben auch mit unter anderem in der Verantwortung, zu sagen: „Ich muss das iPad noch mal irgendwie einstellen, dass man nicht auf alle Seiten kommt. Ich muss unseren Streaming Anbieter noch mal einstellen und so." Also von allen Seiten kann man sagen, wenn es das Thema Kinder- und Jugendmedienschutz geht, müssen wir alle ran.

Nadia Kailouli (39:10)

An dieser Stelle möchte ich mich auch ganz herzlich mal bei euch bedanken, dass ihr uns so treu zuhört und dass ihr auch bei schwierigen Themen dranbleibt. Wenn ihr wollt, dann folgt uns doch gerne, abonniert unseren Kanal und wenn ihr uns persönlich einmal schreiben wollt, dann könnt ihr das natürlich sehr gerne tun. Eine E-Mail könnt ihr einfach schreiben an: presse@ubskm.bund.de.

 

Mehr Infos zur Folge

Seit mittlerweile 70 Jahren gibt es die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, früher war sie unter dem Namen „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften“ bekannt. Was heute indiziert wird, hat mit der Auswahl in den Anfängen nur noch wenig zu tun. In den 50er und 60er Jahren waren es bspw. Gesellschaftspielchen, die einen etwas frivolen Charakter hatten oder bei denen es Zweideutigkeiten gab, die auf dem sogenannten Index landeten.

Später kamen auch Filme dazu, bei denen man heute sagen würde: „Was ist das Problem?“ – Damals war es tatsächlich so, dass man Jugendliche in ihrem Reifeprozess beeinträchtigt oder sogar gefährdet sah. Der legendäre „Index“ ist heute nicht mehr die einzige Aufgabe der Bundeszentrale, sie handelt auch im Auftrag des Jugendschutzgesetzes. Mit der Novellierung des Gesetzes 2021 wurden größere Internetdienste – vor allem Online-Plattformen und Messenger-Dienste – erstmals gesetzlich in die Pflicht genommen, Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzurichten. Diese Maßnahmen zu überprüfen, zählt zu den neueren Aufgaben der BzKJ und damit auch zu den Aufgaben von Isabell Rausch-Jarolimek. Sie ist die Leiterin des Referats „Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention, Kommunikation“ bei der Bundeszentrale und möchte das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder und Jugendliche machen.

Ein schwarz-weiß-Bild in dem Isabell Rausch-Jarolimek mit Nadia Kailouli in dem Podcast "einbiszwei" spricht.

LINKSAMMLUNG:

Website der „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutzes“ (BzKJ
https://www.bzkj.de/

Heise Bericht „Auflagen für Online-Plattformen: Das neue Jugendschutzgesetz in der Kritik“ (06/2021)
https://www.heise.de/hintergrunda/Auflagen-fuer-Online-Plattformen-Das-neue-Jugendschutzgesetz-in-der-Kritik-6058700.html

SPIEGEL Geschichte über Verbotene Klassiker (2009)
https://www.spiegel.de/geschichte/verbotene-klassiker-a-948132.html

Beschreibung Ablauf Indizierungsverfahren (BzKJ)
https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung/wie-laeuft-ein-indizierungsverfahren-ab/schema/beschreibung-ablauf-indizierungsverfahren-175546

einbiszwei – der Podcast über sexuelle Gewalt

einbiszwei ist der Podcast über Sexismus, sexuelle Übergriffe und sexuelle Gewalt. einbiszwei? Ja genau – statistisch gesehen gibt es in jeder Schulklasse in Deutschland ein bis zwei Kinder, die sexueller Gewalt ausgesetzt sind. Eine unglaublich hohe Zahl also. Bei einbiszwei spricht Gastgeberin Nadia Kailouli mit Kinderschutzexpert:innen, Fahnder:innen, Journalist:innen oder Menschen, die selbst betroffen sind, über persönliche Geschichten und darüber, was getan werden muss damit sich was ändert. Jeden Freitag eine neue Folge einbiszwei – überall, wo es Podcasts gibt. Schön, dass du uns zuhörst.

Wenn Sie Fragen oder Ideen zu einbiszwei haben:

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