Berlin, 20.04.2026. Welche strafrechtlichen und regulatorischen Antworten braucht es auf KI-generierte Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche? Und wer trägt Verantwortung für deren Erstellung, Verbreitung und Nutzung? Diese Fragen standen im Zentrum der heutigen digitalen Veranstaltung der Lectures-Reihe des „Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz“. Eingeladen hatten die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) und die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), die das Bündnis gemeinsam unter dem Dach des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen koordinieren.
„KI-generierte sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist eine erschreckende Realität, die uns vor Augen führt: Technologie entwickelt sich rasant – doch Schutzmechanismen und Verantwortlichkeiten hinken hinterher,“ so die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus zur Relevanz des Themas. „Wir brauchen dringend klare strafrechtliche Rahmenbedingungen, aber auch verbindliche Standards für Entwickler und Plattformen. Das „Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz“ bringt mit dieser Veranstaltungsreihe unterschiedliche Perspektiven zusammen. Lösungsansätze können debattiert und auch priorisiert werden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen gelingt nur, wenn alle Akteure ihrer Verantwortung gerecht werden. Deswegen ist dieses gemeinsame Engagement so wichtig!“
In ihrer Begrüßung betonte auch Isabell Rausch-Jarolimek (BzKJ) die hohe Aktualität des Themas. Jüngste Entwicklungen – darunter die breite öffentliche Debatte um KI-gestützte Bildmanipulationen, etwa im Zusammenhang mit Anwendungen auf großen Plattformen, sowie der Fall rund um Collien Fernandes – hätten verdeutlicht, wie schnell sich Technologien weiterentwickeln und wie dringend rechtliche und gesellschaftliche Antworten erforderlich seien. Auch aktuelle Gesetzesinitiativen zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt unterstrichen den Handlungsbedarf. Zudem verwies sie darauf, dass internationale Meldestellen zuletzt einen starken Anstieg KI-generierter Missbrauchsdarstellungen verzeichnet hätten; technologische Fortschritte würden die Erstellung entsprechender Inhalte erheblich erleichtern und neue Formen von Missbrauch und Erpressung ermöglichen.
Ein zentraler Fokus der Veranstaltung lag auf der rechtlichen Einordnung dieser Entwicklungen. Privatdozentin Dr. Anja Schmidt analysierte die bestehende Strafrechtslage im Umgang mit KI-generierten Missbrauchsdarstellungen und zeigte auf, welche Handlungen bereits strafbar sind, wo Schutzlücken bestehen und welche Reformbedarfe sich daraus ergeben. Daran anknüpfend beleuchtete Dr. Stephan Dreyer (Leibniz-Institut für Medienforschung, Hans-Bredow-Institut) die Verantwortung von Entwickler:innen und Anbieter:innen von KI-Systemen. Er ging der Frage nach, inwieweit diese zur Rechenschaft gezogen werden können und welche regulatorischen Anforderungen – etwa durch die europäische KI-Verordnung – bereits bestehen oder weiterentwickelt werden müssen.
Die Perspektive der Plattformregulierung brachte Michael Terhörst, Leiter der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD), ein. Er stellte dar, welche Verpflichtungen sich aus dem Digital Services Act (DSA) für Online-Plattformen ergeben und wie diese zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor KI-generierten Missbrauchsdarstellungen beitragen können. Dabei wurden auch bestehende Herausforderungen und mögliche Durchsetzungslücken thematisiert.
In der anschließenden Diskussion wurde deutlich: KI-generierte Darstellungen sexualisierter Gewalt stellen den Kinder- und Jugendmedienschutz vor neue, komplexe Herausforderungen. Neben klaren strafrechtlichen Regelungen braucht es insbesondere präventive Ansätze, technische Schutzmaßnahmen sowie verbindliche Verantwortlichkeiten für alle beteiligten Akteur:innen – von Nutzern über Entwickler:innen bis hin zu Plattformbetreibern.
Das Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz wurde 2023 initiiert und unterstützt den Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen dabei, Schutz, Prävention und Aufarbeitung im digitalen Raum weiterzuentwickeln und zukunftsfest zu gestalten.
Mit der heutigen Veranstaltung setzte das „Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz“ seine Lectures-Reihe fort, die sich als zentrales Format für fachlichen Austausch, Wissensvermittlung und interdisziplinäre Vernetzung etabliert hat. Nach Themen wie „Künstliche Intelligenz und Kinderschutz“, „Technischer Jugendmedienschutz“ und „Aufarbeitung digitaler sexueller Gewalt“ rückte die aktuelle Ausgabe erneut eine drängende Herausforderung des digitalen Kinderschutzes in den Fokus.
Weitere Informationen
Wir bieten regelmäßig Praktikumsplätze im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit/Social Media an.
Weitere Informationen: Zu den Stellenangeboten
