Aufarbeitung | Aus unserer Sicht (Betroffenenrat) | 06.12.2016

Stellungnahme des Betroffenenrates zur Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie

Der Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) setzt sich intensiv mit den Bedürfnissen von durch sexualisierte Gewalt traumatisierten Menschen auseinander.
Im April dieses Jahres haben wir uns bereits mit einem Forderungskatalog zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von durch sexualisierte Gewalt traumatisierten Menschen an den Bundesminister für Gesundheit, Herrn Hermann Gröhe, und den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, Herrn Prof. Josef Hecken, gewandt. Wir begrüßen die Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie und insbesondere die Schaffung neuer Therapie-Formate. Wichtig und richtig ist, dass eine Evaluierung der Richtlinie vorgesehen ist, die unbedingt durchgeführt werden muss. Angesichts des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Strukturreform der Psychotherapie-Richtlinie scheint es uns notwendig, auf einige kritische Punkte hinzuweisen. Wir fürchten insbesondere, dass sich durch die Reformen die Situation für komplex traumatisierte Menschen nicht nur nicht verbessert, sondern sogar verschlechtern könnte.

Die Bedarfsplanung muss deutlich verbessert werden.

Die Schaffung von mehr Kassensitzen für Psychologische Psychotherapeut_innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut_innen ist dringend erforderlich. Die Folgen einer – aufgrund eines Mangels an Kassensitzen – ausbleibenden oder erst mit langer Verzögerung beginnenden Psychotherapie sind gravierend: Neben einer Chronifizierung der Symptomatik bleibt für einen langen Zeitraum die Möglichkeit aus, in der Psychotherapie am Aufbau von Vertrauen in andere Menschen zu arbeiten. Betroffenen kann dadurch die Chance verwehrt bleiben, sich trotz der Stigmatisierungen, die insbesondere sexualisierte Gewalt bedeuten kann, ein sicheres soziales Umfeld aufzubauen. Das bedeutet, dass fehlende Therapiemöglichkeiten für viele Betroffene auch eine soziale Isolation bedeuten können. Zudem wird durch die mangelnde Versorgung mit ambulanter Therapie in Kauf genommen, dass Betroffene häufiger stationäre psychiatrische Krisenintervention in Anspruch nehmen müssen, welche mit einer hohen Retraumatisierungsgefahr einhergehen können.
Keine der in der Richtlinien-Reform ergriffenen Maßnahmen führt erkennbar zu einem Aufwuchs der verfügbaren Therapieplätze!

Die Verbesserung der Akutversorgung ist begrüßenswert, dies darf jedoch nicht auf Kosten von regulären Therapieplätzen erfolgen.

Die neu eingeführten Sprechstunden können eine reguläre Psychotherapie nicht ersetzen. Bestenfalls können sie dazu dienen, dass betroffene Menschen kurzfristiger als bisher mit Behandler_innen in Kontakt kommen. Sie können jedoch nicht ermöglichen, dass Menschen sich (wieder) ein stabiles soziales Umfeld aufbauen, die durch Traumafolgen unterbrochene schulische oder berufliche Ausbildung fortsetzen oder seltener in lebensbedrohliche Krisen geraten. Hierfür ist ein zeitnaher Übergang von der Akutversorgung in eine Regelpsychotherapie nötig.

Dringend erforderlich ist die Schaffung von Möglichkeiten, um die Therapiedauer den Bedürfnissen der betroffenen Personen anzupassen.

Gerade komplex traumatisierte Menschen benötigen oft mehr als die vorgesehenen Therapiekontingente. Menschen mit schweren Traumafolgestörungen müssen die Möglichkeit haben, kontinuierlich und ohne Unterbrechung, wenn notwendig auch über mehrere Jahre hinweg, Therapie in Anspruch zu nehmen. Allein die Erkrankung der oder des jeweiligen Betroffenen und ihre oder seine Traumafolgen dürfen ausschlaggebend für die Therapiedauer sein. Zumindest für komplex- und langzeittraumatisierte Menschen sind flexible Stundenkontingente über die bisherigen Höchstgrenzen hinaus erforderlich mit der bedarfsgerechten Möglichkeit unkomplizierter, gutachtenfreier Verlängerungen. Dies muss der Regelfall sein und darf nicht von Einzelfallentscheidungen abhängen, die erst nach langwierigen Widerspruchs- und Klageverfahren getroffen werden. Auch die Wirtschaftlichkeitsprüfung von Therapien gehört auf den Prüfstand. Eine Beendigung der Therapie wegen angeblicher mangelnder Heilungsaussichten ist für Betroffene katastrophal. Heilung von den Folgen sexualisierter Gewalt braucht Zeit, Vertrauen und Kontinuität. Wir fordern die Akteur_innen in Politik und Gesundheitswesen auf, die Bedürfnisse Betroffener sexualisierter Gewalt zur Kenntnis zu nehmen und sich konsequent und nachhaltig für eine Verbesserung der Hilfsmöglichkeiten und konkret der psychotherapeutischen Versorgung einzusetzen!

Praktikumsplätze

Wir bieten regelmäßig Praktikumsplätze im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit/Social Media an.



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