Pressekonferenz
Prävention | Aktuelles | 29.09.2016

Vom Kind her denken - Missbrauchsbeauftragter stellt Positionspapier für verbesserten Umgang mit betroffenen Kindern in Strafjustiz, im Hilfesystem und im Familienrecht vor

Berlin, 29. September 2016. Kinder und Jugendliche, die von sexueller Gewalt betroffen sind, werden mit verschiedenen Rechts- und Hilfesystemen konfrontiert. Mit dieser Situation befasst sich ein Positionspapier, das Mitglieder des Beirats des Missbrauchsbeauftragten erarbeitet haben und das „vom Kind her gedacht“ die Probleme und Herausforderungen, aber auch Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, wie eine verbesserte kindgerechte Begleitung von Mädchen und Jungen in den deutschen Rechts- und Hilfesystemen aussehen kann.

Johannes-Wilhelm Rörig: „Wird ein Missbrauch in Deutschland aufgedeckt, steht das Kind schnell im Spannungsfeld von Strafverfolgung und Kindeswohlsicherung. Aktuell gibt es in Deutschland eine Vielzahl spezialisierter Rechts- und Hilfesysteme, die wenig aufeinander abgestimmt und auch nicht aus der Perspektive des Kindes heraus gedacht sind. Wir werden uns intensiv dafür einsetzen, dass unsere Empfehlungen bei der Ausformulierung neuer Ziele im Kinderschutz in der nächsten Legislaturperiode von der Politik berücksichtigt und umgesetzt werden.“

Verfasser des Positionspapiers ist eine Arbeitsgruppe des Beirats des Beauftragten, an der unter anderem Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor und Gründer der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm, und Prof. Dr. Ludwig Salgo, Seniorprofessor im Fachbereich Erziehungswissenschaften und außerplanmäßiger Professor im Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität/Frankfurt a. M. mitgewirkt haben. Beide Experten stellen heute gemeinsam mit Rörig das Positionspapier vor.

Prof. Jörg M. Fegert: „Es ist wichtig, dass die entwicklungsbedingte Verletzlichkeit und Schutzbedürftigkeit von Kindern berücksichtigt wird. Strukturen müssen sich an den Bedürfnissen von belasteten Kindern und Jugendlichen orientieren und nicht an Systemlogiken. So darf  beispielsweise ein akuter Therapie- oder Hilfebedarf von Kindern nicht deshalb zurückgestellt werden, weil für eine mögliche Strafverfolgung die Aussage des Kindes möglichst unverfälscht erhalten bleiben soll.“

Prof. Ludwig Salgo: „Ein wirksamer Kinderschutz hängt vor allem von der Qualifikation der professionellen Akteure und einer guten interdisziplinären Vernetzung ab. Alle Personen, die von Berufswegen her mit Kindeswohlgefährdung zu tun haben, sollten bereits in der Ausbildung an den Hochschulen und Universitäten in den Fachbereichen Medizin, Rechtswissenschaft, Erziehungswissenschaft und in der Sozialarbeit mit dem Themenfeld Kindeswohlgefährdung vertraut gemacht werden. Es ist erschreckend, dass beispielsweise Familienrichter häufig ohne jedes Wissen zu sexueller Gewalt und Kindeswohlgefährdung ihr Amt antreten dürfen. Selbst in der Ausbildung von Kinderärzten ist nicht sichergestellt, dass Kindeswohlgefährdung ein verpflichtender Ausbildungsgegenstand ist. Hier muss dringend nachjustiert werden.“

Sonja Jetter, Mitglied des Betroffenenrates beim Beauftragten: „Es sollte unter allen Umständen vermieden werden, dass sich Opfer im Allgemeinen und insbesondere Minderjährige durch Räumlichkeiten und Vernehmungssituationen in einer wiederholt schutzlosen Lage befinden. Die schützende Hand, die während der Tat(en) nicht anwesend war, sollte wenigstens während des Prozesses jederzeit zur Verfügung stehen. Das Hauptaugenmerk bei allen offiziellen Vorgängen sollte auf dem Kindeswohl liegen und darauf, eine unerträgliche Situation so erträglich wie möglich zu machen.“

Das Positionspapier ist vor dem Hintergrund der Fachtagung der World Childhood Foundation „Missbrauch entdeckt – was dann?“ entstanden, die am 8. Oktober 2016 in Leipzig im Beisein I.M. Königin Silvia von Schweden, Gründerin der World Childhood Foundation, stattfindet und auf der das sogenannte „Barnahus“-Modell vorgestellt und diskutiert wird. Das skandinavische „Barnahus-Modell“ (zu Deutsch „Kinderhaus“) gilt in einigen Ländern als vorbildlich in der Begleitung betroffener Kinder und Jugendlicher durch die einzelnen Systeme, nachdem es zur Anzeige gekommen ist. Auf der Veranstaltung wird auch Prof. Salgo vertreten sein und Standpunkte aus dem Positionspapier in eine Podiumsdiskussion einbringen. 

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