Berlin, 05.04.2017. Der Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, begrüßt den Kabinettsbeschluss, wonach Minderjährigen-Ehen in Deutschland automatisch ungültig sind, wenn einer der Partner bei der Trauung jünger als 16 Jahre gewesen ist. Bei 16- bis 18-Jährigen soll künftig das Familiengericht über eine Aufhebung entscheiden.
Rörig: „Ehe darf kein Freibrief sein, um Sex mit Minderjährigen zu rechtfertigen. Die Festlegung des Ehealters auf 18 Jahre ist ein klares Signal, was die Bundesregierung bei einer Gesetzesänderung auch international aussendet.“
Rörig betont die Wichtigkeit, alle behördlichen Entscheidungen bei der Aufhebung der Minderjährigen-Ehe vor allem am Kindeswohl auszurichten. „Im Vordergrund muss immer das individuelle Wohl der Kinder und Jugendlichen stehen. Die Minderjährigen sollten umfassend über ihre Rechte sowie Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufgeklärt und bis zu ihrer Volljährigkeit durch die Jugendhilfe begleitet werden. Keinesfalls darf die Aufhebung der Ehen für die Minderjährigen dazu führen, dass ihre Rechte beschnitten werden, sie neuen Gefahren ausgesetzt sind oder dies zu asylrechtlichen Konsequenzen für sie führt.“
Rörig verweist zudem auf die bestehenden Strafvorschriften in Deutschland, wonach Sex mit unter 14-Jährigen sexueller Kindesmissbrauch und in jedem Fall strafbar ist.
Zusatzinformation:
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Jugendliche in Deutschland grundsätzlich Sex haben. Es gelten jedoch besondere Schutzbestimmungen des Strafrechts, zum Beispiel wenn besondere Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt werden. Insbesondere bei extrem großen Altersunterschied, bei Schutzbefohlenen oder einer hohen Abhängigkeit durch Notlagen kann die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Minderjährigen in Frage stehen. Hier müssen die Jugendämter passende Hilfe- und Unterstützungsangebote machen, die Minderjährigen eng begleiten, das Gespräch suchen und über Rechte aufklären.
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