Schriftbild Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften
Aktuelles | 29.07.2016

Initiative des Bundes zum Schutz in Flüchtlingsunterkünften

Berlin, 29. Juli 2016. Unter dem Dach der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ haben das Bundesfamilienministerium und UNICEF mit einem großen Netzwerk von Partnern „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ erarbeitet. Der Missbrauchsbeauftragte ist Teil dieses Bündnisses.

Diese Mindeststandards sind jetzt veröffentlicht und bilden erstmals eine bundesweit einheitliche Grundlage, um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen vor Gewalt sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern.

„Wir müssen alles dafür tun, dass Kinder, Jugendliche und Frauen in den Flüchtlingsunterkünften geschützt werden und sich sicher fühlen können.“, erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Dazu bedarf es dringend einer bundesgesetzlichen Regelung, die die Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Entwicklung, Anwendung und regelmäßigen Überprüfung genau solcher Schutzkonzepte verpflichtet. Dazu sind wir in guten Gesprächen mit den Bundesländern“, so Schwesig weiter.  

Bereits seit Sommer 2015 engagiert sich der Missbrauchsbeauftragte Johannes-Wilhelm Rörig für einen verbesserten Schutz der geflüchteten Mädchen und Jungen in Flüchtlingsunterkünften und hatte hierzu eine Checkliste zu Mindeststandards veröffentlicht. Rörig begrüßt die neue Initiative, mahnt aber gleichzeitig: „Es darf nicht weiterhin vom Zufall oder Engagement Einzelner abhängen, ob Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Mädchen und Jungen in Unterkünften umgesetzt werden oder nicht. Die Kinderrechte gelten für alle Kinder, auch für geflüchtete Kinder. Es braucht deshalb dringend eine gesetzliche Regelung. Beim Kinderschutz dürfen keine Kompromisse gemacht werden!“

Die Mindeststandards legen Kriterien für ein einrichtungsinternes Schutzkonzept fest, das geschlechtsspezifisch und risikobewusst, integrierend, partizipativ, transparent und offen zugänglich ist. Zu den Mindeststandards gehören beispielsweise ein Bekenntnis zum grenzachtenden Umgang als Leitbild, feste Ansprechpersonen, unabhängige Beschwerdestellen, Regelungen zum Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen im Rahmen eines standardisierten Risikomanagements sowie menschenwürdige Rahmenbedingungen wie Rückzugsmöglichkeiten, kinderfreundliche Räume und geschützte Gemeinschaftsräume für Jugendliche, Frauen und Mütter mit Kindern. 

Die Mindeststandards sollen als Leitlinien für die Erstellung und Umsetzung von Konzepten zum Schutz vor sexueller Gewalt in jeder Form von Flüchtlingsunterkünftengelten. 

Bei der Entwicklung floss die internationale Expertise von UNICEF, Plan International und Save the Children ein. Weiterhin fachlich beteiligt waren neben dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs, die Arbeiterwohlfahrt, der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V., der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland, die türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion, die Frauenhauskoordinierung sowie die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention. 

Weitere Informationen: www.bmfsfj.de

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