Partnervereinbarung mit der Deutschen Ordensobernkonferenz
Prävention | Aktuelles | 13.06.2016

Deutsche Ordensobernkonferenz bekräftigt Engagement gegen sexuelle Gewalt

Vallendar, 13. Juni 2016. Rörig ist heute Gast bei der Mitgliederversammlung der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK). Bereits im April hat er eine Vereinbarung mit dem Vorsitzenden, Abt Hermann-Josef Kugler O. Praem., zum verbesserten Schutz der Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt geschlossen. Die rund 200 höheren Oberinnen und Oberen der DOK tauschen sich auf ihren Mitgliederversammlungen regelmäßig zum Thema sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen aus. In der diesjährigen Sitzung stand das Thema Schutz und Hilfe in Ordenseinrichtungen im Mittelpunkt.

Rörig: Engagement darf nicht nachlassen

Der Missbrauchsbeauftragte unterstrich in seiner Rede vor der Mitgliederversammlung das Engagement der DOK, auf eine umfassende Einführung und Implementierung von passgenauen Schutzkonzepten innerhalb der Verantwortungsbereiche der Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts hinzuwirken. Rörig betonte: „Die Unterzeichnung der Vereinbarung mit der DOK ist ein wichtiges Zeichen dafür, dass das Engagement in den Ordenseinrichtungen, wie Schulen oder Einrichtungen der Jugend- Gesundheits- und Behindertenhilfe, für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt nicht nachlassen darf. Auch bereits implementierte Schutzkonzepte bedürfen der ständigen Weiterentwicklung. Neue Fachkräfte müssen angeleitet und neue Jahrgänge von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern einbezogen werden. Ich bin sehr froh, dass die Ordensobernkonferenz wichtige Maßnahmen ergreift, um dies zu unterstützen.“

Gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten und den Präventionsbeauftragten der Ordensgemeinschaften sollen im Rahmen einer Fachtagung 2018 die erreichten Ziele bewertet werden.

Abt Hermann-Josef Kugler O. Praem. kommentiert die Zusammenarbeit mit dem UBSKM: „Im April haben der UBSKM und ich die neue Vereinbarung unterzeichnet. Ich freue mich, dass wir die Aufarbeitung, Prävention und Implementierung von Schutzkonzepten mit dieser Vereinbarung gemeinsam einen weiteren Schritt voranbringen. Die DOK verpflichtet sich damit, den Respekt und die Wertschätzung gegenüber Kindern, Jugendlichen und weiteren Schutzbefohlenen dort zu stärken, wo wir als Ordenschristen Verantwortung tragen.“

Umfassende Maßnahmen beschlossen

Die Maßnahmen der DOK zum Schutz vor sexueller Gewalt umfassen insbesondere die kontinuierliche Weiterentwicklung der Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener. Außerdem sollen Schutzkonzepte in die Prozesse der Qualitätsentwicklung und des Qualitätsmanagements innerhalb der Ordensgemeinschaften und ihrer Einrichtungen integriert werden. Dies bedeutet auch, dass die Verfügbarkeit von Ansprechpersonen für Fragen der Prävention sowie die regelmäßige Supervision von Personen, die Umgang mit Betroffenen und/oder Tätern und Täterinnen haben, genauer untersucht und das interne und gegebenenfalls auch externe Vorgehen besser evaluiert werden können. Auch die Überprüfung von Schutzkonzepten und Risikoanalysen kann dadurch klar geregelt werden.

Die DOK plant weitere konkrete Arbeitshilfen zur Umsetzung und Einführung von institutionellen Schutzkonzepten. So sollen beispielsweise Informationsmaterialien zum Thema erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche, zu Vereinbarungen mit den örtlichen Jugendhilfeträgern sowie zur Rolle und Aufgabe von Präventionsfachkräften erstellt werden.

Die DOK ist ein Zusammenschluss der Höheren Oberinnen und Oberen von Ordensgemeinschaften, die jeweils rechtlich und in ihrem Wirken selbständig sind. Die DOK übernimmt beim Thema sexueller Missbrauch Koordinierungsaufgaben für die katholischen Ordensgemeinschaften in Deutschland. Die Aufgaben der Prävention, Intervention und Hilfen obliegen den jeweiligen Ordensgemeinschaften.

Die Rede des Missbrauchsbeauftragten findet sich hier.
Die Vereinbarung findet sich hier.

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