Rörig: „Das Wegschauen beim Schutz der Flüchtlingskinder muss endlich der Vergangenheit angehören. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir uns in Deutschland für die geflüchteten Kinder verantwortlich fühlen und sie schützen. Mit der Neuregelung des § 44 Asylgesetz wären die Länder gesetzlich verpflichtet, Schutzstandards in Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten und die Träger der Einrichtungen, diese zu entwickeln und zum gelebten Alltag zu machen.“
„Wir haben in Deutschland ein unverändert hohes Ausmaß von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, so Rörig, „ich hoffe sehr, dass ich mit der künftigen Bundesregierung ein neues Kapitel bei der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und den Hilfen für Betroffene aufschlagen kann! Die Zeit der Minimallösungen muss endlich vorbei sein. Wir dürfen bei sexuellem Missbrauch nicht weiter abstumpfen und müssen den Kampf dauerhaft und mit ganz anderen Mitteln führen. Hierzu gehört, dass in der nächsten Legislaturperiode Informations-, Schutz- und Hilfsangebote viel stärker unterstützt und ausgebaut werden müssen.“
Bereits in 2015 hatte der Unabhängige Beauftragte eine Checkliste „Mindeststandards zum Schutz von Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ entwickelt und einheitliche Schutzstandards für alle Unterkünfte gefordert.
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