Cover des Positionspapiers
Betroffenenbeteiligung | Pressemitteilungen | 07.10.2016

Missbrauchsbeauftragter und sein Beirat fordern bessere Verfahrensabläufe in den Hilfe- und Rechtssystemen für sexuell missbrauchte Kinder

Positionspapier des Beauftragten und seines Beirats beschreibt Lösungsmöglichkeiten für eine kindgerechte Begleitung durch die Verfahren. Rörig: „Unsere Hilfe- und Rechtssysteme müssen mehr an den Bedürfnissen der betroffenen Kinder orientiert sein. Dadurch könnten beispielsweise Mehrfachvernehmungen oft vermieden werden.“

Berlin, 07.10.2016. Am 8. Oktober 2016 findet die Fachtagung „Missbrauch entdeckt – was dann?“ der World Childhood Foundation im Beisein ihrer Gründerin, I.M. Königin Silvia von Schweden, in Leipzig statt. Im Rahmen der Fachtagung wird das skandinavische „Barnahus“-Modell („Kinderhaus“-Modell) vorgestellt und mit Expertinnen und Experten diskutiert werden. Das „Barnahus“- Modell, das bereits in Ländern wie Schweden und Island Anwendung findet, gilt als vorbildlich in der Begleitung betroffener Kinder und Jugendlicher durch die einzelnen Systeme, nachdem sexueller Kindesmissbrauch zur Anzeige gekommen ist.

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat anlässlich der Fachtagung und angeregt durch das „Barnahus“-Modell gemeinsam mit Mitgliedern seines Beirats das Positionspapier „Hilfsangebote und strafrechtliche Fallbearbeitung bei sexuellem Missbrauch – vom Kind her denken und organisieren und dabei entwicklungsspezifische Bedürfnisse von Kindern berücksichtigen“, erstellt. Das Positionspapier beschreibt die Herausforderungen, aber auch Lösungsmöglichkeiten, wie eine verbesserte kindgerechte Begleitung von Mädchen und Jungen in den deutschen Rechts- und Hilfesystemen aussehen kann.

Rörig betonte: „Wir werden uns intensiv dafür einsetzen, dass unsere Empfehlungen bei der Ausformulierung neuer Ziele im Kinderschutz in der nächsten Legislaturperiode von der Politik berücksichtigt und umgesetzt werden. Aktuell gibt es in Deutschland eine Vielzahl spezialisierter Rechts- und Hilfesysteme, die wenig aufeinander abgestimmt und nicht aus der Perspektive des Kindes heraus gedacht sind. Nach wie vor dauert es sehr lange, bis betroffene Kinder effektiven Schutz, Hilfe und wenn nötig Therapie erhalten. Strafjustiz und Kinderschutz arbeiten oft nicht Hand in Hand im Interesse der betroffenen Mädchen und Jungen. Bestehende Möglichkeiten im Strafrecht, wie beispielsweise der Einsatz der Videovernehmung, um belastende Mehrfachvernehmungen zu vermeiden, werden leider viel zu wenig genutzt.“

Der Ulmer Kinder- und Jugendpsychiater Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Mitglied im Beirat des Beauftragten, bekräftigte die Forderungen: „Für ein achtjähriges Kind sind ein bis zwei Jahre bis zum Ausgang eines Straf- oder familiengerichtlichen Verfahrens eine unendlich lange Zeit, das ist ein Viertel seines Lebens. Die entwicklungsbedingte Verletzlichkeit und Schutzbedürftigkeit von Kindern muss bei der Verfahrensgestaltung stärker berücksichtigt werden.“ Laut Fegert müssten sich die Strukturen an den Bedürfnissen von belasteten Kindern und Jugendlichen orientieren und nicht an Systemlogiken. „So darf beispielsweise ein akuter Therapie- oder Hilfebedarf von Kindern nicht deshalb zurückgestellt werden, weil für eine mögliche Strafverfolgung die Aussage des Kindes möglichst unverfälscht erhalten bleiben soll.“

Der Frankfurter Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ludwig Salgo, ebenfalls Mitglied im Beirat, weist vor allem auf die Bedeutung der Aus- und Weiterbildung hin: „Ein wirksamer Kinderschutz hängt nicht zuletzt von der Qualifikation der professionellen Akteure und einer guten interdisziplinären Vernetzung ab.“ Studierende, die in ihrem späteren Beruf mit Kindeswohlgefährdung zu tun haben, müssten bereits in der Ausbildung an den Hochschulen und Universitäten mit diesem Themenfeld vertraut gemacht werden, erklärte Salgo weiter. „Das gilt auch und gerade für die Aus- und Weiterbildung von Richterinnen und Richtern, die vielfach kein oder nur wenig Wissen zu sexuellem Kindesmissbrauch haben.“

Prof. Salgo wird am 8. Oktober 2016 auf der Fachtagung das Positionspapier I.M. Königin Silvia von Schweden persönlich überreichen und als Experte an der Podiumsdiskussion „Vom Kind her gedacht: Missbrauch entdeckt – was dann?“ teilnehmen und die Leitgedanken des Positionspapiers vorstellen.

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