Aktuelles | 21.07.2026

BUNDESLAGEBILD 2025: SEXUELLE GEWALT GEGEN KINDER UND JUGENDLICHE WEITER AUF HOHEM NIVEAU – DIGITALE TATBEGEHUNG UND KI ALS WACHSENDE RISIKEN

Missbrauchsbeauftragte Claus: „Mehr als 20.000 Minderjährige von sexuellem Missbrauch betroffen – und das Dunkelfeld ist um ein Vielfaches größer. Sexualisierte Gewalt gegen Jugendliche bleibt zu häufig unsichtbar. Das darf nicht so bleiben.“

Berlin, 21.07.2026. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus, haben am Dienstag in der Bundespressekonferenz das Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2025" vorgestellt. Die Bilanz: Die polizeilich erfassten Fälle von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung Minderjähriger sind erneut gestiegen – digitale Tatbegehungsformen und der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) gewinnen dabei zunehmend an Bedeutung.

Im Jahr 2025 registrierte die Polizei insgesamt 20.051 minderjährige Betroffene sexuellen Missbrauchs. Straftaten verlagern sich dabei zunehmend in den digitalen Raum: Phänomene wie Cybergrooming, Sextortion und Livestreaming nehmen zu, Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten erreichten mit 11.515 Fällen einen neuen Höchstwert. Auffällig: Minderjährige machen jeweils etwa die Hälfte der Tatverdächtigen aus. Viele von ihnen sind sogenannte „Selbstfilmende", die selbstgefertigte Aufnahmen unbedacht weiterleiten. Hinzu kommen neue Tatbegehungsmöglichkeiten durch Künstliche Intelligenz – reale Inhalte können ohne fundiertes Fachwissen verändert oder neue Missbrauchsdarstellungen künstlich generiert werden.

Die Missbrauchsbeauftragte verwies auf aktuelle Studiendaten zum Ausmaß digitaler sexualisierter Gewalt: Rund ein Drittel der Jugendlichen in Deutschland zwischen 14 und 17 Jahren hat 2025 angegeben, bereits einmal sexualisierte Gewalt im Netz erlebt zu haben. Das Dunkelfeld, so Kerstin Claus, sei um ein Vielfaches größer. Sie machte auf strukturelle Schutzlücken jenseits der Statistik aufmerksam: Cybergrooming sei zum Beispiel nur strafbar, wenn es ein Kind treffe – nicht aber, wenn Jugendliche betroffen seien.

„Das Bundeslagebild kann das tatsächliche Ausmaß der sexuellen Gewalt, der Jugendliche im Netz tagtäglich ausgesetzt sind, nicht ansatzweise abbilden. Sextortion nimmt drastisch zu und Cybergrooming trifft fast jeden Dritten zwischen 14 und 17 Jahren – ist aber bislang gegenüber Jugendlichen nicht strafbar. Was nicht strafbar ist, wird nicht gezählt und was nicht gezählt wird, wird nicht bekämpft. Deshalb müssen Jugendliche vor Cybergrooming geschützt und Sextortion als eigene Sexualstraftat erfasst werden,“ betonte Kerstin Claus.

Cybergrooming ziele immer auf dasselbe: auf sexuelle Handlungen – per Chat, im Video oder bei physischen Treffen. Und zu solchen Treffen komme es: In 70 % der Fälle enden diese mit sexuellen Übergriffen. Sextortion könne strafrechtlich als Nötigung oder Erpressung erfasst werden, nicht als Sexualstraftat. Damit fehlten aussagekräftige Hellfelddaten für diese Phänomene. Die Missbrauchsbeauftragte forderte unmissverständlich: Cybergrooming müsse strafbar sein – egal ob es ein Kind oder einen Jugendlichen treffe. Und Sextortion müsse als eigenständiger Sexualstraftatbestand erfasst und ermittelt werden. Erst dann seien Hellfelddaten auch wirklich aussagekräftig.

Auch die Schutzaltersgrenze von 14 Jahren sollte diskutiert werden – insbesondere mit Blick auf erhebliche Altersunterschiede zwischen Täter und Opfer, auf Täterstrategien wie die Ausnutzung emotionaler Abhängigkeitsverhältnisse sowie auf die vermeintliche Einwilligung der jugendlichen Person. Claus betonte dabei ausdrücklich: Jugendliche müssen und sollen sich ausprobieren. Sie dürfen Fehler machen, unvernünftig sein und vermeintlich falsche Signale senden – sie sind Jugendliche. Die Verantwortung, eine Grenze zu ziehen, liegt immer bei der erwachsenen Person.

BKA-Präsident Holger Münch wies zudem auf eine rechtliche Lücke auf europäischer Ebene hin: Seit dem Auslaufen der EU-Interims-Verordnung im April 2026 fehlt eine verbindliche Regelung zur Erkennung und Meldung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten sowie Cybergrooming durch Internetdienstanbieter. Das BKA begrüßt die laufenden Bestrebungen auf EU-Ebene, diese Lücke zu schließen, und fordert, dass mit der CSA-Verordnung bis spätestens April 2028 eine dauerhafte Regelung geschaffen wird.

Darüber hinaus forderte Claus den flächendeckenden Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote – vor Ort wie digital. Hilfe müsse jederzeit, auch nachts, erreichbar sein: „Digitale Endgeräte werden auch nachts und in den Kinderzimmern zu Tatwerkzeugen der Täter." Investitionen in Prävention, Aufklärung und Medienkompetenz – von der Kita an – seien unverzichtbar. Ebenso brauche es stärkere Ermittlungsstrukturen, unter anderem durch den Einsatz von Scheinkindoperationen, die Tatpersonen identifizieren, ohne Kinder und Jugendliche zu gefährden.

Das Bundeslagebild ist der wesentliche Indikator des Hellfeldes für Sexualdelikte gegen Minderjährige. Das tatsächliche Dunkelfeld ist weitaus größer. Die UBSKM bereitet gemeinsam mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) die bundesweite Jugendstudie „Safe!" vor, die ab Ende 2027 repräsentative Daten zur tatsächlichen Häufigkeit sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen liefern wird.

Zahlen und Fakten 2025 

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für das Jahr 2025 insgesamt 17.126 ausermittelte Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern aus (2024: 16.354), dazu 1.239 Fälle bei Jugendlichen (2024: 1.191) und 479 Fälle sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Insgesamt wurden 20.051 minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs (2024: 19.344). In mehr als der Hälfte der Fälle bestand eine Vorbeziehung zwischen Tatverdächtigen und Opfern (54,2 %). Die Tatverdächtigen sind überwiegend männlich (94,4 %).

Sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern ohne Körperkontakt (Hands-Off-Straftaten) stiegen um 16,5 % auf 4.861 Fälle. Straftaten mit kinderpornografischen Inhalten gingen leicht zurück auf 41.677 Fälle (-2,7 %), bleiben aber auf hohem Niveau. Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten erreichten mit 11.515 Fällen einen neuen Höchstwert (+19,9 %). 

Das Bundeslagebild basiert auf Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie auf internationalen Meldungen – insbesondere des National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC). Es erfasst sowohl analoge als auch digitale Formen sexueller Gewalt gegen Minderjährige und dient als Grundlage für Bekämpfungs- und Präventionsmaßnahmen.

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