Cerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Gespräch mit Teilnehmer Lanzarote-Konferenz
Aktuelles | 30.06.2025

15 JAHRE LANZAROTE-KONVENTION: JUBILÄUMSKONFERENZ DES EUROPARATS AUF MALTA

Missbrauchsbeauftragte Claus: „Die Lanzarote-Konvention war ein Meilenstein, weil sie erstmals auf europäischer Ebene einen umfassenden rechtlichen Rahmen geschaffen hat, um Kinder vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung besser zu schützen. Heute – 15 Jahre später – stehen wir vor neuen Herausforderungen, etwa durch neue Phänomene und Ausbeutungsformen im Netz und die Entwicklungen im Bereich künstlicher Intelligenz. Die Konferenz ist eine wichtige Gelegenheit, Bilanz zu ziehen – und gemeinsam neue Wege zu finden, um Kinder auch im digitalen Raum besser zu schützen.“

Berlin/Valletta, 01.07.2025. Zum fünfzehnten Mal jährt sich heute das Inkrafttreten der Lanzarote-Konvention– ein entscheidender Fortschritt im internationalen Kampf gegen sexualisierter Gewalt. Aus diesem Anlass richtete die maltesische Präsidentschaft des Europarats eine internationale Konferenz unter dem Titel „15th Anniversary of the Lanzarote Convention: Achievements, Challenges and a Way Forward to Protect Children from Sexual Exploitation and Abuse“ aus. Die Konferenz brachte hochrangige Vertreter:innen aus Politik und Fachpraxis aus den Mitgliedstaaten des Europarats zusammen, darunter Familien- und Jugendminister:innen und andere hochrangige Vertreter*innen aus knapp 50 Staaten, darunter auch Frankreich, Spanien, Portugal und Norwegen. Neben einem Rückblick auf bisherige Fortschritte ging es insbesondere um aktuelle Herausforderungen – etwa im Zusammenhang mit neuen Technologien und künstlicher Intelligenz. Als Veranstaltungsort diente das Mediterranean Conference Centre in Valletta, Malta.

Deutschland wurde durch eine Delegation unter der Leitung der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus, vertreten.

In der Session „Keeping harm away from children“ hob die Missbrauchsbeauftragte die besondere Rolle des UBSKM-Amtes hervor, das auf europäischer Ebene eine Vorbildfunktion übernehmen könne. „Für Deutschland ist der heutige Tag ein doppelter Meilenstein: Wir feiern nicht nur 15 Jahre Lanzarote-Konvention, sondern auch das Inkrafttreten eines neuen Gesetzes, das mein Amt als Unabhängige Beauftragte rechtlich stärkt und langfristig sichert,“ so Claus. „Beides steht für eine klare politische Verpflichtung, Kinder besser zu schützen – national wie international.“

Claus verwies zudem auch auf die zentrale Bedeutung des Betroffenenrats, mit dem ein europaweit einzigartiges Gremium geschaffen wurde, das politisch konkreten Einfluss nimmt und Impulse für vergleichbare Beteiligungsstrukturen in anderen Staaten setzen könnte. Der gesetzlich verankerte Dialog zwischen Politik, Fachpraxis und Betroffenen sei ein wichtiges Fundament für wirklich wirksamen Kinderschutz.

Weiterhin sprach sich die Missbrauchsbeauftragte dafür aus, Schutzkonzepte systematisch weiterzuentwickeln und insbesondere den digitalen Raum stärker in den Blick zu nehmen: „Digitale sexualisierte Gewalt ist längst keine Randerscheinung mehr. Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung passiert heute häufig auch online – und kennt keine nationalen Grenzen. Deshalb braucht es internationale Allianzen, geteilte Erkenntnisse und abgestimmte technische wie rechtliche Maßnahmen. Deutschland ist bereit, seine Erfahrungen künftig verstärkt in internationale Prozesse einzubringen und zugleich von anderen Staaten zu lernen. Denn beim Kinderschutz darf es keine Alleingänge geben. Ich sehe in dieser Konferenz den Auftakt für ein stärkeres, regelmäßiges europäisches Zusammenwirken im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern.“

Die Konferenz endete mit einer gemeinsamen politischen Erklärung, in der sich die teilnehmenden Staaten zu verstärkten Anstrengungen für den Schutz von Kindern und zur Weiterentwicklung der Lanzarote-Konvention bekannten. Angestrebt werden unter anderem eine konsequentere Regulierung digitaler Räume, ein besserer Zugang zu Schutz- und Hilfsangeboten sowie eine stärkere Beteiligung Betroffener.

Hintergrund:

Am 1. Juli 2010 trat das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung – bekannt als Lanzarote-Konvention – in Kraft. Es gilt bis heute als das umfassendste völkerrechtliche Instrument zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt.
Mittlerweile haben alle 46 Mitgliedstaaten des Europarats sowie die Nichtmitglieder Russland und Tunesien die Konvention ratifiziert. Sie hat in vielen Staaten umfassende gesetzliche Rahmenbedingungen und Präventionsmaßnahmen angestoßen. Auch der Aufbau kindgerechter Schutz- und Unterstützungsangebote wie das multidisziplinäre „Barnahus“-Modell zeigt, dass konkrete Verbesserungen durch internationale Zusammenarbeit ermöglicht wurden.
Einen wesentlichen Beitrag leistet außerdem der Lanzarote-Ausschuss, der die Umsetzung der Konvention überwacht und regelmäßig überprüft. Im Anschluss an die Jubiläumskonferenz tagt der Ausschuss vom 2. bis 3. Juli. Deutschland wird dabei durch Liesa Gutsch, Referentin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), vertreten. Der Ausschuss diskutiert konkrete Fragen zur Umsetzung der Konvention und berät über künftige Monitoring- und Präventionsstrategien.

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