Aus unserer Sicht (Betroffenenrat) | 04.02.2017

Stellungnahme des Betroffenenrates zu „Schule gegen sexuelle Gewalt“

Der Betroffenenrat unterstützt die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ und fordert umfangreiche finanzielle Mittel für die Infrastruktur zur nachhaltigen Umsetzung von Schutzkonzepten und Prävention.

Die Schule ist ein wichtiger Ort, an dem Mädchen, Jungen, trans*- und inter*geschlechtliche Kinder und Jugendliche, mit und ohne Behinderungen1 vor sexueller Gewalt geschützt werden können. Schutzkonzepte an Schulen sind ein wichtiger Baustein, um Kinderrechte wirksam umzusetzen und alle Kinder und Jugendlichen sowie ihre Familien präventiv zu erreichen. Sexualisierte Gewalt ist niemals nur ein Angriff auf eine einzelne Person. Sie hat Folgen, die tief in unser gesellschaftliches Leben hineinwirken. Sexualisierte Gewalterfahrungen haben Auswirkungen, die sich u. a. auch auf die Bildungs- und Teilhabechancen auswirken.

Akteur_innen und Verantwortung: Die Einführung von Schutzkonzepten gegen sexuelle Gewalt an Schulen bedeutet vor allem die gesellschaftliche Realisierung von Kinderrechten. Dabei ist das Schulpersonal nicht allein gefragt: Nur unter Mitwirkung von Eltern und Schüler_innen sowie den kooperierenden Fortbildungs- und Hilfeeinrichtungen können tragfähige präventive Strukturen entstehen. Schutz- und Präventionskonzepte müssen auch die Schüler_innen erreichen, das Thema sexuelle Gewalt altersspezifisch in den Lehrplänen verankert werden. Darüber hinaus brauchen Kinder und Jugendliche Informationen, an wen sie sich wenden können. Sie müssen wissen, wo sie konkret Hilfe bekommen können und sie müssen an Entscheidungen mitbeteiligt werden. Die Verantwortung für Schutz und Intervention tragen jedoch alle Erwachsenen in ihrer jeweiligen Rolle.

Tatorte und Schutzräume: Die Schule bereitet Kinder und Jugendliche auf das Erwachsenenleben vor und ist gleichzeitig Spiegel gesellschaftlicher Verhältnisse. Wenn in der Schule Abhängigkeits- und Machtverhältnisse unreflektiert bestehen, bieten sich Gelegenheiten, diese auszunutzen. Daher braucht es nicht nur eine Auseinandersetzung mit anderen möglichen Tatorten wie Familie oder sozialer Nahraum, sondern immer auch eine Potential- und Risikoanalyse der eigenen Institution. Eine selbstkritische Haltung in der Schule ist auch Vorbild für ein reflektiertes Erziehungsverhalten in den Familien – und umgekehrt!

Schulen benötigen für die nachhaltige (Weiter-)Entwicklung von Schutz- und Präventionskonzepten personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen: Dafür brauchen Schulen Qualifizierungsangebote und fachliche Begleitung bei der Umsetzung und Implementierung eines Schutzkonzeptes. Dafür sind Investitionen in die ausreichende Ausstattung mit Schulsozialpädagog_innen und Schulpsycholog_innen an jeder Schule und in den flächendeckenden Ausbau, die Absicherung und Regelfinanzierung von Fachberatungsstellen notwendig.

Stand: Februar 2017

Mit den Begriffen Kinder und Jugendliche meinen wir immer alle jungen Menschen, gleich welcher Identität oder Orientierung und ob mit oder ohne Behinderung!

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