Betroffenenbeteiligung | Pressemitteilungen | 17.11.2016

Missbrauchsbeauftragter Rörig fordert mehr Engagement von Politik und Zivilgesellschaft beim Thema sexueller Kindesmissbrauch

Berlin, 17.11.2016. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat anlässlich des 2. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch sowie anlässlich der Netzwerkkonferenz der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung gefordert, dass Politik und Zivilgesellschaft noch stärker dafür gewonnen werden müssen, Verbesserungen bei Prävention, Hilfen und Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch zu erreichen. Zugleich sprach Rörig von einem starken und notwendigen Signal, das Europa mit dem 2. Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch und die Bundesregierung mit der Netzwerkkonferenz aussenden.
„Der wirksame Schutz vor sexuellen Übergriffen bedarf eines wachen und aktiven gesellschaftlichen Bewusstseins“, sagte der Missbrauchsbeauftragte. „Es kann nicht sein, dass weite Teile in Politik und Zivilgesellschaft meinen, das Thema des sexuellen Kindesmissbrauchs sei politisch eigentlich ‚durch‘.“ Rörig sieht die politischen Parteien in Bund und Ländern noch sehr viel stärker in der Pflicht. Substantielle Aussagen zur Prävention vor sexueller Gewalt und für verbesserte Hilfen gehörten in jedes Partei- und Wahlprogramm sowie in Koalitionsvereinbarungen und müssten zudem mit konkreten Haushaltstiteln unterlegt sein. Rörig: „Wirkungsvolle und gute Prävention, unbürokratische und passgenaue Hilfen sind nicht zum Nulltarif zu haben. Nur dauerhaft eingeplante und zusätzliche Finanzmittel in den Kinder- und Jugendhaushalten können zu spürbaren Verbesserungen bei Prävention, Hilfen und umfassender Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch führen.“ Johannes-Wilhelm Rörig, der im Dezember dieses Jahres fünf Jahre im Amt ist, bilanzierte kleine und größere Fortschritte beim Thema sexueller Kindesmissbrauch seit dem Jahr 2010 in Deutschland. Mit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission, die der Missbrauchsbeauftragte im Januar dieses Jahres auf der Basis eines Beschlusses des Deutschen Bundestages berufen konnte, hat eine systematische und umfassende Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der Familie und in Institutionen begonnen. Die ersten Anhörungen durch die Kommissionsmitglieder haben bereits stattgefunden, am 31. Januar 2017 wird ein erstes öffentliches Hearing zu Missbrauch in der Familie durchgeführt. Rörig: „Die Einsetzung der Aufarbeitungskommission war wichtig. Deutschland geht hier mit einem guten Beispiel voran. Dennoch ist bereits jetzt schon abzusehen, dass die vorgesehene Laufzeit der Kommission bis Ende März 2019 wohl nicht ausreichen wird, um alle erforderlichen Anhörungen von Betroffenen und Zeitzeugen sowie notwendige Untersuchungen durchzuführen.“ Zudem sei davon auszugehen, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausreichten und in der kommenden Legislaturperiode aufgestockt werden müssten. Es sei auch nicht auszuschließen, dass die Aufarbeitungskommission gesetzliche Befugnisse und eine stabile Rechtsgrundlage einfordern muss, um ihre Arbeit sachgerecht fortzuführen. Einen ersten Zwischenbericht wird die Kommission im Sommer 2017 vorlegen. Weiterhin dankte der Missbrauchsbeauftragte Bundesministerin Schwesig ausdrücklich für die Aufhebung der Frist im ergänzenden Hilfesystem für von sexueller Gewalt Betroffene im familiären Bereich (FSM) und in Institutionen (EHS). „Das war eine außerordentlich wichtige Entscheidung. So lange das Opferentschädigungsgesetz jedoch keine Lösungen für die speziellen Bedürfnisse Betroffener findet und die lange versprochene OEG-Reform auch in dieser Legislaturperiode noch nicht den Weg in das Gesetzgebungsverfahren findet, dürfen die ergänzenden Hilfssysteme in ihrer Brückenfunktion nicht auslaufen.“ Mit Blick auf die Bundesländer dankte Rörig den 16 Kultusbehörden für die zugesagte Kooperation bei der Umsetzung seiner Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“. Zugleich forderte Rörig jedoch mehr Engagement und gesamtgesellschaftliche Verantwortungsübernahme. „Nach Abschluss der Arbeit des ‚Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch‘, an dem auch die Länder beteiligt waren, wurde Betroffenen die Einrichtung des Hilfsfonds für die Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs in Familien zugesichert. Bisher zahlen nur drei Bundesländer in den Fonds ein, während 13 nach wie vor säumig bleiben.“ Auch beim Thema Fachberatungsstellen forderte der Missbrauchsbeauftragte mehr Anstrengungen von Seiten der Länder. Auf sexuellen Missbrauch spezialisierte Fachberatungsstellen seien bundesweit weder personell noch finanziell angemessen ausgestattet, gleichzeitig betonten auch die Länder deren wichtige Rolle. „Diese Diskrepanz gilt es zu überwinden. Der erste Schritt wäre eine Bedarfsanalyse, um die ich alle Länder auf der Basis einer von mir in Auftrag gegebenen Expertise gebeten habe.“ Abschließend sprach sich Rörig für die Einrichtung von unabhängigen Beauftragten auf Länderebene aus. Nur so könne man die Anstrengungen im Kampf gegen den sexuellen Kindesmissbrauch bundesweit weiter steigern. Nach dem Vorbild des Bundes sollten alle Bundesländer zügig eine solche Stelle zur Bündelung und Koordinierung der Aktivitäten im Themenfeld auf Landesebene einrichten und diese hochrangig und mit Expertise besetzen.

Weitere Informationen

Netzwerkkonferenz „Aktionsplan im Dialog“ - Rede des Unabhängigen BeauftragtenBetroffenenkongress MitSprache am 18./19.11.2016 – Kongressflyer und weitere Informationen 

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